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Experten-Antwort

Berufsunfähig

von Helga16.02.2013 | 12:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vielleicht bekomme ich hier eine Antwort, der Experte von meiner Versicherung gibt mir keine richtige Info. Ich bin 35 J. alt, habe schon 10 J. eine private Berufsunf. Vers. Ich kann in meinem Beruf nicht mehr arbeiten, war lange krank, arbeitslos zur Zeit. Bin jetzt in ALG 2 gekommen, beginne im März eine Schulung die 1 Jahr dauert. Wenn ich einen Antrag stelle bei meiner Vers. wegen Berufsunf. und sollte genehmigt werden bei mir 500 Euro Monat, wird das mit verrechnet bei ALG 2? Wenn ja würde mir ja diese Vers. nicht viel bringen. Danke für Auskunft.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort zu Ihrer Frage ist im Sozialgesetzbuch 2 (Grundsicherung für Arbeitsuchende) zu finden. Sie sind folglich in einem unzutreffenden Forum. Nachdem Ihnen im nicht einschlägigen Forum auch Unzulässiges mitgeteilt wurde, wird dringend angeraten, sich mit Ihrem Jobcenter in Verbindung zu setzen.

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14 Antworten

A. Pöhlkeram 16.02.2013 | 13:01
Ja, natürlich wird eine private BU-Rente bei ALG II angerechnet. Das ist doch eigentlich wohl klar. " Der Nachteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Anrechnung bei Leistungen, die an die Bedürftigkeit gekoppelt sind, wie beispielsweise Hartz IV. Da wird auch die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einkommen dazu gezählt und mindert die Sozialleistungen." http://www.versicherung-in.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-ha…
Otto N.am 16.02.2013 | 20:09
Arbeitslosengeld 2 ist eine aus Steuergeldern finanzierte Fürsorgeleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Dass eigenes Einkommen darauf angerechnet wird, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Tönsmeyeram 16.02.2013 | 22:29
Ich würde mich mal erkundigen, ob die Versicherung, welche die Berufsunfähigkeitsrente zahlt, ihren Rentenbezug an irgendwelche Behörde weitermeldet bzw. versuchen, eine solche Weitermeldung zu verhindern. Ggf. empiehlt sich, für diese Rente eine separate Bankverbindung, vielleicht im Ausland, anzugeben.
Tönsmeyeram 16.02.2013 | 22:48
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
"Aus Steuergeldern finanziert?" So selbstverständlich ist das nicht. In der Vergangenheit hat der Staat mit der Rentenkasse in erheblichem Umfange versicherungsfremde Leistungen finanziert. Da hat keiner gesagt und gefordert, daß es eigentlich selbstverständlich ist, daß das Geld wieder den Rentnern und nicht irgendeinem anderem Zweck zufließt. Aber jetzt darf natürlich ALG II nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden. Es sind ja auch Steuergelder. Wenn man Prinzipien oder Regeln aufstellt, dann sollten diese für alle gelten und nicht von heute auf morgen je nach Wetterlage geändert werden.
Alltagsbegleiteram 17.02.2013 | 01:43
Alg II ist keine Versicherungsleistung, wie Alg I sondern eine Sozialleistung, die einkommems- und vermögensabhängig gezahlt wird. Ein vom Gesetzgeber festgelegtes Existenzminimum soll dadurch gesichert werden. Wer regelmäßiges Einkommen hat, ist nach dieser Regellung weniger bedürftig. Die Anregung „Tönsmeyers“ einen Sozialleistungsbetrug zu begehen, und eine Rentenzahlung, die auf ein separates (Auslands-) Konto parallel zum Alg II - Bezug eingeht, zu verheimlichen, ist nicht empfehlenswert. Sozialleistungsbetrug ist strafrechtlich Betrug nach § 263 StGB und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
Annaam 17.02.2013 | 01:14
Die Versicherungsgesellschaft lässt sich die Steuernummer geben, prüft sämtliche Einkünfte, fordert zur Leistungsprüfung auch Steuerbescheide über 3 Jahre ein und informiert über die Weitergabe der Daten ans Finanzamt. Man wird bei der Erklärung zum Leistungseintritt über damit zusammenhängende Pflichten informiert. Man bekommt auch eine Jahresabrechnung die man der Steuererklärung beifügen muss. Solange man eine Schulung absolvieren kann ist zumindest noch Leistungsvermögen vorhanden. Hier könnte die Versicherung wohl ablehnen. (Vertragsbedingungen lesen/konkreter+abstrakter Verweis) Haben Sie Facharztbriefe aus denen ganz klar hervorgeht, dass Sie definitiv berufsunfähig sind? Ohne dementsprechende Berichte wären Sie allein auf das Gutachten der Versicherung angewiesen - und das dürfte im Zweifelsfall eher für den Auftraggeber des Gutachtens ausfallen. (der Gutachter möchte ja weitere Aufträge erhalten) Die Prüfung der privaten BU empfand ich weit gründlicher und weitgehender als die der DRV. Allerdings auch würdiger, menschlicher und korrekter. Auch die Zahlung der BU-Rente und die Nachzahlung erfolgte sofort. Bei der DRV warte ich seit 6 Monaten auf die erste Zahlung der Rente, von der Nachzahlung ist nicht einmal die Berechnung eingetroffen. LG
