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Darf das ein Gutachter?

von Corinna07.02.2017 | 09:54
3393 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen, meine Freundin war letzte Woche bei einem Gutachter der DRV, Erwerbsminderungsrente.Es war eine reine Katastrophe. Es wurden ihr Fragen gestellt, die Sie nur kurz und knapp beantworten sollte, was aber aufgrund ihres Krankheitsbildes gar nicht ging. Des weiteren durfte Sie nicht frei reden, was ihr Krankheitsbilde etc.angeht. Auch aussprechen durfte Sie nicht, bis kaum. Auf Nachfrage wurde gesagt, das er die Frage stelle usw.. Nun meine Frage:" Wo sind die Grenzen einer Mitwirkung erreicht?" Wann darf man einen Gutachtertermin verlassen? Und was kann Sie jetzt tun, wenn das Gutachten zu ihrem Nachteil ausfällt? Die Begutachtung war nach ca.40 Minuten vorüber. Das Ganze hat Sie ziemlich mitgenommen, wie man sich vorstellen kann. Viele Grüße Corinna

25 Antworten

Herz1952am 07.02.2017 | 10:03
Ein Gutachter darf das. Einen Gutachtertermin darf von Ihrer Freundin jederzeit verlassen werden, freiheitsentziehende Maßnahmen müssen gerichtlich legitimiert werden. Wenn Ihre Freundin mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs und ggf. anschließend Klage vor Sozialgericht.
Oldenburgeram 07.02.2017 | 10:14
Moin, Corinna, Sie und Ihre Freundin sollten erst einmal auf den Gutachter vertrauen. Die Aufgabe des Gutachters ist es nun einmal, effizient das Krankheitsbild zu beurteilen. Dies kann er am besten mit dem von ihn gestellten Fragen mit knappen, bzw. normalen Antworten. Sicherlich kann man zu jeder Frage eine Menge berichten, aber dies würde den Rahmen für die Begutachtung bei Weitem sprengen. Man muss sich bewusst sein, dass man hier nicht bei einem Facharzt zur BEHANDLUNG sitzt, sondern lediglich eine aktuelle "Bestandsaufnahme" stattfindet. Und eine 40minütige Begutachtung ist meines Erachtens bereits verhältnismäßig lang. Erfahrungsgemäß fühlt sich fast jeder nach einer Begutachtung missverstanden und hätte so gerne noch auf viele Einzelheiten hingewiesen. Ihre Freundin sollte erst einmal das Ergebnis abwarten. Dann stehen ihr sämtliche Schritte noch offen. Ich wünsche Ihre Freundin alles Gute. Gruß, Oldenburger
Corinnaam 07.02.2017 | 11:15
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Vielen Dank Herz1952! Könnten Sie mir bitte kurz genauer erläutern was Sie mit >>freiheitsentziehende Maßnahmen müssen gerichtlich legitimiert werden" meinen? Ich bin der Meinung das jeder Mensch das Recht haben sollte, Dinge erläutern zu dürfen die für ein Gutachten wichtig sind, bzw. Erkrankung genauer zu erläutern. Wie soll sich denn ein Gutachter sonst ein genaues Bild machen können?! Schließlich ist der Gutachter ein völlig fremder Mensch und umgekehrt. MfG Corinna
Oldenburgeram 07.02.2017 | 11:22
Jetzt bin ich raus...
Schadeam 07.02.2017 | 11:30
Können Sie Corinna (die nicht dabei war und alles nur vom Hörensagen kennt) und Ihre Freundin wirklich beurteilen ob der Gutachter seinen Job richtig gemacht hat oder nicht? Ihre Freundin kann sich aufschreiben was ihrer Meinung nach nicht OK war und sollte das zunächst mal mit den eigenen Ärzten besprechen - vielleicht sind die medizinischen Fachleute der Ansicht der Gutachter habe korrekt gehandelt? Wenn nein können Sie sich jederzeit über ihn beschweren...... Gegen den Gutachter kann die Dame auch keinen Widerspruch einlegen oder klagen, das geht nur dann wenn die Rente nicht bewilligt wird. Und dann widerspricht / klagt sie gegen die DRV und die abgelehnte Rente und nicht gegen den Gutachter. Was Hertz1952 mit Freiheitsberaubung meint, ist nicht klar, wahrscheinlich blödes Gelaber....???
