Stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dieser prüft, ob bei Ihnen durch eine Maßnahme im Berufsförderungswerk die geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren Verschlechterung abgewendet werden kann.