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Experten-Antwort

Berufsförderungswerk zahlt weder Familienheimfahrten noch Pendlerpauschale trotz limitierter Anwesenheitspflicht, wie ist die rechtliche Lage?

von Johann Richter07.06.2021 | 07:59
180 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen, an unserem Berufsförderungswerk waren wir in den letzten Monaten aufgrund der Coronapandemie dazu gezwungen, sehr viel Zeit im Homeschooling zu verbringen. Bis März gab es hier klare Regeln, Homeschooling oder Präsenz im Wechselunterricht. Da wurden die Familienheimfahrten oder das Kostgeld je nachdem wo man war sauber abgerechnet. Eigentlich hätte noch vor Ostern wieder volle Präsenz stattfinden sollen, allerdings scheiterte dies an einigen Hürden (Vorgaben des Gesundheitsamtes, Protest der Umschüler aus "Risikogruppen" und noch einige weitere), so sah sich das BfW gezwungen, uns von Mitte März bis zu den Pfingstferien in folgende Sondersituation zu setzen: Es fand digitaler Unterricht statt, allerdings nur in IHK-prüfungsrelevanten Fächern. Für sonstige Fächer (WiSo usw.) gab es nur mehr Skripte zum Selbststudium, die Praxis fiel komplett aus. Nur zu Leistungserhebungen sollten wir in das BfW kommen. Im Anschluss an die Prüfungen ging es wieder nach Hause oder ins Wohnheim an den PC. Nun ist mir und meinen Mitschülern aufgefallen, dass für die Monate April und Mai weder Familienheimfahrten noch das Kostgeld gezahlt wurden. Die Fahrtkostenstelle teilte mit, es gibt auch nichts, da wir offiziell als "beurlaubt" galten. Also Mensa wurde natürlich übernommen, aber es war auch nicht jeder hier. Dabei hatten wir jede Woche noch Prüfungen im BfW und - wenn auch eingeschränkten - Digitalunterricht. Gibt es jetzt wirklich kein Geld? Ich bin für Prüfungen teilweise unter der Woche angefahren oder im Wohnheim geblieben. Gibt es die Möglichkeit, sich an den Kostenträger diesbezüglich zu wenden?` Besten Dank und mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.06.2021 | 09:30

Hallo Johann Richter,

eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist hier im Rahmen dieses Forum nicht möglich, da die Organisation bezüglich der Art und Weise der Teilnahme an den beruflichen Rehabilitationsveranstaltungen je nach landesrechtlichen Vorgaben sowie behördlichen Anordnungen differieren kann. Ich kann mich daher nur meinem Vorredner anschließen und Ihnen empfehlen, die Kostenerstattung schriftlich geltend zu machen. Sollte Ihr BFW die Kostenerstattung ablehnen, sollten Sie sich damit an Ihren zuständigen Kostenträger (DRV) wenden und dort die Kostenerstattungs schriftlich geltend machen.

1 Antworten

im Forum nicht lösbaram 07.06.2021 | 08:50
Zumindest an den Tagen, an denen Sie an Prüfungen teilnahmen, können Sie nicht "beurlaubt" gewesen sein. Für diese Tage würde ich schriftlich (!) Fahrt- und ggf. Verpflegungskosten beantragen. Zuerst beim BFW und, falls das nicht erfolgreich sein sollte, auch beim Träger. Gegen dessen Entscheidung können Sie dann auch Widerspruch und ähnliches einlegen.
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