Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bewerbungspflicht bei

von Schnucki08.04.2011 | 20:14
3962 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich habe gerade gelesen, daß wenn man Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit, das aber aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes, Bewerbungen Pflicht sind!! ********** Bewerbungen sind Pflicht! Ist im Rentenbescheid vermerkt, dass die volle Rente aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gewährt wird, ergeben sich daraus Verpflichtungen für den Bezieher dieser Rente. Er unterliegt denselben Pflichten zur Arbeitssuche, denen auch Arbeitslose unterliegen. Auch die für Arbeitslose obligatorische Verpflichtung, auf Aufforderung Meldetermine bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter wahrzunehmen, gilt für diese Rentenbezieher. ****** Warum um alles in der Welt wird einem das nicht geschrieben/mitgeteilt/was auch immer?????? M u s s man das wissen? Und wenn ja: woher? entsetzte Grüße von blöd aus der Wäsche guckenden Schnucki

5 Antworten

Klemensam 08.04.2011 | 21:40
Da die Arbeitsmarktrente ja zur Hälfte auf der Situation des Arbeitsmarktes beruht und damit teilweise in die Belange der Agentur für Arbeit fällt , ist doch klar das diese Pflicht grundsätzlich besteht. Diese Pflicht ist aber nur rein theoretischer Natur und wird von der Agentur für Arbeit in der Praxis nicht oder nur sehr selten eingefordert wird. Es steht dort ja auch ganz klar, das diese Pflicht nur nach AUFFORDERUNG durch die AfA greift. Wird man also nicht schriftlich dazu von der AfA aufgefordert kann kein Schaden entstehen oder nachträglich jemanden daraus ein Strick gedreht werden, das man sich nicht beworben und regelmäßg gemeldet hat. Im Erwerbslosenforum.de wurde allerdings schon einige Male davon berichtet, das Leute trotz Arbeitsmarktrente von der AfA zu Bewerbungen genötigt, zu Terminen einbestellt und sogar zu Weiterbildungs - und anderen Maßnahmen " gezwungen " wurden. Es ist halt grundsätzlich ja eine Teilzeiterwerbsfähigkeit gegeben und die AfA kann eben Bemühungen verlangen, das so ein Job auch wirklich dann mal erlangt wird. Insofern ist eine Arbeitsmarktrente immer ein heisses Eisen...
Schnuckiam 08.04.2011 | 22:00
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Hallo Klemens! Find ich gar nicht klar, daß das grundsätzlich besteht! Von einer "Pflicht nur nach AUFFORDERUNG durch die AfA" hab ich nichts, absolut nichts in dem Bescheid gefunden. Also am besten einen einen Job annehmen für 2,77 Euro/Stunde, damit man nicht über die Verdienstgrenze von 400 Euro kommt...!? Lieben Gruß von Schnucki
Schnuckiam 08.04.2011 | 22:57
Zitat von chris anzeigenausblenden
chris schrieb

In der Praxis dürfte diese Bewerbungspflicht nur auf Sie nur zukommen, wenn Ihre Bezüge der Teil-Erwerbsminderungsrente Ihre finanziellen Bedürfnisse nicht abdecken.

Nur bei einer vollen Erwerbsminderungsrente würde das Grundsicherungsamt ergänzend zahlen.

Eine Aufstockung der Rente würde in Ihrem Fall, falls Ansprüche vorhanden sind, durch das Arbeitsamt oder durch das Jobcenter geschehen. Für diesen Leistungsbezug ist die Arbeitssuche natürlich prinzipiell verpflichtend.

Der Arbeitsmarkt ist Ihnen zwar laut Rentenbescheid verschlossen, doch die Zumutbarkeitskriterien für eine Verweistätigkeit sind bei der Rentenversicherung andere als im Jobcenter. Dort muss sich nicht an Ihrer vorherigen Tätigkeit orientiert werden. Eine weitaus schlechter bezahlte Tätigkeit, die Ihrem vorherigen Arbeitsprofil nicht entspricht, gälte dort also dennoch als zumutbar.

Es könnte theoretisch erwartet werden, dass Sie sich für geistig anspruchslose Tätigkeiten innerhalb ihrer körperlichen Grenzen und Ihres Stundenlimits bewerben müssen. In den letzten Jahren werden immer mehr offen werdende Stellen durch Leiharbeitsfirmen ausgefüllt, die eng mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten. Doch gerade auf dem Leiharbeits-Billiglohnsektor werden meist niedrige geistige und höhere körperliche Anforderungen gestellt. In einigen Regionen werden allerdings auch Teil- Erwerbsrentenbezieher gern in Callcenter vermittelt.

In der Praxis werden Bezieher einer Teil-Erwerbsminderungsrente jedoch eher in Ruhe gelassen auch wenn sie ergänzende Leistungen über das Jobcenter beziehen, denn letztlich gibt es zurzeit erheblich mehr Arbeitslose als offene Stellen.

Eventuell könnten Sie berufliche Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen.

