Soll heißen: "Rudi" ist (vermutlich) privat KV und die DRV erteilt aufgrund der Auskunftspflicht mit, dass er die Option hat, sich "auf Antrag" pflicht-zuversichern. [/quote]Sorry: Quark! *)
Ruth/Rudi hat doch schon Eingangs gesagt, dass es sich um einen Vordruck zur Feststellung der Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Antrag handelt (ist auch richtig so, wie ich schon vermutet habe). Offensichtlich geht es um einen abgelaufenen/künftigen Zeitraum, der 'üblicherweise' nicht mit Entgeltersatzleitungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) belegt ist, und/oder das Beschäftigungsverhältnis wird noch aktiv ausgeübt.
Dass damit aber automatisch schon von einer Genehmigung der Rente auszugehen ist – hmm, möglicherweise (wegen Überschneidung Rente/Einkommen), bei Ablehnung brauchte man ja keine Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen. Ein mitlesender DRV-MA, dem der Sachverhalt geläufig ist, wird sich dazu vielleicht noch äußern.
Ansonsten: Sachbearbeiter anrufen, vielleicht rückt der mit einer Antwort dazu raus.
Gruß
w.
*) das mit der _allgemeinen_ Vordruck-Nr. V031/Erläuterungsbogen … ist natürlich richtig, aber dieser Vordruck liegt Ruth/Rudi nicht vor.
[/quote]
mmmhhhh, doch! Ruth/Rudi hat doch oben geschrieben, dass der V031 vorliegt. Und das ist der Erläuterungsbogen zum Antrag auf Pflichtversicherung bei (z.B.) priv. KG. Daher hatte ich das vermutet. "Ouark" ist das somit nicht!
Es ist durchaus denkbar, dass die RV einen "Ablehner" schickt und den Rudi darauf hinweisen möchte, dass er die fehlende Pflichtbeitragszeit (wegen priv. KG) eben auf Antrag zahlen kann um seinen EM-Schutz nicht zu verlieren. Jedenfalls hat der V031 absolut nix mit Hinzuverdienst zu tun! Das ist "Quark"!
MfG