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Experten-Antwort

Bewilligung der EU Rente ab wann?

von Josefine01.07.2015 | 13:09
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2 Antworten

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Hallo liebe Forenmitglieder, von der KK wurde ich zu einem Antrag auf Reha bei der DRV aufgefordert. Ich hätte gerne gewusst, wenn die Reha genehmigt, vollzogen und mit weiterhin AU endet und die DRV nun eine Teil.- oder Vollerwerbsunfähigkeitsrente bewilligen würde, ab welchem Datum (Datum des Reha-Antrags oder Entlassdatum aus der Reha) diese Rente bewilligt würde? Vielen Dank für eine Antwort Josefine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josefine,

wir schließen uns der Antwort von =//= an.

Ein Antrag auf eine Rehabilitationsleistung gilt rückwirkend als Rentenantrag, wenn die durchgeführte Rehabilitationsleistung keinen Erfolg hatte und Erwerbsminderung vorliegt.

Sofern das Gestaltungsrecht des Versicherten nicht eingeschränkt wurde (z.B. durch die Krankenkasse), kann darauf auch verzichtet werden und das spätere Datum des Rentenantrags zugrunde gelegt werden.

Somit kann der Antrag auf Rehabilitation auch den Rentenbeginn beeinflussen.

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1 Antworten

=//=am 01.07.2015 | 14:29
Immer langsam und der Reihe nach! Zuerst muß die Reha ja mal bewilligt werden. Je nachdem, ob danach überhaupt Erwerbsminderung vorliegt (Arbeitsunfähigkeit alleine reicht natürlich nicht aus), prüft der RV-träger, ob und ab wann ggfls. das Leistungsvermögen vermindert ist. Es können als Leistungsfall der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, das Reha-Antragsdatum, der Beginn der Reha-Maßnahme oder oder oder festgelegt werden. Der Rentenbeginn richtet sich dann danach, ob eine Dauer- oder Zeitrente bewilligt wird. Bei Dauerrente: Monatsbeginn nach Leistungsfall, wenn Antrag rechtzeitig gestellt wurde bei Zeitrente: Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalles, wenn Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
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