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Bescheinigung für GRV über Zeiten des (Hoch-)Schulbesuchs

von Koulchen19.02.2009 | 23:50
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6 Antworten

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Mal eine Frage zur im Betreff genannten Bescheinigung und dem Zusammenhang mit dem Versicherungskonto: Ich habe in den letzten Tagen unsere Versicherungsverläufe und sonstigen relevanten Unterlagen durchgesehen und dabei festgestellt, daß meine damalige Uni unter "Ausbildung planmäßig abgeschlossen" ein Kreuzchen bei "Nein" gesetzt hat. Mein erreichter Abschluß (Diplom, das ich 1996 gemacht habe) ist aber direkt darunter erwähnt. Heißt "planmäßig" in diesem Zusammenhang lediglich "innerhalb einer bestimmten Frist" oder hat sich hier die Uni verhauen? Im Versicherungsverlauf stehen insgesamt 68 Monate "Hochschulausbildung" und - weil ich etwas arg lang gebraucht habe - noch eine nicht genauer angegebene Anzahl an Monaten der "Hochschulausbildung - Höchstdauer überschritten". Ich meine, mich ganz dunkel erinnern zu können, daß es so etwas wie "abgeschlossene Hochschulausbildung" geben soll - die ich faktisch habe, die aber nicht im Versicherungsverlauf steht. Mache ich mir unnötig Sorgen, oder sollte ich die Bescheinigung von der Uni nachbessern lassen? Danke vorab für die Antwort! Viele Grüße Koulchen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie müssen sich keine Sorgen machen.

Nach heutigem Recht werden Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr im Umfang von acht Jahren berücksichtigt - unabhängig vom erfolgreichen Abschluß.

Schul- und Studienzeiten, welche über die acht Jahre hinaus zurückgelegt wurden/werden, werden im Versicherungsverlauf mit dem Zusatz "Höchstdauer überschritten" gekennzeichnet. Nur nicht abgeschlossene Studienzeiten werden mit dem Zusatz "nicht abgeschlossen" bei Rentenauskünften gekennzeichnet, obwohl der erfolgreiche Abschluß derzeit nicht von Bedeutung ist.

Hintergrund hierbei ist, dass der Versicherte erkennen kann, dass die Rentenversicherung auch Kenntnis von zur Zeit nichtanrechenbaren Zeiten hat. Der Versicherte muss sich somit bei zukünftigen Änderungen bzgl. Anrechenbarkeit und Bewertung dieser Zeiten nicht mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, da bei der Erstellung von Rentenauskünften/Renteninformationen immer das aktuelle Recht berücksichtigt wird.

5 Antworten

Chrisam 20.02.2009 | 06:20
Ein erfolgereicher Abschluß ist nicht notwendig. Anrechnungszeiten wegen Schulausbildung werden für max. 96 Monate angerechnet.
Agnesam 20.02.2009 | 07:53
>>>Ich meine, mich ganz dunkel erinnern zu können, daß es so etwas wie "abgeschlossene Hochschulausbildung" geben soll - die ich faktisch habe, die aber nicht im Versicherungsverlauf steht.<<<< Ihre "dunkle" Erinnerung täuscht Sie nicht. Nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht waren Zeiten der Fach- oder Hochschulaubildung nur dann Anrechnungszeiten, wenn diese Ausbildung (erfolgreich) abgeschlossen war. Agnes
Koulchenam 20.02.2009 | 08:18
Hallo Agnes und Chris, vielen Dank für Ihre Antworten! Rückfrage an Agnes: Wurde das später automatisch an die neue Rechtslage angepaßt, oder muß ich mich darum kümmern, daß aus dem Eintrag noch "Hochschulausbildung (abgeschlossen)" wird? Das Diplom habe ich im Frühjahr 1996 gemacht. Viele Grüße Koulchen
Agnesam 20.02.2009 | 10:19
Hallo Koulchen, Sie haben nichts zu veranlassen. Die Daten sind gespeichert. Auf den Abschluß kommt es nicht an. Agnes
Koulchenam 20.02.2009 | 11:16
Hallo Agnes und Expertin, vielen Dank für Ihre Antworten! Gruß Koulchen
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