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Experten-Antwort

BSG-Urteil B 13 R 107/12

von EMR19.09.2021 | 16:37
348 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ist das BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12 noch gültig? Oder wurde es durch den Bundesgerichtshof aufgehoben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EMR,

das besagte Urteil ist im Rahmen eines Streitverfahrens über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergangen. Es ist rechtskräftig und bindet zunächst die Prozessbeteiligten.

Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung wird die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes berücksichtigt.

Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihnen aufgrund dieses Urteils ein Rentenanspruch zusteht, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und so eine Entscheidung herbeiführen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Peter T.am 19.09.2021 | 17:18
Schon hier sieht man, es wird das Urteil nicht richtig gedeutet/gelesen/verstanden. Denn wenn Sie das hätten, dann wüssten Sie, es ist eine Revision nicht zugelassen worden. Also kann auch gar kein weiteres Verfahren, außer dem LSG, wo es u.a. zurück geht verhandelt und ein anderer Beschluss getroffen werden. "Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. Januar 2012 wird zurückgewiesen."
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