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Experten-Antwort

Bescheid/Gutachten zur Feststellung der vollen Erwerbsunfähigkeit zur Erlangung der Grundsicherung

von herbert04.05.2018 | 22:46
1495 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ein Amtsarzt der LVA hatte vor 13 Jahren bei mir die volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Jetzt stelle ich bei Durchsicht meiner Unterlagen fest, daß ich davon keine Kopie habe, wie kann ich an eine gelangen? Oder hat das Sozialamt auch eine? danke für die Expertenantwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Unterlagen zur Feststellung der vollen Erwerbsunfähigkeit zur Erlangung der Grundsicherung werden 7 Jahre beim Rentenversicherungsträger aufbewahrt.

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19 Antworten

Onkel Ottoam 04.05.2018 | 22:56
Naja, eine 13 Jahre alte Bescheinigung interessiert niemanden mehr. Da müsste es schon eine neue Begutachtung geben.
herbertam 05.05.2018 | 11:06
Nun, hier stellt sich die Gegenfrage: 1) Auf welcher genauen Gesetzesgrundlage des SGB12 interessiert ein 13 Jahre altes Gutachten niemand mehr, da dies doch auf Dauer festgestellt ist? 2) Dessen ungeachtet, müßte ja noch immer ein Exemplar des damaligen Gutachtens bei der LVA oder/und der Sozialbehörde liegen, dessen Kopie ich erlangen kann. Oder etwa nicht? Ich bitte herzlich um eine Antwort von einem Experten. Vielen Dank im Voraus.
Fastrentneram 05.05.2018 | 11:50
Der beste Experte wird Ihnen nicht sagen können, ob sich das von Ihnen erwähnte Gutachten in Ihren Unterlagen bei der Rentenversicherung befindet. Wie wäre es denn, wenn Sie Ihre Bitte schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden oder auch Akteneinsicht beantragen? Nur dann bekommen Sie ein verlässliche Antwort und ggf. Einsicht in die von Ihnen gewünschten Unterlagen. Eine ähnlich lautende Antwort wird Ihnen am Montag auch der „offizielle“ Experte geben.
Marcoam 05.05.2018 | 11:51
1.) In Ihrem Fall § 45 SGB XII, da die Sozialbehörden niemals Einsicht in medizinische Unterlagen und Gutachten haben. Diese bekommen bloß die Mitteilung ja EM und wie viel oder eben nicht. Insofern interessiert das Gutachten keinen, sondern der ergangene Bescheid. Im Gutachten kann auch eine EM verneint worden sein und die DRV hat sie dennoch gewährt. Unwahrscheinlich aber die Entscheidung liegt bei der DRV und nicht beim Gutachter. 2.) Das Gutachten liegt in der Akte der DRV.
herbertam 05.05.2018 | 14:09
Marco, danke für die schnelle Antwort. Ich muß nochmal neu anfangen, habe meine Frage womöglich nicht präzise genug gestellt: Es wurde damals die volle dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt und seitdem erhalte ich weiterbewilligungsmäßig Grundsicherung. Ist dieser Bescheid jetzt wirklich lebenslang gültig oder muß ich nochmals in der Zukunft zum Amtsarzt. (Panik schieb..) Danke für die Anwort und ein schönes Wochenende.
santanderam 05.05.2018 | 15:24
Wenn sich die Erwerbsfähigkeit soweit gebessert hat dass man wieder arbeitsfähig ist kann die Erwerbsminderungsrente selbstverständlich JEDERZEIT entzogen werden. Da hilft auch kein 2 Jahre altes Gutachten und ein 13 Jahre altes schon zweimal nicht.
herbertam 05.05.2018 | 16:27
Aber nein, es hat sich leider gar nichts verbessert,, alles beim Alten.
herbertam 05.05.2018 | 16:27
Aber nein, es hat sich leider gar nichts verbessert,, alles beim Alten.
santanderam 05.05.2018 | 16:34
Dies wird - sollte jemand Zweifel daran haben - ggf. durch ein NEUES Gutachten festgestellt.k
herbertam 05.05.2018 | 17:08
darum geht es mir: kann ich bei 2003 festgestellter voller dauerhafter Erwerbsminderung und bei gesundheitlicher und wirtschaftlich unveränderter Situation aus heiterem Himmel nochmal beim Amtsarzt vorgeladen werden, wenn ja, aus welchem Anlaß?
Robertam 05.05.2018 | 17:10
Hallo Meine Empfehlung: Am besten du weckst in dieser Angelegenheit keine schlafenden Hunde. Grüsse
Marcoam 05.05.2018 | 18:10