Verteidigeram 17.02.2013 | 12:53
Ich würde mich mal erkundigen, ob die Versicherung, welche die Berufsunfähigkeitsrente zahlt, ihren Rentenbezug an irgendwelche Behörde weitermeldet bzw. versuchen, eine solche Weitermeldung zu verhindern. Ggf. empiehlt sich, für diese Rente eine separate Bankverbindung, vielleicht im Ausland, anzugeben.
Das ist Aufforderung zum Sozialbetrug ! Seinen Sie ganz vorsichtig hier solche " Tipps " zu geben. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ihr IP Adresse kann ermittelt und dann ein verfahren gegen Sie eingeleitet werden. Ich denke am Montag werden entsprechende Schritte eingeleitet.
Quatsch, es ist niemand zu etwas aufgefordert worden. "ich würde mich mal erkundigen" "es empfiehlt sich" Bitte richtig lesen.
Klützingam 17.02.2013 | 13:24
" A L L E öffentlichen und privaten Rentenkassen, Versorgungswerke oder Lebensversicherer versddn an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Rentenbezugsmitteilungen. Damit sind s ä m t l i c h e Rentenzahlungen erfasst und können vom Finanzamt oder den Sozialbehörden überprüft werden – und das sogar für die zurückliegenden Jahre bis 2005. Die neue Steueridentifikationsnummer macht dies möglich. Diese Ziffer – die jeder Bürger vom Baby bis zum Greis vom BZSt erhalten hat – ermöglicht die automatische Verknüpfung und den Abgleich aller über eine Person gesammelten Daten. "
Otto N.am 17.02.2013 | 15:00
Zitat von Tönsmeyer anzeigenausblenden
Und was soll Ihr "Äpfel mit Birnen-Vergleich"? Fakt ist nun mal, dass Arbeitslosengeld_2 nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Und selbst wenn die Rente auf ein Auslandskonto überwiesen würde, entbindet das den Rentenbezieher nicht von seiner Pflicht, dieses Renteneinkommen der Alg_2-Zahlstelle anzuzeigen. Anderenfalls macht er sich wegen Sozialleistungsbetruges schuldig und muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Ihre diesbezüglichen Ratschläge könnten u.U. als Anstiftung zum Sozialleistungsbetrug gewertet werden, auch wenn "Ihr Verteidiger" das angeblich anders sieht! Was inspiriert Sie eigentlich dazu, wildfremden Menschen solche gefährlichen Tipps zu geben? Selbst wenn Ihre Tipps gefahrlos funktionieren würden, sollte man so etwas besser für sich behalten, weil man nie weiß, wer sich hinter einem Nicknamen verbirgt! MfG
Juristam 17.02.2013 | 15:08
" Anstiftung: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt (§ 26 StGB). Die Anstiftung ist neben der Beihilfe § 27 StGB eine Form der Teilnahme an einer Straftat." Ich hoffe auch das am Montag strafrechtliche Ermittlungen gegen @Tönsmeyer einsetzen.
=//=am 18.02.2013 | 18:03
Zitat von Tönsmeyer anzeigenausblenden
Arbeitslosengeld 2 ist eine aus Steuergeldern finanzierte Fürsorgeleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Dass eigenes Einkommen darauf angerechnet wird, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
"Aus Steuergeldern finanziert?" So selbstverständlich ist das nicht. In der Vergangenheit hat der Staat mit der Rentenkasse in erheblichem Umfange versicherungsfremde Leistungen finanziert. Da hat keiner gesagt und gefordert, daß es eigentlich selbstverständlich ist, daß das Geld wieder den Rentnern und nicht irgendeinem anderem Zweck zufließt. Aber jetzt darf natürlich ALG II nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden. Es sind ja auch Steuergelder. Wenn man Prinzipien oder Regeln aufstellt, dann sollten diese für alle gelten und nicht von heute auf morgen je nach Wetterlage geändert werden.
Was meinen Sie eigentlich, wer im Staat die Sozialleistungen wie ALG II bezahlt? Doch sicher nicht die Rentenkassen, sondern die STEUERZAHLER!!! Deshalb bekommen auch nicht nur Rentner, sondern auch andere Bedürftige ALG II. Wenn früher das Arbeitslosengeld I weggefallen ist, erhielt man bei Bedürftigkeit SOZIALHILFE. Jetzt heißt es halt ALG II.
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