Guten Tag,
zuständiger Leistungsträger für das Arbeitslosengeld I wäre die Agentur für Arbeit. Insofern empfiehlt es sich, die Fragen hinsichtlich der Möglichkeit des Leistungsbezuges neben einer Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit konkret zu stellen bzw. zu klären.
Im übrigen bietet die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite auch diverse Informationsmöglichkeiten:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/index.htm