Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Besitz geförderter gesundheitlicher Hilfsmittel

von Herr Golling08.12.2017 | 08:41
609 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Fachkraft für Arbeitssicherheit und in einer ASA-Sitzung kam die Frage auf, wie damit umzugehen ist, wenn ein durch die Rentenversicherung gefördertes Hilfsmittel, z.B. höhenverstellbarer Arbeitstisch, in vollem Umfang durch die Fördersumme der Rentenversicherung finanziert wird und der Mitarbeiter die Firma verlässt? Hat der Mitarbeiter das Recht, die Hilfsmittel als persönliches Eigentum zu betrachten und diesen zum künftigen Arbeitgeber mitzunehmen? Wären die Besitzverhältnisse anders, wenn der Antragsteller oder der Arbeitgeber einen Restbetrag finanzieren? Ich freue mich auf Ihr Feedback und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Golling

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Golling,

wenn für den Versicherten die gesamten Kosten übernommen werden, gehen die Hilfsmittel in der Regel in seinen Besitz über und bei Vertragsende kann er diese grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen.

Wenn der Arbeitgeber einen Teil finanziert hat, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den Verbleib einigen.

Letztlich muss aber immer der Einzelfall betrachtet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 08.12.2017 | 09:46
Über die rechtlichen Details zum Eigentumserwerb können Sie sich z.B. hier https://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_BGB_Sach… informieren oder Sie fragen einen Juristen. Im Normalfall ist der der Eigentümer, der den Tisch bezahlt hat. Solange der Arbeitgeber sich also am Kauf des Schreibtisches finaziell nicht beteiligt hat, ist er auch kein (Mit-)Eigentümer. Der Arbeitnehmer kann dann den Tisch selbstverständlich beim Ausscheiden mitnehmen.
Fortitude oneam 08.12.2017 | 11:56
Hallo Experten, ich muss schon sagen, löblich formuliert. Und wenn sich beide Vertragsparteien (AG+ AN) nicht einigen können, dann bekommt der Eine die Tischplatte und der Andere die Tischbeine. Ein kleiner Scherz am Rande. :-) Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit. PS. In meinem Fall habe ich liebend gern darauf verzichtet. Warum? Ich befand mich auf dem Abstellgleis und wurde voll Erwerbsminderungsrentner.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026