Wenn der Bescheid und die daraus ergehende Rente unbefristet erlassen worden sind, dann gilt der Bescheid "unbefristet" bis zum Erreichen der Altersrente. Sofern es keine Neufeststellung gibt, gilt der Bescheid also weiter ohne das man was tun muss. Grundlos die Rente einstellen gibt es nicht. Das Sozialamt das die Grundsicherung zahlt, sind insofern an den Bescheid der DRV gebunden! Es gibt dort kein eigenes Ermessen bzgl ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Selbst wenn es beim Sozialamt erhebliche Zweifel geben würde ob noch eine solche EM vorliegt kann es die Zahlung nicht einfach einstellen. Es müsste erneut die DRV beauftragt werden. Solgange alles ohne neue Sachverhalte Ihrerseits weiterläuft, ist es sehr sehr unwahrscheinlich, dass es zu einer neuen Begutachtung kommt. Demzufolge gilt der Bescheid bis zum seeligen Altersrentenbeginn.
W*lfgangam 05.05.2018 | 19:44
Hallo Herbert, längst abgekasperte/entschiedene Fälle/ist dauerhaft voll EM, werden üblicherweise vom Sozialamt/Grundsicherung nicht mehr hinterfragt - da sind die mit Neufällen mehr als ausgelastet. Und aus meiner nahen Umgebung zum Sozialamt ist mir kein Fall bekannt, der jemals zur Überprüfung der aktuellen EM bei laufenden Fällen geführt hätte. Wenn Sie dem Außendienst des Sozialamtes allerdings beim Dachdecken Ihres Sozialhilfe-/Harz4-bedürftigen Schwippschwagers mit die 'Falle' gehen, könnte es für Sie natürllich unangenehm werden ;-) Die andere Frage ist, kann Sie die DRV noch mal 'vorladen'? ...ohne laufende EM-Rente (nur wegen der Grundsicherung) hat auch die keinen Anlass, nur für das Sozialamt ein neue Begutachtung ohne Nachfrage von dort zu veranlassen. Einfach gelassen bleiben, das läuft bis zu Regelaltersrente so durch. Gruß w.
Föckeleram 06.05.2018 | 20:46
Gehts mir aber besser, dann renn ich zum Sozi und sag denen das. Dann stellen die ein Ersuchen an die Rentenversicherung und ich krieg ein neues Gutachten, das mich dann erwerbsfähig macht, oder was? Dann ist ja das Jobcenter wieder zuständig, stimmts?
Marcoam 07.05.2018 | 01:40
Ich versteh den Sinn gerade nicht. Und nein, man geht nicht einfach zum Sozialamt und sagt ich will neu begutachtet werden. Das ist doch keine Zwangsrente. Die EM lässt sich einfach durch Aufnahme einer Arbeit beenden. Wieso ein neues Gutachten was die EM verneint? Unlogisch
Leserhamsteram 07.05.2018 | 08:45
So unlogisch ist das in meinen Augen nicht. Zwöckeler hat, wie ich herauslas, keine EM-Rente, sondern nur Grundsicherung nach SGB XII. Das Sozialamt hat damals ein Ersuchen gestellt zur Feststellung der EM und die DRV entschied auf dauerhafte volle Erwerbsminderung. Zwöckeler meint wohl, das es ihm besser geht und er diese Veränderung der persönlichen Verhältnisse dem Sozialamt bekannt macht. Wenn die Sozialamtsmitarbeiter den Eindruck haben, das die Besserung des Gesundheitszustandes so gravierend ist, das eine Erwerbsfähigkeit möglich ist, dann werden die Mitarbeiter wohl ein neues Ersuchen an die DRV stellen, um eben diese Erwerbsfähigkeit feststellen zu lassen. Ist Zwöckeler dann, laut Gutachten, wieder Erwerbsfähig, dann würde das Jobcenter zuständig sein. Mit allen Vorteilen und auch Nachteilen für den Hilfeempfänger. So sehe ich den Fall. Denn als dauerhaft voll Erwerbsgeminderter einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden, ist meiner Ansicht nach doch sehr erschwert. Also hat vielleicht das Jobcenter Möglichkeiten der Qualifizierung und Vermittlung, um Zwöckeler in Arbeit zu bringen. Natürlich nur, wenn er wieder erwerbsfähig ist. Denke ich mal.
herbertam 07.05.2018 | 15:58
Lieber Schade, herzlichen Dank für die Antwort.Jetzt ist mir leichter...Viele Grüße!
herbertam 07.05.2018 | 15:07
Guten Tag, wie ist das zu verstehen? Dann gibt es ja keinen Nachweis mehr, daß mir 2003 die volle Erwerbsunfähigkeit und damit der Bescheid über unbefristete Grundsicherung zugestanden wurde? Was kann denn da passieren, da hänge ich doch in der Luft...
Schadeam 07.05.2018 | 15:39
Lieber Herbert, Da konstruieren Sie ein Problem das keines ist. Dass Sie seit 2003 voll erwerbsgemindert sind ist im Computer der DRV dokumentiert und auch beim Grundsicherungsamt. Lediglich der Grund für die EM ist vielleicht nicht mehr ersichtlich wenn das damalige Gutachten nicht mehr existiert. Aus Behördensicht ist es aber doch völlig egal aus welchem Grund Sie seit 2003 EM sind, ob das Krebs, ein Schlaganfall, eine Querschnittslähmung, was psychisches oder sonst was war, spielt keine Rolle. Und Sie wissen es doch was Ihnen fehlt und warum Sie EM sind, oder? Und ne Kopie hätten Sie wenn es damals für Sie wichtig gewesen wäre, sind die Unterlagen eben vernichtet, gibt's halt keine Kopie. Schadet aber keinem
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