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Experten-Antwort

Beschwerdestelle

von Michael S.20.04.2017 | 11:51
1991 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gibt es eigentlich eine offizielle Beschwerdestelle? Ich hatte ein paar ziemlich üble und schon sehr grenzwertig Formulierte Schreiben zu meiner Person von der DRV erhalten, die in dieser Form auch an das Familiengericht gegangen sind. Solche Formulierungen kennt man normalerweise von dubiosen Inkassobüros, die mit Halbwahrheiten und Drohungen arbeiten. Die Sachbearbeiterin ist sich keiner Schuld bewusst, da sie ja nicht für die Formulierungen und Arbeitsweise verantwortlich sei und dass gerade bei Gerichtsverfahren und entsprechenden gegnerischen Anwälten, solche Schreiben extrem negative Folgen haben können, war ihr schlichtweg egal. Auch dass der Fehler, der zu diesen Schreiben geführt hat, bei der DRV gemacht wurde und durch eine einfache Rückfrage bei mir geklärt hätte werden können. Und sogar, dass die Sache dann geregelt wurde, wurde mir nicht mitgeteilt, sondern erst nachdem ich selber per Telefon nachgefragt hatte, wurde mir gesagt, das jetzt alles in Ordnung sei. Meine Beschwerden per Mail und Telefon blieben unbeantwortet, bzw. wurden ziemlich unhöflich und vor allem sehr Respektlos abgebügelt. Ich denke ich kann als einer, der diesen Leuten die Gehälter finanziert, durchaus erwarten anständig und höflich behandelt zu werden und vor allem erwarte ich, dass man zuerst mit mir redet, bevor man einem Gericht schriftlich unwahre Aussagen zukommen lässt und empfiehlt "Druck" auf den Betroffenen auszuüben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael S.

in der Sache geben wir Ihnen absolut recht: es gibt keinen Grund zu irgendeiner Zeit unhöflich zu sein.

Wir betreiben "Sachaufklärung", hier sollte es also sachlich zugehen. Wenn Scheidungsverfahren laufen, setzt uns allerdings schon das Familiengericht unter Druck mit einer recht kurzen Frist zwecks Klärung des Versicherungskontos und anschließender Auskunft an das Familiengericht. Unsere Bediensteten geben quasi diesen Druck weiter an unsere Versicherten, wenn im Versicherungsverlauf Klärungsbedarf festgestellt wird. Wir wissen auch, dass "unter Druck setzen" nicht immer die Feine Englische ist. Die meisten Schreiben sind hier allerdings vorformuliert, damit die Sachbearbeitung nicht jedesmal einen Roman tippen muss. Diese Schreiben klingen unhöflich, wenn man die juristischen Gründe, die zur Verwendung von Schreiben mit ebendem Text führen, außer Acht lässt, bzw. nicht kennt.

Die Beschwerdestelle ist im Übrigen die DRV selbst. Es gibt im Hause ein eigenes Beschwerdemanagement. Mich wundert schon, wenn Sie auf schriftliche Eingaben so gar keine Antwort erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Beschwerdeam 20.04.2017 | 12:04
Europäischer Gerichtshof 2925 Luxemburg Luxemburg Tel.: (00352) 4303-1 Fax: (00352) 4303-2600
Esistnichteinfacham 20.04.2017 | 13:53
Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, daß die DRV/RV solche bösartige Formulierungen verwenden. Die Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter sind schließlich ja auch nur Menschen und müssen Ihre Arbeit machen und bekommen das von oben ( höhere Stelle) vorgegeben. Bleiben Sie cool und das Sprichwort: "Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus" Mfg
Grokoam 20.04.2017 | 14:51
Zitat von Michael S. anzeigenausblenden
Michael S. schrieb

Sorry, aber wenn man so blöd kommt, muss ich genauso blöd fragen.

Lesen ist nicht so Ihre Stärke,oder?

ICH habe gar keine Frist verstreichen lassen, wie mehrmals erwähnt.

ICH habe nachweislich die geforderten Daten bei meinem AG angefordert und der hat nachweislich die Daten innerhalb der Frist geliefert.

NIEMAND hat mich auch nur einmal angeschrieben, angerufen, angemailt, dass irgendetwas nicht stimmt, oder etwas fehlt.

Und dennoch wurde mir von der DRV einfach unterstellt und dem Gericht mitgeteilt, ich würde nicht kooperieren.

Das Verschulden liegt einzig und alleine bei der DRV!

