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Experten-Antwort

BU un d ALG 1

von maurer27.02.2015 | 11:21
991 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,beziehe seit Sept.2014 Teil EM.Rente.(wegen BU)Wiederspruch läuft.Tätig im ÖD. Von KK demnächst ausgesteuert.Weiterhin AU.Kann ich Antrag auf AG 1 stellen.Trotz Job.Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

zuständiger Leistungsträger für das Arbeitslosengeld I wäre die Agentur für Arbeit. Insofern empfiehlt es sich, die Fragen hinsichtlich der Möglichkeit des Leistungsbezuges neben einer Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit konkret zu stellen bzw. zu klären.

Im übrigen bietet die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite auch diverse Informationsmöglichkeiten:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/index.htm

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10 Antworten

ottonormalVerbraucheram 27.02.2015 | 15:19
Hallo Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld heißt das Ding! Also Ruhig bleiben ganz Ruhig! Was ich nicht Verstehe, im ÖD in Frührente? Ihr habt doch alle einen Leidensgerechten Arbeitsplatz!
maureram 27.02.2015 | 18:25
36 Jahre Altenpflege.Hoffe Sie schaffen das auch!
zoranam 28.02.2015 | 12:49
Hallo Maurer Natürlich bekommen Sie Alg1. Sie sind ja nicht EU sondern BU. Die KK wird ihnen auch bescheid geben, dass Sie sich bei der Argentur für Arbeit melden muessen. An Besten sie fragen mal bei der KK nach. Ihre EM Rente wird wohl mit dem Alg1 verrechnet. Gruss Zoran
Sonderschulmeisteram 28.02.2015 | 18:11
Es freut mich zu sehen, dass Ihre Rechtschreibung Fortschritte macht, wenngleich ersteinmal bescheidene...... Hier ist noch reichlich Raum nach oben.
zoranam 28.02.2015 | 22:31
Was bist Du denn für ein Spinner. Nichts anderes zu tun? Ich kann solch dumme Menschen einfach nicht verstehen. Und bitte jetzt keinen Komentar
Gackiam 28.02.2015 | 23:30
Doch danke, Kommentar: Bist du ein Durchfall?
Sonderschulmeisteram 28.02.2015 | 23:33
Na, es geht doch. Wieder nur eine 5-, denn Kommentar schreibt man nunmal mit 2 . Deutsche Sprache, schwere Sprache! Sind Sie denn ein Pflaumenaugust und Klassenkasper, der garnichts kapiert?
Sonderschulmeisteroberaufseheram 01.03.2015 | 00:07
zoranam 01.03.2015 | 09:17
Ih niks wiesen. Ih niks kahn shreipen deutsshes schprahe. E wem du wolhlen du mih leehrnen. deine fräind zoran. dahnke libes shuhlmeiterli
Sonderschulmeisteram 01.03.2015 | 18:57
Na, Sie haben wenigstens Humor.
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