Den bisherigen Ausführungen von userin Rosanna ist zuzustimmen.
Bedenken Sie bei den ins Auge gefassten Erwerbsminderungsrenten, dass nur bei der vollen EM Rente 100% der Anwartschaften ausgezahlt werden, bei der teilweisen EM Rente sind es nur 50 %.
Die Frage der Wirkung der in einer EM Rente (Rentenbeginn vor 60) enthaltenen Zurechnungszeit in Bezug auf evtl. Abschläge für Bezugszeiten vor 63/60, kann man Ihnen in einer Auskunfts und Beratungsstelle erklären - um im Gegensatz zur Renteninfo eine konkretere Vorstellung über die zu erwartende Höhe der EM Rente zu erhalten.
MfG