ich beziehe eine teilw. EM Rente b. BU (§43 SGB VI) und es besteht aufgrund der Erwerbsbiographie Berufsschutz (geb. vor 2.Jan. 1961). Der Arbeitsmarkt ist für mich verschlossen.
Frage: Ist meine EM Rente in eine volle EM - Rente umwandelbar?
Danke!
07.08.2012, 18:24
von
R.A.
Das kommt auf Ihr Restleistungsvermögen an.
Anspruch auf eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" in Form einer vollen EM-Rente besteht nur dann, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter sechs Stunden/Tag tätig sein können.
Bei einem vollschichtigen Restleistungsvermögen besteht dieser Anspruch nicht.
MfG
08.08.2012, 08:46
Experten-Antwort
Hallo Alfred,
Der Antwort von R.A. ist nichts hinzu zu fügen.
08.08.2012, 10:19
von
Hans
Es könnte angeraten sein, eine medizinische Untersuchung durchführen zu lassen, wenn sich das Krankheitsbild verändert hat.
08.08.2012, 10:19
von
Hans
Es könnte angeraten sein, eine medizinische Untersuchung durchführen zu lassen, wenn sich das Krankheitsbild verändert hat.
16.08.2012, 16:00
von
Alfred
Zitiert von: Hans
Es könnte angeraten sein, eine medizinische Untersuchung durchführen zu lassen, wenn sich das Krankheitsbild verändert hat.
wo können anerkannte medizinische untersuchungen hierzu durchgeführt werden ? Fachärzte? oder ausschließlich die DRV?
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....