Hallo Herr W.,
„Betsi“ ist eine sogenannte Präventionsleistung i.S.v. §14 SGB VI. Sofern Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hätten, hat der Arbeitgeber auch während dieser Maßnahme die Lohnfortzahlung zu leisten. Nur wenn dieser Anspruch erschöpft sein sollte, könnte ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen, welches dann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden müsste. Entsprechende Formulare sind in der Regel dem Bewilligungsbescheid beigefügt.