Corinnaam 07.02.2017 | 11:22
Vielen Dank für Ihre Zeilen Oldenburger! Meine Freundin hat kein Vertrauen zu dem Gutachter. Wie auch? Auch wenn es keine Behandlung beim Arzt ist, sondern eine Begutachtung, sollte man doch dem Begutachtenden die Möglichkeit geben seine Beschwerden und alles was dazu beigetragen hat, äussern zu dürfen. Ausserdem kann man nicht auf alles mit Ja und Nein antworten oder nur sehr knapp antworten. Sie muss jetzt quasi das Gutachten abwarten und kann dann ggf. einen Widerspruch einlegen? Habe ich das richtig verstanden? Was genau ist ein Widerspruch und wohin muss Sie sich dann wenden? Was beinhaltet dieser Widerspruch genau? Gibt es so etwas wie ein neues Gutachten als Möglichkeit? Es wäre wohl besser für Sie gewesen das Gutachten zu verlassen, aber Sie war so verängstigt das Sie sich nicht getraut hat zu gehen, da Sie Ihre Rechte auch nicht wirklich kannte. Nun muss Sie leider abwarten. Vll. ist hier auch ein Experte der genaueren Rat mit Rechtsgrundlage geben kann. MfG Corinna
Nachfrageram 07.02.2017 | 12:14
Was Herz1952 sicherlich gemeint hat, ist, dass der Gutachter sie nicht gegen ihren Willen festhalten darf, denn das wäre eine freiheitsentziehende Maßnahme und das darf nur ein Gericht legitimieren. So falsch war das doch eigentlich gar nicht zu verstehen....
Corinnaam 07.02.2017 | 12:32
Ich finde es richtig was Herr Herz schreibt. Ich wollte nur kurz von ihm wissen wie dieser Satz genau gemeint ist. Ich bin nicht vom Fach. Herr Schade, nun kann meine Freundin leider einfach nur abwarten was dabei rauskommt. Es ist ihr einfach wichtig zu wissen, wie Sie sich wehren kann, gesetzt dem Fall das die Rente abgelehnt wird. Und ich vertraue meiner Freundin. Und wenn Sie mir das alles so schildert, schenke ich ihr natürlich glauben. Ich werde ihr noch mitteilen das Sie sich Notizen macht vom Gespräch, insofern Sie sich heute noch daran erinnert. MfG und danke Corinna
Corinnaam 07.02.2017 | 13:10
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Was Herz1952 sicherlich gemeint hat, ist, dass der Gutachter sie nicht gegen ihren Willen festhalten darf, denn das wäre eine freiheitsentziehende Maßnahme und das darf nur ein Gericht legitimieren. So falsch war das doch eigentlich gar nicht zu verstehen....
Vielen Dank! Genau so habe ich es gemeint :-)
Vielen Dank Herz1952, nun ist es mir klar :-).
Silviaam 07.02.2017 | 13:46
Hallo Corinna Zitat: "Und was kann Sie jetzt tun, wenn das Gutachten zu ihrem Nachteil ausfällt?" Was verbinden Sie bitte mit der Definition "zu ihrem Nachteil ausfällt"? Ein Gutachter wird zur Klärung des vorliegenden Sachverhalts bestellt, wenn aufgrund der Antragstellung und der vorliegenden Akte/Vorbefunde keine eindeutige Entscheidung getroffen werden kann. Von daher wird ein unabhängiges Gutachten erstellt. Als Antragsteller kann ich aber nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass aufgrund der persönlichen Begutachtung der Antrag positiv zu bescheiden ist und bei Rentenablehung davon ausgehen, durch diesen Gutachter "nachteilig" behandelt worden zu sein. Die Entscheidung obliegt schlussendlich nur dem ärztlichen Dienst der DRV, egal welche Empfehlung durch den Gutachter erfolgt ist. Ihre Freundin kann bei Eröffnung/Vorliegen eine Einsichtnahme des Gutachtens erbeten und, sofern dieses Gutachten ihrer Meinung nach nachteilige/widersprüchliche Aussagen enthalten sollte, dies bei dem Gutachter und der DRV schriftlich bemängeln und eine Richtigstellung dazu verfassen. Eine Beweisführung obliegt dabei ihr, dass der Gutachter hier nachteilige/widersprüchliche