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Experten-Antwort

BU-Rentenzahlung wurde eingestellt

von zosel christiane29.08.2015 | 12:52
1124 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Beziehe ALG 1.Rentenzahlung wurde wegen überschreiten der Hinzuverdienstgrenze eingestellt.ALG ist 100 Euro mehr als die Rente.Kann ich mich problemlos bei der AFA abmelden um meine Rente wieder zu bekommen.Möchte evtl. bei meinem alten Arbeitgeber eine Aushilfstätigkeit zu meiner Rente annehmen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, das ist möglich. Wenn mit dem Entgelt aus Ihrem neuen Job die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden, wird die Rente wieder gezahlt. Die Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in Ihrem Rentenbescheid.

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2 Antworten

Schorscham 29.08.2015 | 13:33
Ihre Arbeitsagentur wäre Ihnen sogar sehr dankbar, wenn sie Ihren Leistungsanspruch durch Arbeitsaufnahme verringern oder sogar ganz beenden. Und da Ihnen die DRV die Arbeitsaufnahme nicht verbieten darf, wird Ihr Arbeitseinkommen so berücksichtigt, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
Herr Z.am 29.08.2015 | 20:01
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071… 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
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