Arbeitslosengeld 2 ist eine aus Steuergeldern finanzierte Fürsorgeleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird.
Dass eigenes Einkommen darauf angerechnet wird, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
"Aus Steuergeldern finanziert?"
So selbstverständlich ist das nicht.
In der Vergangenheit hat der Staat mit der Rentenkasse in erheblichem Umfange versicherungsfremde Leistungen finanziert.
Da hat keiner gesagt und gefordert, daß es eigentlich selbstverständlich ist, daß das Geld wieder den Rentnern und nicht irgendeinem anderem Zweck zufließt.
Aber jetzt darf natürlich ALG II nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden. Es sind ja auch Steuergelder.
Wenn man Prinzipien oder Regeln aufstellt, dann sollten diese für alle gelten und nicht von heute auf morgen je nach Wetterlage geändert werden.
Was meinen Sie eigentlich, wer im Staat die Sozialleistungen wie ALG II bezahlt? Doch sicher nicht die Rentenkassen, sondern die STEUERZAHLER!!! Deshalb bekommen auch nicht nur Rentner, sondern auch andere Bedürftige ALG II.
Wenn früher das Arbeitslosengeld I weggefallen ist, erhielt man bei Bedürftigkeit SOZIALHILFE. Jetzt heißt es halt ALG II.