Sehr geehrter Herr Golling,
wenn für den Versicherten die gesamten Kosten übernommen werden, gehen die Hilfsmittel in der Regel in seinen Besitz über und bei Vertragsende kann er diese grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen.
Wenn der Arbeitgeber einen Teil finanziert hat, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den Verbleib einigen.
Letztlich muss aber immer der Einzelfall betrachtet werden.