Hallo Senjana,
Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden für insgesamt höchstens drei Jahre bewertet,
die Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben den Vorrang. Neben der Berufsausbildung sind vermutlich weitere Zeiten vorhanden, so dass insgesamt daher 36 Kalendermonate bewertet worden sein dürften.
Sollten sich weitere Fragen ergeben, dann empfehle ich Ihnen sich mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen