Hallo Waldvogel,
ob die Vorschläge von Herrn Heil tatsächlich so umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Im Übrigen hat Ihnen Ihr Abgeordneter eine zutreffende Auskunft erteilt. Im Gesetz ist klar geregelt, dass Neuregelungen zur Feststellung von Renten grundsätzlich nicht auf Bestandsrenten anzuwenden sind. Das soll nur in Ausnahmefällen erfolgen.