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Experten-Antwort

Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

von Ruth Schmidt21.04.2015 | 19:11
2277 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe das Formular R 14341-V031-12/14-27 von der Rentenversicherung zugeschickt bekommen, um die Hinzuverdienstregelungen zu prüfen. Kann ich mit einer Genehmigung rechnen? Was bedeutet R 14341-V031-12/14-27? Vielen Dank im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt bundesweit, trägerübergreifend normierte Vordrucke und "hauseigene" eines jeden einzelnen Versicherungsträgers.

Die bundesweit inhaltlich gleichen haben immer einen Buchstaben und drei Ziffern, wie hier V031.

Die DRV Bund führt stets die hausinterne Nummer voran, weil die Bearbeiter die Vordrucke in einem Schreibprogramm aufrufen können. Bei bundesweit normierten Standardvordrucken folgt dann auch diese Nummer. Anschließend kommen idR Datumsangaben aus redaktionellen Gründen, damit man erkennen kann an welcher Rechtslaghe sich der Vordruck inhaltlich ausrichtet.

V030 ist der Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht bei Selbständigen, V031 der Erläuterungsbogen dazu.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

"Nanu aber" hat Recht.

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6 Antworten

W*lfgangam 21.04.2015 | 19:47
( ) alternativer Runen-Code der DRV Kelten statt VersicherungsNr.? ( ) verbesserter R2D2-Service-Robbi? ( ) Signatur des MA unter einem Unikate-Vordruck/wertvoller als ein signierter Dali? ...Rufen Sie jetzt an unter R 14341-V031-12/14-27 und gewinnen Sie einen Blanko-Vordruck (aus dem Fettnetz für 12 Kalorien/Sek, aus dem Mobil-Netz verschmiert es nur das Display ;-) Hallo Ruth Schmidt, das ist kein allgemein verfügbarer Vordruck. Wahrscheinlich sollen auch nicht _Sie_ die Hinzuverdienstgrenzen prüfen, sondern wird das die DRV nach Ihren Angaben schon selber machen. Allgemein sollte der (jeder) Vordruckübersendung ein Begleitschreiben beiliegen, in dem genaue Anweisungen enthalten sind, was Sie damit tun sollen - möglicherweise Ihrem Arbeitgeber zur Bescheinigung vorlegen und dann ausgefüllt an die DRV zurücksenden. Gruß w.
Rudiam 22.04.2015 | 10:27
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich muss die Bescheinigung / Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beim Arbeitgeber ausfüllen lassen, um den Hinzuverdienst zu prüfen.Kann ich von einen positiven Bescheid ausgehen? Bekomme ich somit meine Erwerbsminderungsrente?
Nanu Aberam 22.04.2015 | 10:37
Hallo Rudi und Hallo "Experte" der V030 ist NICHT der Fragebogen zur Feststellung VP als Selbständiger!!! (Der heißt V020), sondern es ist ein Antrag auf VP aufgrund Sozialleistungsbezug (Krankengeld von privater KK). Soll heißen: "Rudi" ist (vermutlich) privat KV und die DRV erteilt aufgrund der Auskunftspflicht mit, dass er die Option hat, sich "auf Antrag" pflicht-zuversichern. Fragen zu dieser "Pflichtversicherung" auf Antrag bitte mit der DRV direkt klären (Beratungsstelle). MfG
W*lfgangam 22.04.2015 | 20:03
Zitat von Nanu Aber anzeigen
Nanu Aber schrieb

Soll heißen: "Rudi" ist (vermutlich) privat KV und die DRV erteilt aufgrund der Auskunftspflicht mit, dass er die Option hat, sich "auf Antrag" pflicht-zuversichern. [/quote]Sorry: Quark! *)

Ruth/Rudi hat doch schon Eingangs gesagt, dass es sich um einen Vordruck zur Feststellung der Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Antrag handelt (ist auch richtig so, wie ich schon vermutet habe). Offensichtlich geht es um einen abgelaufenen/künftigen Zeitraum, der 'üblicherweise' nicht mit Entgeltersatzleitungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) belegt ist, und/oder das Beschäftigungsverhältnis wird noch aktiv ausgeübt.

Dass damit aber automatisch schon von einer Genehmigung der Rente auszugehen ist – hmm, möglicherweise (wegen Überschneidung Rente/Einkommen), bei Ablehnung brauchte man ja keine Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen. Ein mitlesender DRV-MA, dem der Sachverhalt geläufig ist, wird sich dazu vielleicht noch äußern.

