Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Brutto- Rente?

von Gabi K.23.11.2015 | 15:12
1492 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo , kann mir hier mal jemand helfen, muss mich heute noch entscheiden. Bin ledig, Steuerkl.1, wieviel Netto bei 1000 Euro Brutto? bezw. wieviel Netto bei 1250 Euro Brutto? Schreibe hier da hier oft schnell geantwortet wird. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Von der Bruttorente ist der Beitrag zur Krankenversicherung abzuziehen. Derzeit beträgt der Beitrag allgemein 14.60 % der Bruttorente.

Davon wird die Hälfte vom Rentenversicherungsträger übernommen. Insgesamt werden also 7,3 % abgezogen. Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, der vom Rentner allein gezahlt werden muss. Das sind durchschnittlich 0,9% der Bruttorente. Außerdem wird noch der Beitrag zur Pflegeversicherung abgezogen, den der Rentner ebenfalls allein tragen muss.

Mit Elterneigenschaft beträgt der Beitrag 2,35 % der Bruttorente. Ohne Elterneigenschaft kommen noch zusätzlich 0,25 % dazu.

Da Sie keine näheren persönlichen Angaben gemacht haben, kann hier nur von den allgemeinen Beitragssätzen ausgegangen werden. Für individueller Berechnungen verweisen wir ebenfalls auf "Brutto-Netto-Rechner" im Internet.

Zu beachten gilt es außerdem, dass der Besteuerungsanteil 70% beträgt bei Renten mit einem Rentenbeginn 2015.

Die Entscheidung über die Höhe der Steuer trifft jedoch ausschließlich das Finanzamt. Auskünfte hierzu erteilt ebenfalls das Finanzamt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

William 23.11.2015 | 15:50
Hallo Gabi, Suchen Sie im Internet einfach,,brutto netto " eingeben dann finden Sie Rechner geben Ihre Daten ein und sehen sofort was netto über bleibt. Viel Glück
qwertzam 23.11.2015 | 15:47
Weil - unter anderem - niemand weiß,bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind bzw. wo Sie wohnen, sollten Sie entsprechend eine Suchmaschine aufsuchen und Ihre Angaben dort eingeben.
KSCam 23.11.2015 | 20:46
Und warum müssen Sie das heute entscheiden? Für was ist das genau wichtig? Normalerweise ist doch klar, dass jemand bei 1250 € brutto mehr netto hat als bei 1000 € und dafür aber auch 1/4 mehr arbeiten muss. Ob da jetzt 20 € mehr oder weniger pro Variante übrigbleiben, ist doch egal, oder? Wenn Ihnen 1000 E reichen ist das OK, wenn Sie mehr verdienen wollen auch.....
Konrad Schießlam 24.11.2015 | 11:04
Gerne antworte ich Ihnen. Gehe mal davon aus, Sie bekommen erstmals in 2015 1250 Brutto, dies ist zugleich ein Musterbeispiel für andere Beträge. Hiervon sind 70% steuerpflichtig, bei meiner Rente waren es zum Stichtag 2005 nur 50% vom Brutto. 1250 mtl. x 12 15.000 ergibt bei 70% 10.500 zunächst steuerpflichtig minus -1.230 8,20 Anteil Krankenversicherung aus 15.000 Brutto -0.352,50 dto. 2,35 PflV.ohne Kind 2,60% - 0,102 Werbungskosten Rente - 0,036 Werbungskosten Sonderausgaben ----------- 8.779,50 davon gelten 8472/16944 l.vh. als Existenzm.steuerfrei Nicht Cent genau fallen 2015 55 Euro Jahressteuer an. MfG. - -
Herz1952am 24.11.2015 | 13:48
Konrad Schießl, Bei den Vorsorgeaufwendungen ist doch nur ein Teil berücksichtigungsfähig (variable Grenzen) oder? Im übrigen kann @Gabi K. davon ausgehen, dass bei diesen geringen Beträgen von denen die Rede ist, der die steuerlichen Freibeträge übersteigende Betrag nur mit 14 % (Eingangssteuersatz) zu versteuern ist.
Herz1952am 24.11.2015 | 13:50
Sie haben wahrscheinlich recht, es geht ja nur um KV und PV. Sie brauchen sich nicht die Mühe zum machen und zu antworten. Danke
Konrad Schießlam 24.11.2015 | 16:56
Das verursacht doch keine Mühe. Habe jetzt den Abgaberechner bemüht"das zu versteuernde Einkommen" Cent genau 43 Euro Steuer Nicht zu unrecht: 8779,50 - 8472,00 = 307,50 zu 14% er- gibt 43,05 2014 galten noch 8354 steuerfrei, dies ergab 61 Euro Steuer. Meine Ausführungen haben den Sinn, die möglichen Abzüge aufgegliedert zu nennen. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026