Hallo Johann,
wenn hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes eine wesentliche Besserung eintritt, so müssen Sie dies auch Ihrem die Erwerbsminderungsrente zahlenden Rentenversicherungsträger mitteilen. Im Rentenbescheid sind hierzu entsprechende Mitteilungspflichten dargestellt. Der Rentenversicherungsträger muss dann anhand der geänderten tatsächlichen Verhältnisse prüfen, inwieweit eine Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente möglich ist. Das "Aussitzen" bis zur nächsten Überprüfung könnte eher kontraproduktiv sein und zu unnötigen Rückforderungen führen.