Hallo Tim,
als Teilnehmer eines Bundesfreiwilligendienst haben Sie Taschengeld und ggf. Geld- und Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung erhalten. Dabei handelte es sich um Arbeitsentgelt, dass im Rahmen der Einkommensanrechnung um 40 % zu mindern war - unabhängig davon, ob tatsächlich Abgaben wie z.B. SV-Beiträge tatsächlich zu leisten waren.
Für die Zeit ab 01.01.2013 ist das Taschengeld gemäß § 3 Nr. 5 Buchst. f EStG steuerfrei und aus diesem Grunde gar nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen (§ 18a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IV). Nur die zum Arbeitsentgelt zählenden Sachbezüge sind auch ab dem 01.01.2013 als Einkommen zu berücksichtigen - mit entsprechender Minderung.