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Berufsunfähigkeit

von Paula12.12.2007 | 11:21
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7 Antworten

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Guten Tag,ich habe eine Frage zur Berufsunfähigkeit.Ich bin Jahrgang 1962.Und war beim Arzt der mir sagte,es wird wohl darauf hinauslaufen,daß ich nicht mehr arbeiten gehen kann.Jetzt soll ich aber erst noch einige Untersuchungen machen lassen. Jetzt würde ich gern wissen:Wie läuft das ganze alles ab.Ich werde untersucht und der Arzt bekommt die Berichte.Was passiert dann?Reicht er einen Antrag ein?Oder muß ich das machen?Wer beurteilt zu wieviel % ich Berufsunfähig bin? Wie lange dauert es bis sowas über die "Bühne"ist?Kann ich gezwungen werden eine Reha zu machen?Habe extreme Angst von Zuhause weg zu müssen.Kenne leider keinen der sich damit auskennt. Vielen Dank schon mal Paula

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Ausführungen von userin Rosanna ist zuzustimmen.

Bedenken Sie bei den ins Auge gefassten Erwerbsminderungsrenten, dass nur bei der vollen EM Rente 100% der Anwartschaften ausgezahlt werden, bei der teilweisen EM Rente sind es nur 50 %.

Die Frage der Wirkung der in einer EM Rente (Rentenbeginn vor 60) enthaltenen Zurechnungszeit in Bezug auf evtl. Abschläge für Bezugszeiten vor 63/60, kann man Ihnen in einer Auskunfts und Beratungsstelle erklären - um im Gegensatz zur Renteninfo eine konkretere Vorstellung über die zu erwartende Höhe der EM Rente zu erhalten.

MfG

6 Antworten

Rosannaam 12.12.2007 | 11:50
Hallo Paula, zunächst einmal: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäss § 240 SGB VI können Sie nicht beanspruchen, da Sie nicht vor dem 02.01.1961 geboren sind! Sofern Sie sich für erwerbsgemindert halten, können Sie (nicht Ihr Arzt) unter Vorlage eines aktuellen ärztlichen Berichtes einen formellen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. einer Aussenstelle/Versichertenberater oder über das Bürgermeisteramt). Vorher sollten Sie evtl. abklären, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Rente vorliegen: Erfüllung der Wartezeit von mind. 5 Jahren, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge. Sollte im Rentenverfahren festgestellt werden, dass die EM durch eine med. Reha-Massnahme wiederhergestellt werden kann (ich sag´s jetzt mal laienhaft), sollten Sie diese Massnahme auch durchführen lassen. Gibt sonst evtl. Probleme wegen Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht. Noch ein Hinweis: Je nachdem um welche Krankheit es sich handelt, gibt es auch die Möglichkeit, eine AMBULANTE Reha-Massnahme durchzuführen, bei der Sie nur tagsüber in die Reha sind und danach wieder heim gehen. Aber Sie können natürlich auch zuerst nur eine med. Reha-Massnahme beantragen und den Ausgang abwarten. MfG Rosanna
Paulaam 12.12.2007 | 12:11
Ich bekomme von der Rentenversichungsanstalt immer ein Schreiben auf dem steht.Rente bei Berufsunfähigkeit ist zu diesem Zeitpunkt soundsohoch und Rente wenn ich 67 bin soundsohoch.Das heißt,wenn ich Berufsunfähig werde,müßte ich den ersten Betrag doch bekommen oder?
Rosannaam 12.12.2007 | 13:07
Ich weiß nicht, welches Schreiben Sie meinen (Renteninformation, Rentenauskunft?) Diese sind ziemlich allgemein gehalten, soweit sie die einzelnen Rentenarten betreffen. Fakt ist jedoch, dass es für Versicherte ab 02.01.1961 geb. nur noch die volle EM-Rente oder die teilweise EM-Rente ( = 1/2 der vollen EM-Rente ) gibt. Bei Erwerbsgeminderten ab diesem Geb. Datum ist auch kein Berufsschutz mehr gegeben oder zu prüfen. Sie müssen sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen lassen.
Steffenam 12.12.2007 | 13:15
Wenn Sie wirklich Jahrgang 1962 sind haben Sie keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie haben maximal einen Anspruch wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente. Dieser Betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird auf der Renteninformation ausgewiesen. Alles weitere erfahren Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversichrung oder bei einem Versichertenberater in Ihre Nähe.
Paulaam 12.12.2007 | 13:24
Rentenauskunft glaub ich. Das was da alle 2 Jahre automatisch kommt.
Neumannam 12.12.2007 | 14:19
Paula, bei diesen Umständen würde ich lieber REHA machen und versuchen gesund zu werden. Arbeit ist die beste THERAPIE! Eine gute Bessserung und viel Glück zur Erlangung der Arbeitskraft. Neumann
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