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Experten-Antwort

BU-Rente

von Rainer U.15.01.2013 | 09:49
1236 Ansichten
2 Antworten

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ist es richtig, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nur für Menschen in Frage kommt, die vor 1961 geboren sind und weniger als 6 Stunden zwecks ihre Behinderung Arbeit leisten können, diesen Schutz genießen und deren Erwerbsminderungsrente unter diesen Aspekt gewährleiste wird, und sonst alle Voraussetzungen vorhanden sind?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist, wie "Sachbearbeiter DRV Bereich Reha" erläutert. Bei Personen, die nach em 01.01.1961 geboren sind, besteht dieser Berufsschutz nicht mehr; es ist für dies Personen damit schwieriger, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu erhalten.

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1 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 15.01.2013 | 10:06
Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, ist mit § 240 SGB 6 eine Vertrauensschutzregelung in das Gesetz aufgenommen worden. Für diese Versicherten kann bei Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen (§§ 43, 53 Abs. 1, 241 SGB 6) ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bestehen, wenn sie den bisherigen Beruf und eine zumutbare Verweisungstätigkeit nicht mehr wenigstens sechs Stunden täglich ausüben können und damit berufsunfähig im Sinne dieser Vorschrift sind. Im Gegensatz zu den Anspruchsvoraussetzungen nach § 43 SGB 6 kann ein Rentenanspruch also auch aufgrund eines beruflichen Status’ bestehen.
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