Und anstatt diese Sache beim Gericht zu klären und sich wenigstens zu entschuldigen, wird man auch noch dumm angemacht und sich hinter irgendwelchen anonymen "Textverfassern" und "Arbeitsorganisationen" versteckt.

Und jetzt leg Dich wieder hin!

Gibt es eigentlich eine offizielle Beschwerdestelle?

[/quote]

Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.

[/quote]

Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben.

Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde.

Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.

[/quote]

Und warum läßt Du die "Frist" verstreichen?

Das ist wohl Deine Dusseligkeit, aber immer sind die "Anderen" schuld.

leg Dich wieder hin.

[/quote]

Bezahl Deine Schulden und gut iss.
Schadeam 20.04.2017 | 15:11
Es wäre schon cool, wenn Sie uns die ein oder anderer dieser "üblen" und "grenzwertigen" Passagen zitieren würden. Dann könnte man sich ein Bild machen ob das objektiv grenzwertig ist oder es Ihre subjektive Wahrnehmung ist. Schreiben Sie eine Beschwerde an die Geschäftsführung der jeweiligen DRV, dann bekommen Sie garantiert auch eine Antwort - allerdings nur wenn Ihr Schreiben sachlich und wohlformuliert gehalten ist.
In die Pötte kommenam 20.04.2017 | 19:10
Zitat von Michael S. anzeigenausblenden
Michael S. schrieb

Sorry, aber wenn man so blöd kommt, muss ich genauso blöd fragen.

Lesen ist nicht so Ihre Stärke,oder?

ICH habe gar keine Frist verstreichen lassen, wie mehrmals erwähnt.

ICH habe nachweislich die geforderten Daten bei meinem AG angefordert und der hat nachweislich die Daten innerhalb der Frist geliefert.

NIEMAND hat mich auch nur einmal angeschrieben, angerufen, angemailt, dass irgendetwas nicht stimmt, oder etwas fehlt.

Und dennoch wurde mir von der DRV einfach unterstellt und dem Gericht mitgeteilt, ich würde nicht kooperieren.

Das Verschulden liegt einzig und alleine bei der DRV!

Und anstatt diese Sache beim Gericht zu klären und sich wenigstens zu entschuldigen, wird man auch noch dumm angemacht und sich hinter irgendwelchen anonymen "Textverfassern" und "Arbeitsorganisationen" versteckt.

Und jetzt leg Dich wieder hin!

Gibt es eigentlich eine offizielle Beschwerdestelle?

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Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.

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Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben.

Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde.

Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.

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Und warum läßt Du die "Frist" verstreichen?

Das ist wohl Deine Dusseligkeit, aber immer sind die "Anderen" schuld.

leg Dich wieder hin.

