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Betriebsrente

von Frtz10.05.2012 | 17:05
2335 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nächstes Jahr gehe ich in Rente. Ich habe in 5 Betrieben gearbeitet und weiß dass ich von überall eine Rente erhalte. Da ich nach einem Hausbrand kaum noch Dikumente habe, die Frage ob ich die Renten automatisch erhalte oder jeden einzelnen Anbieter anschreiben muss. Gibts da eine allgemeine Regel?

8 Antworten

-am 10.05.2012 | 17:10
Ihre Betriebsrenten müssen Sie leider bei der jeweiligen Stelle seperat beantragen. Mit freundlichen Grüßen
W*lfgangam 10.05.2012 | 20:34
Hallo Fritz, ein Antrag bei der letzten Betriebsrentenstelle könnte reichen. Ähnlich wie bei der VBL (öffentlicher Dienst) oder gleichartigen Versorgungen sollte im Betriebsrentenantrag nach weiteren/vorangegangenen Betriebsrenten gefragt werden, die dann ggf. bei der letzten Stelle zusammengeführt werden. Laden Sie sich die Vordrucke dazu runter und schauen nach, oder nehmen über die Kontaktdaten der Web-Seite Verbindung zu den einzelnen Betriebsrentenzahlern auf. Im schlimmsten Fall werden es dann doch 5 separate Anträge. Gruß w.
Chrisam 11.05.2012 | 00:39
@Wolfgang Das gibts nur im öffentlichen Dienst, bei Privatfirmen nicht!
W*lfgangam 11.05.2012 | 14:32
Hallo Chris, ich dachte dabei u. a. auch an so was wie SOKA Bau (ZVK Bau), was ja auch Beschäftigungen in Privatfirmen sind und die Wartezeiten summiert werden können. Gruß w.
????am 12.05.2012 | 09:30
Das ist ja unglaublich: Wie haben Sie es nur geschafft, in einem einzigen Arbeitsleben 5 Arbeitgeber zu finden, die sich jeweils ein eigenes Betriebsrentensystem leisten, die zudem bereit waren Sie einzustellen und die, obwohl Sie anscheinend immer nur ein paar Jahre bei Ihnen beschäftigt waren/ sein konnten , trotzdem willens / in der Lage sind. Ihnen eine Betriebsrente zu zahlen?! Wow. Sie Glücklicher ! Oder ?
????am 16.05.2012 | 09:51
Sorry, aber ich habe das unbestimmte Gefühl, daß Sie sich mit den Gegebenheiten und Realitäten in der Privatwirtschaft wenig auskennen. Nämlich: Nur wenige große Unternehmen haben eigene Renten- oder Pensionskassensysteme, die kleineren bieten zumeist lediglich eine Altervorsorge in Versicherungsform ( DV o.ä.) an. Und: Die meisten Firmen in DE bieten ihren Mitarbeitern überhaupt keine AV an ! Zudem gibt es eine Unverfallbarkeitsklausel. Wenn man nicht eine Mindestlaufzeit von zumeist 12 Jahren erfüllt, gibt es keinen Rentenanspruch, sondern man hat lediglich einen Anspruch auf die selbst eingezahlten Beiträge. Also bleibe ich dabei: Man wäre schon sehr vom Glück begünstigt, wenn man in einem normalen Berufsleben Anspruch auf 5 verschiedene Betriebsrenten erzielen kann. Ausnahmen bilden hier lediglich die Politiker, die kommen schon zuweilen in den Genuß von mehreren unterschiedlichen Pensionen.
W*lfgangam 16.05.2012 | 22:27
Hallo ????, ich stimme ja grundsätzlich Ihren Ausführungen zu - nur denen mit dem 'unbestimmten Gefühlen' nicht so wirklich. Aber, lässt der karge Beitrag von Frtz eine abschließende Wertung zu?! So ist alles möglich, oder auch gar nichts - insofern kann man 'alles' nicht von vorneherein ausschließen (oder schnell mal ob der opulenten 5 Betriebsrenten draufhauen - so nicht). Gruß w. > Ausnahmen bilden hier lediglich die Politiker, die kommen schon zuweilen in den Genuß von mehreren unterschiedlichen Pensionen. ...gibt es da einen Unterschied zu mehreren unterschiedlichen betrieblichen Altersversorgungen ? Doch, ggf. werden Pension gegenseitig angerechnet/gekürzt, was bei Betriebsrenten nicht der Fall ist. *Schitt, immer diese Beamten und deren 'Vorteile' und mangelnde Kenntnisse zur Beamtenversorgung von bunten Illustriertenlesern ;-)
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