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Beurlaubung zu Pfingsten/ Wochenenden

von Rehabilitant04.06.2019 | 21:35
530 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebe Experten, leider muss ich zu dem Thema Beurlaubung von der stationären Rehabilitation explizit Fragen stellen: Darf die Klinik Rehabilitanten über zusammenhängende Feiertage auch über Nacht beurlauben? Hinweis: Es geht weder um Fahrtkostenersatz, noch um Absage von der Rehaklinik angesetzte Anwendung. Es betrifft lediglich Zeiträume, ohne angesetzte Anwendungen und medizinische Gründe bestehen nicht (Rehabilitant konnte sich auch vor der Reha sich selbst versorgen und wohnt ca. 150km von der zugewiesenen Klinik entfernt, Patient ist auch bereit eine Befreiungserklärung/ Haftungsausschluss zu unterzeichnen). Es gab zwar Posts in vergangenen Jahren zu ähnlichen Themen, leider nicht so explizit. Scheinbar wird dies in Rehakliniken unterschiedlich gehandhabt, teils auch in der gleichen Klinik von Patient zu Patient. Vielen Dank für ihre fachliche Stellungnahme als Kostenträger, nachdem sich dann Klinik und Rehabilitant richten können.

9 Antworten

Rehabilitantam 05.06.2019 | 12:23
Hallo Experten, die Klinik behauptet der Kostenträger lässt dies nicht zu. Daher meine Anfrage. Eine Reha ist doch kein Gefängnis, sondern die Patienten sind freiwillig in der Reha und suchen Unterstützung. Es geht um Anwendungsfreihe Zeiträume, wegen der Entfernung über Nacht. Dazu bitte ich um Antwort. Vielen Dank.
Rehabilitantam 05.06.2019 | 12:23
Hallo Experten, die Klinik behauptet der Kostenträger lässt dies nicht zu. Daher meine Anfrage. Eine Reha ist doch kein Gefängnis, sondern die Patienten sind freiwillig in der Reha und suchen Unterstützung. Es geht um Anwendungsfreihe Zeiträume, wegen der Entfernung über Nacht. Dazu bitte ich um Antwort. Vielen Dank.
Klinikam 05.06.2019 | 12:50
Dass ist ja, wie der Experte auch schon ausgeführt hat, nicht nötig, da die Klinik entscheidet, auch wenn sie das nicht verstehen wollen. Natürlich können Sie die Klinik auf eigenen Wunsch, gegen die Empfehlung der Reha-Ärzte und Richtlinien verlassen. Evtl. Folgen, z.B einen Unfall, haben Sie dann aber selbst zu verantworten. Einen Versicherungsschutz genießen Sie dann nicht.
Rehabilitantam 05.06.2019 | 12:43
Liebe Experten, ich kann mir nicht vorstellen, das ihr für jede Beurlaubung von jeder Rehaklinik zu jefem Patienten einzeln, gefragt werden wollt. Vielen Dank.
DRVam 05.06.2019 | 12:55
... und eine dadurch evtl. möglich Gefährdung des Rehazieles, geht dann auch zu Ihren Lasten. Was ist daran so schwer zu verstehen, dass dies nur einzelfallbezogen durch die zuständigen Reha-Ärzte entschieden werden kann?
Rehabilitantam 05.06.2019 | 17:19
Liebe DRV, es ist nicht schwierig zu verstehen und meiner erster Oost weist auf Ihre Punkte hin! Was ist ihrerseits daran schwrr zuberdtehen, das die Klinik behauptet die DRV lehne dies ab ubf es sei nicht in der Möglichkeit eine Beurlaubung zu gewähren. Die DRV hätte dies generell untersagt. Das diese Aussage der Klinik falsch ist, darauf wollte ich eine Stellungnahme. Einzwlnen Patienten und andere Kliniken gewähren dies auch, warum ist keine klare Aussafe ihrerseits möglich? Einfache Frage, einfache Antwort. Vielen Dank.
Rehabilitantam 06.06.2019 | 13:10
Vielen Dank für Ihre Mühe, mit dieser Antwort kann ich mit der Klinik hoffentlich mich einigen.
Beginneram 11.06.2019 | 20:42
Wenn überhaupt, sollte man zumindest einen plausiblen Grund für die Beurlaubung nennen können, wenn möglich einen der sogar den Heilungsprozess fördern kann. Z.B. Pflege sozialer Kontakte, Stärkung der persönlichen Kompetenz, Exposition(z.B. Reisen)zum Testen der Belastbarkeit. In diesem Fall wäre dann der zuständige Klinikarzt der Entscheider.
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