Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bürostuhl

von Eleonore M.24.01.2008 | 08:20
3488 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebe Forumsteilnehmer, vielleicht kann mir jemand von Ihnen helfen? Ich möchte einen Antrag auf einen orthopädischen Bürostuhl stellen. Kann mir jemand sagen, welche Formulare und Unterlagen ich benötige? Ich habe bislang "G100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe", "G130 Anlage" und "G3143 Anlage zum Antrag auf Übernahme der Kosten f. e. orthopädischen Bürostuhl". Brauche ich noch mehr Unterlagen? Den Entlassungsbericht der Rehaklinik mit der Empfehlung lege ich bei. Einen Kostenvoranschlag hole ich noch ein. Was fehlt mir noch? Wie wäre das Vorgehen, wenn man einen höhenverstellbaren Schreibtsich beantragen möchte? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten Eleonore M.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Eleonore,

ich möchte auf die Beiträge von Schwarzwälder verweisen. Nur falls der Entlassungsbericht der Rehabilitationsklinik älter als ein Jahr ist, wird eine ärztliche Bescheinigung (z.B. Befundbericht) benötigt.

7 Antworten

Eleonore M.am 24.01.2008 | 09:30
Danke Herr Schwarzwälder, gibt es denn für den Schreibtisch ein enstprechendes Formular, wie dieses Beiblatt für den Stuhl? Wenn ja wo bekomme ich dieses? Danke Eleonore M.
Schwarzwälderam 24.01.2008 | 09:16
Sie brauchen mindestens 2 Kostenangebote (besser 3). Ansonsten ist das soweit ok. Falls die Empfehlung der Rehaklinik nicht ausreicht brauchen Sie noch eine Verordnung vom Arzt. Da meldet sich die Rentenversicherung aber bei Ihnen wenn das notwendig sein solte. Für einen Tisch gehen Sie genauso vor.
Schwarzwälderam 24.01.2008 | 10:09
Soweit ich weiß gibt es kein eigenes Formular dafür. Füllen Sie einfach die normalen Anträge dafür aus und fügen Sie die Kostenangebote und die ärztlichen Empfehlungen bei, das müsste reichen.
Nixam 24.01.2008 | 10:20
Fügen Sie bitte auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei, aus welcher hervorgeht, dass Sie den orthopädischen Bürostuhl in seinem Betrieb aufstellen dürfen. Das hat der Schwarzwälder vergessen. :-)
Emilam 24.01.2008 | 11:56
Hallo! Bin Jhrg.1.51 .Bin seit1.9.06 arbeitslos.Da ich keinen Job mehr bekomme möcht ich gerne sobald wie möglich in Rente.Arbeitslosen geld bekomme ich noch bis 10.08.danach kein Hartz 4,habe aber eine Abfindung und erspartes.Meine Frage wann kann ich in Rente gehen. Habe 41 Jahre gearbeitet. MFG Emil
Rosannaam 24.01.2008 | 12:18
Hallo Emil, es wäre sinnvoll, bei einer neuen Frage einen neuen thread aufzumachen... Nur so nebenbei gesagt. Grundsätzlich: Eine Altersrente überhaupt gibt es frühestens ab 60! Ab wann Sie Altersrente erhalten können, ersehen Sie bitte unter dem Link: www.deutsche-rentenversicherung.de/Rentenbeginnrechner. Ob Sie die verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Sie auch bei Ihrem zust. RV-Träger erfragen. In einer Rentenauskunft stehen diese Voraussetzungen ebenfalls. MfG Rosanna
AMENam 24.01.2008 | 18:45
für eine Einbauküche brauchen sie das formular Kü-SEX.....!! mfg Amen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026