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BU-Rente nach Nierentransplantation

von Johann06.10.2008 | 13:55
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Hallo, ich bin seit ca. 10 Jahren Dialyse-Patient und seitdem berufsunfähig nach altem Recht (oder ist die richtige Bezeichnung "teilweise erwerbsgemindert"). Zusätzlich bin ich 20 Stunden die Woche berufstätig. Jetzt wurde mir vor kurzem eine neue Niere transplantiert. Meine Frage ist jetzt, muss ich dies der BfA melden oder reicht es aus dies bei der nächsten Routine-Prüfung entsprechend einzutragen. Wie sieht es mit der weiteren Rentenberechtigung aus? Im Moment bin ich noch krank geschrieben und hoffe, dass ich danach wieder die 20 Stunden arbeiten kann.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Johann,

wenn hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes eine wesentliche Besserung eintritt, so müssen Sie dies auch Ihrem die Erwerbsminderungsrente zahlenden Rentenversicherungsträger mitteilen. Im Rentenbescheid sind hierzu entsprechende Mitteilungspflichten dargestellt. Der Rentenversicherungsträger muss dann anhand der geänderten tatsächlichen Verhältnisse prüfen, inwieweit eine Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente möglich ist. Das "Aussitzen" bis zur nächsten Überprüfung könnte eher kontraproduktiv sein und zu unnötigen Rückforderungen führen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo wichtel,

diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Hier spielen zu viele verschiedene individuelle Faktoren eine Rolle, die sich nur in einem persönlichen Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers klären lassen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, eine solche persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen und hierbei auch Ihren Rentenbescheid mit Versicherungsverlauf vorzulegen.

5 Antworten

Realistam 06.10.2008 | 14:55
Ob Sie dazu verpflichtet, sind der DRV von sich aus wesentliche Besserungen Ihres Gesundheitszustandes mitzuteilen, kann ich nicht beurteilen. Allerdings ist mir ein Fall bekannt, in dem einem Dialysepatienten nach erfolgreicher Nierentransplantation die EM-Rente entzogen wurde, weil keine rentenrelevante Erwerbsminderung mehr vorlag! Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Besserung!
Corlettoam 06.10.2008 | 18:03
Ist die Nierentransplantation erfolgreich verlaufen und die Niere ist vom Körper angenommen worden , wird wohl die EM-Rente komplett wegfallen. Melden würde ich es der RV auch sofort, denn bis zur nächsten Rentenüberprüfung könnten ja noch Monate vergehen und es könnte ihnen im Nachhinein zum Nachteil reichen, das sie keine Meldung gemacht haben.
Johannam 06.10.2008 | 23:27
Hallo, vielen Dank für Ihre Infos. Ich habe inzwischen von anderen Betroffenen gehört, dass es 2 Jahre nach einer Transplantation Heilbewährung gibt, in der sich erst mal nichts am Schwerbehinderten-Status und am Rentenstatus ändert. Macht auch Sinn, da einem von Anfang an gesagt wird, dass es in der Regel mindestens 1 Jahr dauert, bis der Gesundheitszustand stabil ist. Ich weiß aber nicht, ob dies gesetzlich geregelt ist und wo ich dies finden kann. Wenn mir da jemand helfen könnte, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Corlettoam 07.10.2008 | 07:46
Ja, zumindest bei dem Schwerbehindertenverfahren gibt es die sogennante Heilungsbewährung. Es gibt die GbB ( Grad der Behinderung ) Tabelle , da können Sie dies nachlesen. Hier zum Beispiel : http://anhaltspunkte.vsbinfo.de Habe selber Hodenkrebs und nach der OP für 2 Jahre 50 % bekommen ( auf Heilungsbewährung ) Nach diesen 2 Jahren und keinem Rückfall/ Rezidiv oder Verschlechterung der Krankheit wurden diese 50 % komplett wieder gestrichen ! Ob es diese oder eine ähnliche Regelung bei der EM-Rente gibt , glaube ich nicht. Hier wird ja automatisch durch die Befristung der EM-Rente , quasi eine " Heilungsbewährungszeit " erreicht.
wichtelam 07.10.2008 | 10:34
ich bekomme seit 1992 bu rente muß ich mich wegen den rv zeiten weiterhin beim arbeitsamt melden?
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