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Bezugsberuf

von Grimwald26.01.2012 | 15:51
1692 Ansichten
3 Antworten

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Ich hoffe mir kann geholfen werden.Mir wurde eine "Teilhabe am Arbeitsleben" genehmigt und hierfür bekomme ich Übergangsgeld, nun mein Problem: Ich habe seit 4 Jahren nicht mehr in meinem Beruf gearbeitet. Die letzten 2 Jahre habe ich befristet gearbeitet und gut verdient. was zählt nun bei der Berechnung des Übergangsgeldes? Letzter Verdienst im erlernten Beruf oder der Verdienst in den letzten 2 Jahren? Danke schon mal für Eure Hilfe.

3 Antworten

???am 26.01.2012 | 18:29
Bei LTA wird eine Vergleichsberechnung angestellt. Einmal wird das Übergangsgeld aus dem letzten tatsächlich erzielten Lohn berechnet. Zum anderen aus dem Tariflohn, den Sie in Ihrem Reha-Beruf verdienen würden. Was bei Ihnen als Reha-Beruf genommen wurde, kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter verraten.
Grimwaldam 26.01.2012 | 18:39
genau darum geht es, der Bezugsberuf ist genannt worden. Ich habe aber leider dort fast 1/3 weniger verdient gegenüber den letzten 2 Jahren. Deswegen meine Frage werde ich in meinen alten Beruf eingruppiert oder erhalte ich auf Basis der letzten 2 jahre mein Geld?
???am 27.01.2012 | 09:22
Der Tariflohn bestimmt sich dann nach Ihrem usrprünglichen Beruf. Daraus wird dann ein Übergangsgeld berechnet. Verglichen wird dann mit dem Übergangsgeld, dass aus Ihrem letzten tatsächlich bezogenen Lohn (also aus Ihrer befristeten Tätigkeit). Das höhere Übergangsgeld wird gezahlt.
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