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Betriebliche Altersversorgung nach Scheidung

von charlyuspoll23.02.2007 | 12:20
2494 Ansichten
5 Antworten

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Bin seit 12Jahren geschieden.Bei welcher Institution kann ich die Höhe meiner betrieblichen Altersversorgung (von meinem EX-Mann) erfahren. Bei der gesetzlichen Rente kein Problem, habe alles in Berlin erfahren. Danke.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 23.02.2007 | 14:10

Sofern Sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid zum Versorgungsausgleich erhalten haben, enthält dieser auch Angaben zu den zu berücksichtigenden übertragenen Anteilen aus der betrieblichen Altersversorgung des geschiedenen Ehegatten.

Moderatoren-Antwortam 26.02.2007 | 10:09

Nachdem in dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich offenbar keine Angaben zu den zu berücksichtigenden übertragenen Anteilen aus der betrieblichen Altersversorgung des geschiedenen Ehegatten enthalten sind, sollten Sie im Scheidungsurteil nachschauen, ob darin Aussagen zur Betriebsrente des geschiedenen Ehegatten getroffen wurden. Wenn nicht, könnte die Mitteilung von „Amadé“ vom 23.2. zutreffen.

3 Antworten

charlyuspollam 23.02.2007 | 18:09
Ich habe den Bescheid der Rentenversicherung, dieser enthält aber leider nur den Versorgungsausgleich der Rentenversicherung nicht den Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung.Was kann ich tun??
Amadéam 23.02.2007 | 19:01
Vor Durchführung des Versorgungsausgleichs (VAG) müssen die Kontrahenten einen Bogen in mehrfacher Ausfertigung ausfüllen, in dem diese ALLE bestehenden Anwartschaften auf Altersversorgung auflisten müssen (Gesetzliche Rente, Private Rentenansprüche, Betriebsrentenansprüche, Versorgungsansprüche von Beamten oder diversen Kammern (Apotheker- Rechtsanwälte), Riester-Rentenansprüche usw. Das Gericht müsste einen dieser Bögen, die Ihr Verflossener seinerzeit sicher freudig ausgefüllt hat, auch Ihnen zur Kenntnisnahme zugesandt haben. Ein anderes Exemplar hat das Gericht für seine Akten einbehalten und ein weiteres Exemplar ist an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt worden. Wäre der Betriebsrentenanspruch eingetragen gewesen, wären diesem Träger auch ein Exemplar übersandt worden und zwar mit der Bitte um Ermittlung des Werts der in der Ehezeit erzielten Anwartschaften. Sinn dieser Maßnahme ist, dass keiner der Betroffenen eine bestehende Anwartschaft, die während der Ehezeit erworben worden ist, dem anderen zu dessen Lasten vorenthält. Schauen Sie mal in Ihren Scheidungsunterlagen nach. Bestimmt hat Ihr Ehemann die Anwartschaft auf Betriebsrente „vergessen“ einzutragen und Sie haben vermutlich den hübschen Vordruck nur einfach abgeheftet. Den VAG kann man neu aufrollen lassen. Auch Familiengerichte haben Rechtspfleger, an die man sich wenden kann.
megmanam 25.02.2007 | 11:41
Eventuell mal sich mit dem § 10a VAHRG beschäftigen? geht um Überprüfung bzw.Abänderung des VA gruss megman
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