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Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.
W*lfgangam 20.04.2017 | 19:37
Zitat von Esistnichteinfach anzeigenausblenden
Hallo Esistnichteinfach, es gibt schon Versicherte, die an sich juristisch richtige/und grundsätzlich 'einfach' gestaltete Texte der DRV - und beim 2. Lesen kommt dann die Erleuchtung - als spontanen 'Angriff' auf sich selbst werten ...liegt aber oft auch schon in der Natur dieser Versicherten! Im persönlichen Gespräch vor Ort können dann diese 'Missverständnisse' und die Absicht dahinter aufgeklärt werden - schützt aber HB-Männchen, die das alles allein erledigen wollen, nicht vorm Abheben :-) Daher: Hilfe einholen ...wozu gibt es all diese örtlichen Beratungsmöglichkeiten?! Und die können auch den Kontakt zur 'fernen' DRV besser herstellen/Konflikte lösen helfen – schon Zeit und Nerven und ist zielorientierter, für alle Beteiligten. Gruß w.
Michael S.am 21.04.2017 | 09:13
Hier Passagen aus dem Text, die ich noch im Kopf habe. Ganz genau könnte ich es heute Abend reinstellen. "...weigert sich bei der Kontenklärung mitzuarbeiten...." "...üben Sie (das Gericht) bitte entsprechend Druck auf den Versicherten aus, um...." "...Aufgrund der mangelnden Mitwirkung des Versicherten sind wir nicht in der Lage...." Ich habe mich dann per Mail mit der Dame, das Gericht in Cc in Verbindung gesetzt, dass ich mir diese Unterstellungen verwahre und dass mein Arbeitgeber nachweislich die Daten in der vorgegebenen Frist bei der DRV abgegeben. Und ich denke, dass diese Formulierung auch bei allergrößtem Wohlwollen nicht als "Neutral" bezeichnet werden kann. Da wird ein klarer Vorwurf an meine Person und mein Verhalten gemacht und an das Gericht weitergemeldet. Für mich ist das schon Verleumdung, weil ungeprüft, ohne Nachfrage, einfach davon ausgegangen wird, ich würde mich der gerichtlichen Anordnung verweigern. Das war aber nicht der Fall und ein einfacher Anruf hätte genügt, um das zu klären. Endergebniss, jetzt musste ich wieder mal, gegen Geld, meiner Anwältin den Auftrag geben, dass dieser Vorgang in die Gerichtsakten aufgenommen wird, damit die gegnerische Partei meine "Durch die DRV schriftlich bestätigte mangelnde Kooperation", nicht als Vorwand für irgendwelchen juristischen Mist hernehmen kann. Wie die Dame mir schon sagte, das Nachdenken, welche Konsequenzen so ein Schreiben haben kann, geht sie nichts an. Das sei nicht ihre Aufgabe und die Vorgehensweise sei eben so vorgeschrieben, der Rest interessiere sie nicht. Da kann man schon zum HB-Männchen werden, vor allem wenn es nicht einmal eine Entschuldigung, oder ein entsprechendes Schreiben an das Gericht gibt, in dem klargestellt wird, dass die DRV den Fehler gemacht hat und der Betroffene seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und ihm nichts vorzuwerfen ist.
Michael S.am 21.04.2017 | 09:26
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, daß die DRV/RV solche bösartige Formulierungen verwenden.
Hallo Esistnichteinfach, es gibt schon Versicherte, die an sich juristisch richtige/und grundsätzlich 'einfach' gestaltete Texte der DRV - und beim 2. Lesen kommt dann die Erleuchtung - als spontanen 'Angriff' auf sich selbst werten ...liegt aber oft auch schon in der Natur dieser Versicherten! Im persönlichen Gespräch vor Ort können dann diese 'Missverständnisse' und die Absicht dahinter aufgeklärt werden - schützt aber HB-Männchen, die das alles allein erledigen wollen, nicht vorm Abheben :-) Daher: Hilfe einholen ...wozu gibt es all diese örtlichen Beratungsmöglichkeiten?! Und die können auch den Kontakt zur 'fernen' DRV besser herstellen/Konflikte lösen helfen – schon Zeit und Nerven und ist zielorientierter, für alle Beteiligten. Gruß w.
Was sollen mir die Beratungsstellen nützen, wenn die DRV dem Gericht meldet, dass ich vorsätzlich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme und die Anordnung des Gerichts nicht befolge? Erstens ist das nicht nur gefühlt eine ganz klare Aussage die einen "Angriff" auf meine Person darstellt, da es sich um eine ungeprüfte, unwahre, aber offizielle Aussage zu meinem Verhalten handelt. Zweitens, wird die Beratungsstelle kaum den Job eines Anwalts übernehmen und dafür sorgen, dass die Sache gerichtsfest dokumentiert und richtiggestellt wird, oder?
Michael S.am 21.04.2017 | 09:36
Zitat von In die Pötte kommen anzeigenausblenden
Gibt es eigentlich eine offizielle Beschwerdestelle?
Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.
Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben. Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde. Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.
Betroffeneram 21.04.2017 | 11:45
Wenn in der Sachbearbeitung eine Frist abläuft und zu dem Zeitpunkt der angeforderte Posteingang nicht vorliegt, wird, im Normalfall, einmal an die Erledigung erinnert. Unter Bekanntgabe der passenden Mitwirkungspflicht-Paragrafen. Spätestens da hätten Sie also hellhörig werden müssen. Nach erneutem Fristablauf ohne entsprechenden Eingang oder Rückmeldung wird in einem VAG-Verfahren sozusagen 'Druck' über das Gericht ausgeübt. So ist das alles in unserer Arbeitsorganisation festgelegt. Da gibt es keine weitergehende Korrespondenz ... das alles passiert, damit es nachvollzogen werden kann, ausschließlich per Post. Nicht per Telefon oder gar Email (Datenschutz?). Egal welches Jahrtausend wir grad haben...
Grokoam 21.04.2017 | 13:38
Zitat von Michael S. anzeigenausblenden
Michael S. schrieb

Sorry, aber wenn man so blöd kommt, muss ich genauso blöd fragen.

Lesen ist nicht so Ihre Stärke,oder?

ICH habe gar keine Frist verstreichen lassen, wie mehrmals erwähnt.

