Hallo Ingrid,
wenn Sie die Rente bereits beantragt haben, dann wird jetzt geprüft werden, wie hoch Ihr verbliebenes "Leistungsvermögen" ist:
- wenn Sie nicht mehr 3 Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, bekommen Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung;
- wenn Sie zwar mind. 3 Stunden, aber nicht mehr 6 Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, bekommen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung;
- da Sie vor 1961 geboren sind: wenn Sie zwar noch 6 Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, aber in Ihrem Beruf oder einer vergleichbaren Tätigkeit nicht mehr 6 Stunden arbeiten können, dann bekommen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (= umgangssprachlich auch "Berufsschutz" genannt). Diese beträgt 50% der vollen EM-Rente.