Sie müssen sich keine Sorgen machen.
Nach heutigem Recht werden Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr im Umfang von acht Jahren berücksichtigt - unabhängig vom erfolgreichen Abschluß.
Schul- und Studienzeiten, welche über die acht Jahre hinaus zurückgelegt wurden/werden, werden im Versicherungsverlauf mit dem Zusatz "Höchstdauer überschritten" gekennzeichnet. Nur nicht abgeschlossene Studienzeiten werden mit dem Zusatz "nicht abgeschlossen" bei Rentenauskünften gekennzeichnet, obwohl der erfolgreiche Abschluß derzeit nicht von Bedeutung ist.
Hintergrund hierbei ist, dass der Versicherte erkennen kann, dass die Rentenversicherung auch Kenntnis von zur Zeit nichtanrechenbaren Zeiten hat. Der Versicherte muss sich somit bei zukünftigen Änderungen bzgl. Anrechenbarkeit und Bewertung dieser Zeiten nicht mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, da bei der Erstellung von Rentenauskünften/Renteninformationen immer das aktuelle Recht berücksichtigt wird.