ICH habe nachweislich die geforderten Daten bei meinem AG angefordert und der hat nachweislich die Daten innerhalb der Frist geliefert.

NIEMAND hat mich auch nur einmal angeschrieben, angerufen, angemailt, dass irgendetwas nicht stimmt, oder etwas fehlt.

Und dennoch wurde mir von der DRV einfach unterstellt und dem Gericht mitgeteilt, ich würde nicht kooperieren.

Das Verschulden liegt einzig und alleine bei der DRV!

Und anstatt diese Sache beim Gericht zu klären und sich wenigstens zu entschuldigen, wird man auch noch dumm angemacht und sich hinter irgendwelchen anonymen "Textverfassern" und "Arbeitsorganisationen" versteckt.

Und jetzt leg Dich wieder hin!

Gibt es eigentlich eine offizielle Beschwerdestelle?

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Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.

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Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben.

Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde.

Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.

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Und warum läßt Du die "Frist" verstreichen?

Das ist wohl Deine Dusseligkeit, aber immer sind die "Anderen" schuld.

leg Dich wieder hin.

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Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.
Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben. Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde. Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.
Und warum läßt Du die "Frist" verstreichen? Das ist wohl Deine Dusseligkeit, aber immer sind die "Anderen" schuld. leg Dich wieder hin.
Michael S.am 21.04.2017 | 14:52
Zitat von Groko anzeigenausblenden
Sorry, aber wenn man so blöd kommt, muss ich genauso blöd fragen. Lesen ist nicht so Ihre Stärke,oder? ICH habe gar keine Frist verstreichen lassen, wie mehrmals erwähnt. ICH habe nachweislich die geforderten Daten bei meinem AG angefordert und der hat nachweislich die Daten innerhalb der Frist geliefert. NIEMAND hat mich auch nur einmal angeschrieben, angerufen, angemailt, dass irgendetwas nicht stimmt, oder etwas fehlt. Und dennoch wurde mir von der DRV einfach unterstellt und dem Gericht mitgeteilt, ich würde nicht kooperieren. Das Verschulden liegt einzig und alleine bei der DRV! Und anstatt diese Sache beim Gericht zu klären und sich wenigstens zu entschuldigen, wird man auch noch dumm angemacht und sich hinter irgendwelchen anonymen "Textverfassern" und "Arbeitsorganisationen" versteckt. Und jetzt leg Dich wieder hin! Gibt es eigentlich eine offizielle Beschwerdestelle?
Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.
Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben. Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde. Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.
Und warum läßt Du die "Frist" verstreichen? Das ist wohl Deine Dusseligkeit, aber immer sind die "Anderen" schuld. leg Dich wieder hin.
KSCam 21.04.2017 | 18:46
Es ist Ihr gutes Recht sich zu empören und sich zu beschweren. Aus Sicht der DRV ist das ein Allerweltsfall und keiner will Ihnen Böses. Und hängen bleibt da auch nichts. In der Sache haben Sie hoffentlich inzwischen die erforderlichen Schreiben erledigt, dann ist alles gut. Und ein guter Rat: da nichts passiert ist, sollten Sie wieder gelassener werden. Aber wenn es Sie glücklich macht und Sie jemanden brauchen mit dem Sie sich anlegen müssen, kämpfen Sie diesen Kampf weiter und investieren Ihr Geld in Anwälte, die die DRV wegen der üblen Schreiben Maßregeln......
W*lfgangam 21.04.2017 | 17:21
Zitat von Michael S. anzeigenausblenden
Michael S. schrieb

Sorry, aber wenn man so blöd kommt, muss ich genauso blöd fragen.

Lesen ist nicht so Ihre Stärke,oder?

ICH habe gar keine Frist verstreichen lassen, wie mehrmals erwähnt.

ICH habe nachweislich die geforderten Daten bei meinem AG angefordert und der hat nachweislich die Daten innerhalb der Frist geliefert.

NIEMAND hat mich auch nur einmal angeschrieben, angerufen, angemailt, dass irgendetwas nicht stimmt, oder etwas fehlt.

Und dennoch wurde mir von der DRV einfach unterstellt und dem Gericht mitgeteilt, ich würde nicht kooperieren.

Das Verschulden liegt einzig und alleine bei der DRV!

Und anstatt diese Sache beim Gericht zu klären und sich wenigstens zu entschuldigen, wird man auch noch dumm angemacht und sich hinter irgendwelchen anonymen "Textverfassern" und "Arbeitsorganisationen" versteckt.

Und jetzt leg Dich wieder hin!