Eine Aufstockung der Rente würde in Ihrem Fall, falls Ansprüche vorhanden sind, durch das Arbeitsamt oder durch das Jobcenter geschehen. Für diesen Leistungsbezug ist die Arbeitssuche natürlich prinzipiell verpflichtend. Der Arbeitsmarkt ist Ihnen zwar laut Rentenbescheid verschlossen, doch die Zumutbarkeitskriterien für eine Verweistätigkeit sind bei der Rentenversicherung andere als im Jobcenter. Dort muss sich nicht an Ihrer vorherigen Tätigkeit orientiert werden. Eine weitaus schlechter bezahlte Tätigkeit, die Ihrem vorherigen Arbeitsprofil nicht entspricht, gälte dort also dennoch als zumutbar. >>>>>In der Praxis werden Bezieher einer Teil-Erwerbsminderungsrente jedoch eher in Ruhe gelassen auch wenn sie ergänzende Leistungen über das Jobcenter beziehen
chrisam 08.04.2011 | 22:19
In der Praxis dürfte diese Bewerbungspflicht nur auf Sie nur zukommen, wenn Ihre Bezüge der Teil-Erwerbsminderungsrente Ihre finanziellen Bedürfnisse nicht abdecken. Nur bei einer vollen Erwerbsminderungsrente würde das Grundsicherungsamt ergänzend zahlen. Eine Aufstockung der Rente würde in Ihrem Fall, falls Ansprüche vorhanden sind, durch das Arbeitsamt oder durch das Jobcenter geschehen. Für diesen Leistungsbezug ist die Arbeitssuche natürlich prinzipiell verpflichtend. Der Arbeitsmarkt ist Ihnen zwar laut Rentenbescheid verschlossen, doch die Zumutbarkeitskriterien für eine Verweistätigkeit sind bei der Rentenversicherung andere als im Jobcenter. Dort muss sich nicht an Ihrer vorherigen Tätigkeit orientiert werden. Eine weitaus schlechter bezahlte Tätigkeit, die Ihrem vorherigen Arbeitsprofil nicht entspricht, gälte dort also dennoch als zumutbar. Es könnte theoretisch erwartet werden, dass Sie sich für geistig anspruchslose Tätigkeiten innerhalb ihrer körperlichen Grenzen und Ihres Stundenlimits bewerben müssen. In den letzten Jahren werden immer mehr offen werdende Stellen durch Leiharbeitsfirmen ausgefüllt, die eng mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten. Doch gerade auf dem Leiharbeits-Billiglohnsektor werden meist niedrige geistige und höhere körperliche Anforderungen gestellt. In einigen Regionen werden allerdings auch Teil- Erwerbsrentenbezieher gern in Callcenter vermittelt. In der Praxis werden Bezieher einer Teil-Erwerbsminderungsrente jedoch eher in Ruhe gelassen auch wenn sie ergänzende Leistungen über das Jobcenter beziehen, denn letztlich gibt es zurzeit erheblich mehr Arbeitslose als offene Stellen. Eventuell könnten Sie berufliche Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen.
Schnuckiam 08.04.2011 | 23:03
Zitat von chris anzeigenausblenden
chris schrieb

In der Praxis dürfte diese Bewerbungspflicht nur auf Sie nur zukommen, wenn Ihre Bezüge der Teil-Erwerbsminderungsrente Ihre finanziellen Bedürfnisse nicht abdecken.

Nur bei einer vollen Erwerbsminderungsrente würde das Grundsicherungsamt ergänzend zahlen.

Eine Aufstockung der Rente würde in Ihrem Fall, falls Ansprüche vorhanden sind, durch das Arbeitsamt oder durch das Jobcenter geschehen. Für diesen Leistungsbezug ist die Arbeitssuche natürlich prinzipiell verpflichtend.

Der Arbeitsmarkt ist Ihnen zwar laut Rentenbescheid verschlossen, doch die Zumutbarkeitskriterien für eine Verweistätigkeit sind bei der Rentenversicherung andere als im Jobcenter. Dort muss sich nicht an Ihrer vorherigen Tätigkeit orientiert werden. Eine weitaus schlechter bezahlte Tätigkeit, die Ihrem vorherigen Arbeitsprofil nicht entspricht, gälte dort also dennoch als zumutbar.

Es könnte theoretisch erwartet werden, dass Sie sich für geistig anspruchslose Tätigkeiten innerhalb ihrer körperlichen Grenzen und Ihres Stundenlimits bewerben müssen. In den letzten Jahren werden immer mehr offen werdende Stellen durch Leiharbeitsfirmen ausgefüllt, die eng mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten. Doch gerade auf dem Leiharbeits-Billiglohnsektor werden meist niedrige geistige und höhere körperliche Anforderungen gestellt. In einigen Regionen werden allerdings auch Teil- Erwerbsrentenbezieher gern in Callcenter vermittelt.

In der Praxis werden Bezieher einer Teil-Erwerbsminderungsrente jedoch eher in Ruhe gelassen auch wenn sie ergänzende Leistungen über das Jobcenter beziehen, denn letztlich gibt es zurzeit erheblich mehr Arbeitslose als offene Stellen.

Eventuell könnten Sie berufliche Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen.

entschuldigung, hat irgendwie nicht so funktioniert, wie ich das wollte und hätte tun müssen. also, erstmal DANKE ! aber ich blix nicht... also ich bekomme diese volle erwerbsminderungsrente mit 3-6 stunden tätlichkeit, die die auf dem arbeitsmarkt beruht. kein durchschieb mehr. Fördermaßnahmen? mit unter 20-jährigen, die berufsorientierung machen und noch nicht wissen, welchen beruf sie machen wollen? :< alles schon mal dagewsen... lieben gruß schnucki
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026