Von der Bruttorente ist der Beitrag zur Krankenversicherung abzuziehen. Derzeit beträgt der Beitrag allgemein 14.60 % der Bruttorente.
Davon wird die Hälfte vom Rentenversicherungsträger übernommen. Insgesamt werden also 7,3 % abgezogen. Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, der vom Rentner allein gezahlt werden muss. Das sind durchschnittlich 0,9% der Bruttorente. Außerdem wird noch der Beitrag zur Pflegeversicherung abgezogen, den der Rentner ebenfalls allein tragen muss.
Mit Elterneigenschaft beträgt der Beitrag 2,35 % der Bruttorente. Ohne Elterneigenschaft kommen noch zusätzlich 0,25 % dazu.
Da Sie keine näheren persönlichen Angaben gemacht haben, kann hier nur von den allgemeinen Beitragssätzen ausgegangen werden. Für individueller Berechnungen verweisen wir ebenfalls auf "Brutto-Netto-Rechner" im Internet.
Zu beachten gilt es außerdem, dass der Besteuerungsanteil 70% beträgt bei Renten mit einem Rentenbeginn 2015.
Die Entscheidung über die Höhe der Steuer trifft jedoch ausschließlich das Finanzamt. Auskünfte hierzu erteilt ebenfalls das Finanzamt.