Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden gehören zu dem Personen-kreis, für den Vertrauensschutzregelungen gelten. Diese Versicherte können bei ge-sundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen. Die Dauer und der Umfang der für einen Beruf erforderlichen Ausbildung sind Merkmale für dessen Qualität. Nach der Rechtsprechung des BSG sind Facharbeiterberufe nur solche, die eine mehr als zweijährige Ausbildung voraussetzen. Der Facharbeiterstatus kann auch zugrunde gelegt werden, wenn eine tarifliche Einstufung als Facharbeiter erfolgt. Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung die Einstufung einer Tätigkeit durch die Tarifvertragsparteien als wichtiges „Indiz“ für die Wertigkeit einer Tätigkeit angesehen. Die Prüfung des Tatbestandsmerkmals „besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit“ ist in zahlreichen Rechtsprechungen konkretisiert worden. Bei dieser Betrachtung ist grundsätzlich auf die Einstiegslohngruppe abzustellen, weil ein sogenannter „Bewährungsaufstieg“ unberücksichtigt bleiben muss. Wie Sie an diesen Ausführungen feststellen, ist eine Beurteilung im Forum schwierig. Sie sollten die Anfrage in schriftlicher Form an den zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.