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Experten-Antwort

Besteuerung der Alters- und Witwenrente

von Anja02.12.2018 | 18:16
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, liebe UserInnen, vor einiger Zeit hatte ich schon einmal kompetente Antworten bekommen in diesem Forum. Dafür nochmals Danke! Aufgrund einer Diskussion mit meinem sehr alten und privaten Arbeitgeber habe ich noch einmal eine Frage: Werden Witwenrente (etwas über 300 Euro brutto) und Altersrente (465 Euro brutto) bei der steuerlichen Veranschlagung zusammengerechnet oder einzeln versteuert bzw. nicht versteuert? Ich bin der Meinung, dass beide Renten zusammengerechnet werden und zumindest die Witwenrente bei einem zukünftigen 450,-- E - Job als Rentnerin gekürzt wird. Mein Arbeitgeber ist der Ansicht, dass beide Renten einzeln versteuert werden und ich somit keinerlei Abzüge bezüglich des Minijobs habe. Danke in voraus! Anja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Anja,

bzgl. der Erstellung der Einkommensteuererklärung besteht die Möglichkeit zwei Rentenbezugsbescheinigungen für das Finanzamt bei der zuständigen DRV anzufordern. Darin sind jeweils die Beträge der Witwen- und Altersrente aufgeführt, welche dann als Grundlage für die Besteuerung dienen. Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung sind im Formular R Angaben zu beiden Renten zu tätigen. Das Finanzamt entscheidet dann, ob Sie Steuern zahlen müssen.

Bei Einnahmen aufgrund des Minijobs hat dies Auswirkung auf die Höhe der Witwenrente. Die Höhe der Kürzung ist auch davon abhängig, ob Sie aus dem Minijob selbst weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen oder nicht. Nur wenn Sie selbst 3,6% RV-Beiträge (Basis ist das Brutto-Einkommen aus dem Minijob – hier bei 450 EUR dann 16,20 EUR Beitrag zur RV) leisten und der Arbeitgeber diese an den RV-Träger abführt, wird das anzurechnende Brutto Minijobeinkommen um 40% pauschal reduziert (also nur 270 EUR anzurechnendes Einkommen für die Berechnung der Witwenrente). Zahlen Sie selbst keine RV-Beiträge mehr aus dem Minijob, wird das komplette Einkommen in Höhe von 450 EUR als Grundlage herangezogen.

Wenn Sie selbst keine RV-Beiträge aus dem Minijob mehr zahlen, wird Ihre zustehende Rente nach heutigem Stand um ca. 2 EUR brutto gekürzt. Bei Zahlung des RV-Beitrages kommt es momentan zu keiner Kürzung der Witwenrente.

Ob Sie sich für die eine oder andere Variante entscheiden hängt von Ihrer Entscheidung ab. Bedenken Sie hierbei, dass weitere RV-Beiträge auch aus dem Minijob dazu führen, dass zukünftig Ihre eigene Rente nicht nur aufgrund der Rentenanpassung (durch Politik) sondern auch aufgrund der Beiträge aus dem Minijob zusätzlich steigen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Anjaam 02.12.2018 | 19:27
Hallo Puh, danke für den Hinweis auf den Beitrag von 18.3.2018 "Altersrente, Witwenrente und Minijob". Leider finde ich ihn nicht, obwohl ich alles durchsuche...
Puham 02.12.2018 | 18:54
Sehen Sie sich doch mal den Beitrag: "Altersrente, Witwenrente u. Minijob" vom 18.03.2018 an, vielleicht ist dann ein Teil ihrer Frage schon beanwortet.
Wer sucht, der findet ...am 02.12.2018 | 19:40
Hallo Anja, anbei der gesuchte Link. Wie Sie sehen, war doch ganz einfach - oder? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/altersre…
Anjaam 05.12.2018 | 22:25
Nochmals ein liebes Danke!
Anjaam 05.12.2018 | 22:56
Zu der Steuer habe ich noch einmal eine Frage: Ich bin mit meinem Chef nun übereingekommen, keinen 450,-- Euro-Job auf Rente zu leisten, sondern nur für 300,-- Euro zu jobben. Bei diesen geringen Beträgen ist doch eine Einkommenssteuererklärung meiner Meinung nach nicht notwendig, da ich die Versicherungspflicht wählen möchte und die Pauschale von 40 % dadurch zu berücksichtigen ist. Oder liege ich da falsch mit meiner Überlegung?
Deutsche Rentenversicherung
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