Gibt es eigentlich eine offizielle Beschwerdestelle?

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Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.

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Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben.

Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde.

Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.

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Und warum läßt Du die "Frist" verstreichen?

Das ist wohl Deine Dusseligkeit, aber immer sind die "Anderen" schuld.

leg Dich wieder hin.

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Hallo Michael S., auch wenn es für Sie erstaunlich ist - genauso ist es. Beratungsstellen sind per Gesetz zur Rechtsberatung 'zugelassen' und können so einiges be- ...und erst rechts deeskalierend wirken, falls da irgendwas schief gelaufen ist. Und die 'Begleitung' im rentenrechtlichen VA-Verfahren ist simpler, als 'n Glas Milch mit 'nem Strohhalm auszuschlürfen. Wie gesagt, wer in Rentensachen allein macht, ist allein mit all dem *Mist und Frust, der sich da verwickeln kann ....statt das die Beratungsstellen vor Ort regeln zu lassen, die das mit *Fingerschnipping kurzfristig im Ihrem Sinne geregelt hätten. Gruß w.
Grokoam 22.04.2017 | 07:56
Zitat von Michael S. anzeigenausblenden
Michael S. schrieb

Sorry, aber wenn man so blöd kommt, muss ich genauso blöd fragen.

Lesen ist nicht so Ihre Stärke,oder?

ICH habe gar keine Frist verstreichen lassen, wie mehrmals erwähnt.

ICH habe nachweislich die geforderten Daten bei meinem AG angefordert und der hat nachweislich die Daten innerhalb der Frist geliefert.

NIEMAND hat mich auch nur einmal angeschrieben, angerufen, angemailt, dass irgendetwas nicht stimmt, oder etwas fehlt.

Und dennoch wurde mir von der DRV einfach unterstellt und dem Gericht mitgeteilt, ich würde nicht kooperieren.

Das Verschulden liegt einzig und alleine bei der DRV!

Und anstatt diese Sache beim Gericht zu klären und sich wenigstens zu entschuldigen, wird man auch noch dumm angemacht und sich hinter irgendwelchen anonymen "Textverfassern" und "Arbeitsorganisationen" versteckt.

Und jetzt leg Dich wieder hin!

Gibt es eigentlich eine offizielle Beschwerdestelle?

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Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.

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Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben.

Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde.

Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.

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Und warum läßt Du die "Frist" verstreichen?

Das ist wohl Deine Dusseligkeit, aber immer sind die "Anderen" schuld.

leg Dich wieder hin.

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Wenn man Versicherte mehrfach erinnern muss, während wichtige Arbeiten derweil liegen bleiben, kann ich ein gewisses sachliches Unverständnis der Mitarbeiter für zeitraubende Telefonate, die zu keinem tatsächlichen Fortschritt führen, verstehen. Wenn Sie mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht einverstanden sind, sagen sie das dem Betreffenden oder lassen Sie sich am Telefon einen Vorgesetzten geben, der sich Ihrer berechtigten Anliegen dann auch annehmen wird.
Tja, nur gab es keine Telefonate, kein E-Mail, keine Schreiben. Es gab kein gar nichts, nur nach Ablauf der Frist sofort ein offizielles Schreiben an das Gericht, dass ich die Anordnung des Gerichts missachten und die Kooperation verweigern würde. Auf die Idee, einfach mal kurz nachzufragen, was im 21. Jahrhundert eigentlich kein Problem mehr sein sollte, BEVOR man so ein Schreiben loslässt, vor allem wenn sich dann auch noch rausstellt, dass der Fehler gar nicht bei mir lag und ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was aber jetzt von mir dem Gericht nachgewiesen werden muss. Eigentlich könnte ich erwarten, dass die DRV diese Sache richtigstellt, aber das scheint nicht "Üblich" zu sein.
Und warum läßt Du die "Frist" verstreichen? Das ist wohl Deine Dusseligkeit, aber immer sind die "Anderen" schuld. leg Dich wieder hin.
Wie gesagt; und immer sind die "Anderen" schuld.
Rentensputnikam 22.04.2017 | 08:57
Das Grundproblem liegt ja wohl darin, dass Sie behaupten die Ihnen gesetzte Frist wäre eingehalten worden, während Ihr Rententräger dieses verneint. Schildern Sie schriftlich !! genau diesen Sachverhalt und bitten Sie schriftlich !! um eine entsprechende Begründung Ihres RV-Trägers. Nach entsprechender Anwort können Sie dann noch immer erzürnt reagieren! MfG
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