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BU-Rente,Umwandlung in EM-Rente

von Billy14.03.2007 | 19:11
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6 Antworten

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Ich bin 1953 geb.und beziehe seit 1992 BU-Rente.Seit Nov.2005 bin ich im Krankenstand.Im Jan.2007 Antrag nach § 51 Abs. 1 SGB V.Nach Gutachten besteht die volle Erwerbsminderung auf Zeit seit Nov.2005 bis Juni 2008.Bescheid vom März 2007.Ich habe nun innerhalb von 6 Wochen einen Antrag auf EM-Rente zu stellen.Der Antrag wird dann zur Feststellung des Rentenanspruchs überprüft.Mein Anspruch auf Krankengeld besteht bis Ende April.Meine Fragen:Kann ich bis zum Rentenbescheid weiterhin Krankengeld anfordern?Wird meine bisherige BU-Rente bei Neuberechnung der Rente in die 10,8% Rentenkürzung mit einbezogen oder hat Die BU-Rente Bestandsschutz?Muss ich nach Genehmigung der EM-Rente 7 Monate warten bis die volle EM-Rente ausbezahlt wird?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Besser als "bekiss" kann man es nicht formulieren. Vielen Dank!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn der med. Dienst der DRV schon ein Datum der vollen EM festgelegt hat, gehen Sie einfach von diesem Datum aus und vergleichen es mit "bekiss`s" Aussage.

4 Antworten

bekissam 14.03.2007 | 21:57
Die Krankenkasse kann Sie auch nur zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern, nicht zur Rentenantragstellung. Der Reha-Antrag würde dann ggf. später als Rentenantrag gelten, doch bis dahin dürfte Ihr Krankengeldanspruch ohnehin erschöpft sein. Sobald der Krankenkasse bekannt wird, dass der Rentenversicherungsträger die medizinischen Voraussetzungen für eine volle EM-Rente anerkannt hat, wird sie die Krankengeldzahlung vermutlich einstellen. Da Sie ohnehin nur bis April Krankengeldanspruch haben, nutzen Sie ggf. die von der Krankenkasse gesetzte Frist aus und fordern Sie weiterhin Krankengeld an, solange Ihnen der (neue) Rentenbescheid nicht vorliegt. Die Feststellung der Krankenkasse bzw. des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist für den Rentenversicherungsträger nicht bindend. Der medizinische Sachverständige des Rentenversicherungsträgers trifft gelegentlich ganz anderer Feststellungen hinsichtlich des Leistungsvermögens. Die normalen Abschläge sind auch bei einer Folgerente wegen EM bei der Berechnung zu berücksichtigen. Die volle EM-Rente mit Abschlägen dürfte jedoch in jedem Fall höher sein, als die bisherige BU-Rente. Sie haben sicher auch nach Eintritt der BU noch weitere Beiträge entrichtet, die zusätzlich zu berücksichtigen sind. Sie erhalten aber mindestens die bisherige BU-Rente, denn die BU besteht ja weiterhin und der alte Leistungsbescheid ist und wird ja nicht aufgehoben. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet, d. h. der Rentenbeginn ist um 6 Monate nach hinten verschoben, wenn die Rentenantragstellung rechtzeitig erfolgt. Diese Regelung bleibt jedoch wirkungslos, wenn der Leistungsantrag später als 6 Monate nach dem Monat des Eintritts der Minderung der Erwerbsfähigkeit erst gestellt wird, denn eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung erst von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird. Da Ihre Erkrankung aber bereits seit 2005 besteht (vermutlicher Leistungsfall bzw. Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit ) und der Antrag erst 2007 gestellt ist oder wird, kann die Rente ohnehin erst ab Antragsmonat beginnen. Die 6 Monate sind für Sie daher völlig unbedeutend. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung persönlich beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Billyam 15.03.2007 | 10:34
Ich bedanke mich bei Bekiss und dem Experten für die schnelle Beantwortung meiner Fragen
Billyam 15.03.2007 | 10:48
Entschuldigung,ich habe in Ihrer Antwort etwas überlesen.Die Feststellung Erfolgte vom med.Dienst der DRV.Dies ging aus meinem Schreiben leider nicht hervor.
Michael1971am 15.03.2007 | 11:19
Noch eine Anmerkung zur Berechnung der EM-Rente. Alle Entgeltpunkte, die der Rente wegen BU zugrundelagen, werden auch in der folgenden EM-Rente abschlagsfrei gezahlt. Der Abschlag von 10,8 Prozent betrifft nur die ggf. zusätzlich zu ermittelnden Entgeltpunkte. Dies hat zur Folge, dass die EM-Rente aufgrund des höheren Rentenartfaktors auf jeden Fall mindestens um ein Drittel höher ist, als die bisherige BU-Rente.
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