Hallo User Johanna N.,
bitte fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, ob diese Einmalzahlung Ihres Arbeitgeber Auswirkungen auf die Leistungen des Jobcenters hat.
Leider sind wir nicht die richtigen Experten.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo User Johanna N.,
bitte fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, ob diese Einmalzahlung Ihres Arbeitgeber Auswirkungen auf die Leistungen des Jobcenters hat.
Leider sind wir nicht die richtigen Experten.
Ein Jobcenterexperte? Ein Rentenexperte wird zu dieser Antwort keine Stellungnahme abgeben.Guten Abend, stelle hier einfach meine Frage,wenn es auch nicht zum Thema Rente passt. Ich bekomme noch ca. 300 Euro im Monat vom Jobcenter, da mein Gehalt nicht auch wegen der Miete zum Leben reicht. Jetzt meine Frage, mein Arbeitgeber hat mir heute 8oo Euro auf mein Konto überwiesen, Brutto gleich Netto, Einmalzahlung wegen Corona. Hat der Jobcenter Zugriff auf diese Zahlung? Dieses Geld würde mir gut über die Feiertage helfen. Danke für jede AntwortLaut geänderter Alg 2/Sozialgeld Verordnung sind steuerfreie Beihilfen des ArbG. Bis zu einer Höhe von 1500 Euro bei Aufstockern anrechnungsfrei.
Sicher nicht, ist ja das falsche Forum. Alles andere stand wiederholt in sämtlichen Gazetten!Laut geänderter Alg 2/Sozialgeld Verordnung sind steuerfreie Beihilfen des ArbG. Bis zu einer Höhe von 1500 Euro bei Aufstockern anrechnungsfrei.Ein Jobcenterexperte? Ein Rentenexperte wird zu dieser Antwort keine Stellungnahme abgeben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.