Nachdem bisher die oftmals wiederholte schlauerl
bemerkung fehlte- dies hier ist nur eine..... der renten-
versicherung- , will ich doch auch stellung nehmen.
Statt der früheren ertragsanteilversteuerung für alle
rentenarten, gilt dies ab dem jahre 2005 nicht mehr
einheitlich so.
Bei der gesetzlichen rente aller art für alle bestands-
renten und neurentner ab 2005 50%, jährlich steigend bis
100 % erreicht sind.
Neurentner 2008 - 44% festschreibung des freibe-
trages. Würde eine rente durch erhöhung am 1.7.2009
um 50 euro steigend treffen für diesen betrag durch die
festschreibung des freibetrages bereits 100 % steuerpflicht.
Immmer wieder verschwiegen, ganz anders dagegen private,
zusatzrenten etc. Wie bis 2004 auch für die gesetzliche,
die ertragsanteilversteuerung und maßgebend das renten-
eintrittsalter. Und dies sogar mit ermäßigten prozentsätzen.
Mit 65 Jahren nicht 27% sondern nur 18%, mit 63 jahren
früher 29% jetzt 20%.
Deshalb stimmen auch die oft wiederholten beträge-auch
von fachleuten - nicht, die da lauten, der verheiratete neu-
rentner von 2005 kann davon ausgehen, bei 3100 brutto
monatlich, im jahr 37.200 fällt steuer an.
Die wirklichkeit aber, in der gesetzlichen(ohne knappschaft)
sind in 50 jahren immer bis zur bemessungsgrenze nur
als höchtrente 2.314,82 x 12 E. 27.777,84 möglich.
Bei 50% versteuerung somit E. 13.888,92 zunächst.
Kommen noch 1685,18 monatlich, jährlich E. 20.222,16
privatrente hinzu, gelten ja nur 18% steuer = 3.639,99
hinzu:
Berechnung:
13.888,92 und
03,639,99 ( 18% versteuerung)
17.528,91 abzüglich das zu versteuernde vermindernde beträge .
Nenne nur- 27.777,84 und 13.888,92 = 41.666,76
mit 10%, somit 4.166,68 für kranken/pflegeversicherung,
wird das existenzminimum von 15.328 unterschritten. Noch
gar nicht berücksichtigt, für die privatrente reichen die
abzüge von 10% nicht aus, auch andere beträge können
noch mindernd sein .
Und immer wieder der hinweis, auch bei der 100% ver-
steuerung bleiben die 7.664 / 15.328 steuer unbelastet, bis
dahin können es auch höhere beträge sein.
Mit freundlichen Grüßen.