Hallo liebe Experten,
leider muss ich zu dem Thema Beurlaubung von der stationären Rehabilitation explizit Fragen stellen:
Darf die Klinik Rehabilitanten über zusammenhängende Feiertage auch über Nacht beurlauben?
Hinweis: Es geht weder um Fahrtkostenersatz, noch um Absage von der Rehaklinik angesetzte Anwendung. Es betrifft lediglich Zeiträume, ohne angesetzte Anwendungen und medizinische Gründe bestehen nicht (Rehabilitant konnte sich auch vor der Reha sich selbst versorgen und wohnt ca. 150km von der zugewiesenen Klinik entfernt, Patient ist auch bereit eine Befreiungserklärung/ Haftungsausschluss zu unterzeichnen).
Es gab zwar Posts in vergangenen Jahren zu ähnlichen Themen, leider nicht so explizit.
Scheinbar wird dies in Rehakliniken unterschiedlich gehandhabt, teils auch in der gleichen Klinik von Patient zu Patient.
Vielen Dank für ihre fachliche Stellungnahme als Kostenträger, nachdem sich dann Klinik und Rehabilitant richten können.