Ansonsten: Sachbearbeiter anrufen, vielleicht rückt der mit einer Antwort dazu raus.

Gruß

w.

*) das mit der _allgemeinen_ Vordruck-Nr. V031/Erläuterungsbogen … ist natürlich richtig, aber dieser Vordruck liegt Ruth/Rudi nicht vor.

[/quote]

mmmhhhh, doch! Ruth/Rudi hat doch oben geschrieben, dass der V031 vorliegt. Und das ist der Erläuterungsbogen zum Antrag auf Pflichtversicherung bei (z.B.) priv. KG. Daher hatte ich das vermutet. "Ouark" ist das somit nicht!

Es ist durchaus denkbar, dass die RV einen "Ablehner" schickt und den Rudi darauf hinweisen möchte, dass er die fehlende Pflichtbeitragszeit (wegen priv. KG) eben auf Antrag zahlen kann um seinen EM-Schutz nicht zu verlieren. Jedenfalls hat der V031 absolut nix mit Hinzuverdienst zu tun! Das ist "Quark"!

MfG

Sorry: Quark! *) Ruth/Rudi hat doch schon Eingangs gesagt, dass es sich um einen Vordruck zur Feststellung der Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Antrag handelt (ist auch richtig so, wie ich schon vermutet habe). Offensichtlich geht es um einen abgelaufenen/künftigen Zeitraum, der 'üblicherweise' nicht mit Entgeltersatzleitungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) belegt ist, und/oder das Beschäftigungsverhältnis wird noch aktiv ausgeübt. Dass damit aber automatisch schon von einer Genehmigung der Rente auszugehen ist – hmm, möglicherweise (wegen Überschneidung Rente/Einkommen), bei Ablehnung brauchte man ja keine Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen. Ein mitlesender DRV-MA, dem der Sachverhalt geläufig ist, wird sich dazu vielleicht noch äußern. Ansonsten: Sachbearbeiter anrufen, vielleicht rückt der mit einer Antwort dazu raus. Gruß w. *) das mit der _allgemeinen_ Vordruck-Nr. V031/Erläuterungsbogen … ist natürlich richtig, aber dieser Vordruck liegt Ruth/Rudi nicht vor.
Gackiam 22.04.2015 | 20:32
Das ist der Geheimkot den Sie in den Postkasten der nächstgelegenen DRV eingeben müssen, um Rente zu erlangen!
Nanu Aberam 24.04.2015 | 07:12
Soll heißen: "Rudi" ist (vermutlich) privat KV und die DRV erteilt aufgrund der Auskunftspflicht mit, dass er die Option hat, sich "auf Antrag" pflicht-zuversichern.
Sorry: Quark! *) Ruth/Rudi hat doch schon Eingangs gesagt, dass es sich um einen Vordruck zur Feststellung der Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Antrag handelt (ist auch richtig so, wie ich schon vermutet habe). Offensichtlich geht es um einen abgelaufenen/künftigen Zeitraum, der 'üblicherweise' nicht mit Entgeltersatzleitungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) belegt ist, und/oder das Beschäftigungsverhältnis wird noch aktiv ausgeübt. Dass damit aber automatisch schon von einer Genehmigung der Rente auszugehen ist – hmm, möglicherweise (wegen Überschneidung Rente/Einkommen), bei Ablehnung brauchte man ja keine Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen. Ein mitlesender DRV-MA, dem der Sachverhalt geläufig ist, wird sich dazu vielleicht noch äußern. Ansonsten: Sachbearbeiter anrufen, vielleicht rückt der mit einer Antwort dazu raus. Gruß w. *) das mit der _allgemeinen_ Vordruck-Nr. V031/Erläuterungsbogen … ist natürlich richtig, aber dieser Vordruck liegt Ruth/Rudi nicht vor.
mmmhhhh, doch! Ruth/Rudi hat doch oben geschrieben, dass der V031 vorliegt. Und das ist der Erläuterungsbogen zum Antrag auf Pflichtversicherung bei (z.B.) priv. KG. Daher hatte ich das vermutet. "Ouark" ist das somit nicht! Es ist durchaus denkbar, dass die RV einen "Ablehner" schickt und den Rudi darauf hinweisen möchte, dass er die fehlende Pflichtbeitragszeit (wegen priv. KG) eben auf Antrag zahlen kann um seinen EM-Schutz nicht zu verlieren. Jedenfalls hat der V031 absolut nix mit Hinzuverdienst zu tun! Das ist "Quark"! MfG
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