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Experten-Antwort

Bewertung der Erwerbsminderngsrente

von Waldvogel14.02.2019 | 09:37
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6 Antworten

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Ich erhalte die volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente nach einem Arbeitsunfall im Jahre 2010, Alter jetzt 55 Jahre. Bezugnehmend auf die Aussage der SPD, dass hinsichtlich der kommenden Grundrente bei der Anerkennung von Lebensleistung nicht zwischen heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern unterschieden werden kann und die Regelungen entsprechend für alle gelten werden, wollte ich fragen warum das nicht auch für Menschen gilt die den Zeitpunkt eines Krankheits- oder Unfallseintritts üblicherweise nicht selbst bestimmen können? Um es auf den Punkt zu bringen: Warum wird bei der Bewertung der Lebensleistung der Zeitpunkt so unterschiedlich betrachtet? Ich erhalte 677 Euro Brutto Rente und wurde bei den Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente nun bereits mehrfach nicht berücksichtigt weil ich sozusagen zu früh einen Unfall auf der Baustelle hatte. Eine Anfrage bei meinem Abgeordneten ergab nur die Aussage, dass bei der Rentenversicherung grundsätzlich die sogenannte „Stichtagsregelung“ gilt. Aber steht das nicht im Widerspruch zu der aktuellen Argumentation hinsichtlich der Lebensleistung? Da gibt es doch auch keinen Stichtag. Vielleicht kann mich in diesem Forum jemand aufklären? Ich weiss nicht wen ich sonst fragen kann. In meinem privaten Umfeld kann niemand verstehen warum ich von den Reformen der Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen werde. Mit freundlichen Grüßen K. Waldvogel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Waldvogel,

ob die Vorschläge von Herrn Heil tatsächlich so umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Im Übrigen hat Ihnen Ihr Abgeordneter eine zutreffende Auskunft erteilt. Im Gesetz ist klar geregelt, dass Neuregelungen zur Feststellung von Renten grundsätzlich nicht auf Bestandsrenten anzuwenden sind. Das soll nur in Ausnahmefällen erfolgen.

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5 Antworten

chiam 14.02.2019 | 09:58
Fragen Sie Herrn Heil … Ehrlich, das kann Ihnen sonst keiner beantworten.
Bestands EMRam 14.02.2019 | 13:19
Ja wie bei der Mütterrente aber bei den EMR nimmt man halt die Stichtagsregelung und bei der Grundrente halt wieder keine Stichtagregelung. Man könnte fast meinen die Stichtagregelung ist für diejenigen die wirklich Geld eingezahlt haben und für diejenigen die wenig oder nichts eingezahlt haben gibt es keine Stichtagregelung.
Zweifleram 14.02.2019 | 13:37
Haben Sie für die Zurechnungszeit und die gewünschte verlängerte Zurechnungszeit tatsächlich etwas eingezahlt? Ist mir neu.
Waldvogelam 14.02.2019 | 14:27
Erstmal Danke für die Antworten. Ich möchte noch ergänzen, dass ich alleine lebe und meine Rente aufgestockt wird. Ergo würde mir eine höhere Erwerbsminderungsrente „unterm Strich“ nichts bringen. Mir gehts nicht direkt um mehr Geld. Ich wollte nur mal wissen warum bei den kranken Frührentnern diese „Stichtagsregelung“ -tolles Wort- so in Stein gemeißelt ist und bei der Grundrente wie selbstverständlich eine solche Regelung ausgeschlossen sein soll. Dass das bei der Mütterrente auch keine Bedeutung hat wusste ich auch noch nicht. Macht die Sache noch seltsamer.
Bestands EMRam 14.02.2019 | 14:34
Genauso viel oder wenig wie diejenigen die jetzt von der verlängerten Zurechnungszeit profitieren. Dies ist nämlich die Frage: Warum bekommen manche mehr Zurechnungszeit bei sonst gleichen Voraussetzungen? Oder auch einfacher gesagt warum bekommen manche weniger Geld als die gleichen Leidensgenossen und das ist nur auf die Zurechnungszeit bezogen. Natürlich ist es logisch und auch gerecht mehr verdient mehr Rente.
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