Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSofern Sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid zum Versorgungsausgleich erhalten haben, enthält dieser auch Angaben zu den zu berücksichtigenden übertragenen Anteilen aus der betrieblichen Altersversorgung des geschiedenen Ehegatten.
Nachdem in dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich offenbar keine Angaben zu den zu berücksichtigenden übertragenen Anteilen aus der betrieblichen Altersversorgung des geschiedenen Ehegatten enthalten sind, sollten Sie im Scheidungsurteil nachschauen, ob darin Aussagen zur Betriebsrente des geschiedenen Ehegatten getroffen wurden. Wenn nicht, könnte die Mitteilung von „Amadé“ vom 23.2. zutreffen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.