Aussagen getroffen hat und sollte von ihr nachweislich durch Arztbefunde/Vorgutachten etc. begründend vorgetragen werden können. Ein rechtlich geltender Widerspruch, respektive ein Klageverfahren kommt erst nach offizieller Bescheiderstellung mit Rechtsbehelfsbelehrungen zum Tragen. Aus eigener Erfahrung heraus kann ich darüber berichten, dass ich persönliche Begutachtungen zwischen 30 Minuten und knapp 6 Stunden (mit einigen Pausen/Unterbrechungen) erlebt habe. Eine objektive Einschätzung über den Verlauf des Gutachtens hätte ich hinterher nicht abgeben können. Es überwog jedesmal Angst, Skepsis und Nervosität, sodass ein reales Empfinden des Gesprächsverlaufs meinerseits dabei eher ausgeblendet war. Wie gesagt, der Gutachter spricht lediglich eine Empfehlung aus. Am Ende entscheidet immer der ärztliche Dienst der DRV und gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch/Klage stellen! Gruß Silvia
Schorscham 07.02.2017 | 15:45
Am 25.01.2017 - 10:22 Uhr nannten Sie sich noch Regina: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Wollen Sie uns hier veräppeln oder haben Sie zu viel Langeweile? MfG
Herz1952am 07.02.2017 | 17:13
Hallo Corinna, vergessen Sie das Gelaber meines Doppelgängers. Es könnte schon rein rechtlich Freiheitsberaubung sein, wenn er Sie gegen Ihren Willen nicht gehen lässt. Wenn man allerdings alle Delikte von Ärzten (auf für diese gilt das Strafgesetzbuch) anzeigen würde, gäbe es bald keine mehr. Ärzte sind nämlich aufgrund der Berufsordnung verpflichtet, sich selbständig die Gesetze und Verordnungen anzueignen, die ihren Beruf tangieren. Sie haben aber keine Zeit dafür, bzw. wissen das nicht einmal, da im Medizinstudium nicht darauf hingewiesen wird und auch keine Rechtsvorlesungen stattfinden. Dabei müssten sie nur in Internet gehen auf die Homepage der zuständigen Ärztekammer, da steht das alles drin. Ausreden wegen der nicht vorhandenen Zeit lasse ich nicht gelten, denn der Tag hat doch 24 Stunden + die Nacht :-). Dies war unsere Devise in den 70ern als Informatiker, wenn wir die alten Hobel von damals programmieren mussten. Ich bin zwar auch der Meinung, dass die Gutachter nicht fähig sind in 40 Minuten zu entscheiden, aber sie haben ja auch noch (hoffentlich) umfangreiche Berichte von Fachärzten. Jeder Gutachter hat aber in anderes System, bzw. der eine lässt frei reden, der andere nicht, der eine macht es so, der andere eben anders, da gibt es keine feste Regeln. Mach Sie es bitte so wie es schon @Oldenburger vorgeschlagen hat, mehr kann Ihre Freundin momentan nicht machen und ist nicht sinnvoll. Ich halte es so wie so für etwas verrückt, wenn schon jemand psychisch nicht auf der Höhe ist, Medikamente nimmt, die das Verhalten beeinflussen und dieses bewertet werden soll. Allerdings hat der Gutachter ja auch die Medikamentenliste des zu Begutachteten. Aber gerade psychische Krankheiten sind leider schwer zu beurteilen und zu behandeln. Alles Gute für Ihre Freundin.
Herz1952am 07.02.2017 | 17:40
Sorry Corinna, wenn ich einen Psychiater erwähnt habe, es kann natürlich auch jeder andere Gutachter sein. Die "Verhörmethoden" haben mich aber an einen solchen erinnert. Sie stellen meistens so suggestive Fragen. Allerdings schreiben auch andere Ärzte in Anamnesen rein, was sie zu hören geglaubt haben, wenn es nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Corinnaam 07.02.2017 | 17:46
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Zitat: "Und was kann Sie jetzt tun, wenn das Gutachten zu ihrem Nachteil ausfällt?" Was verbinden Sie bitte mit der Definition "zu ihrem Nachteil ausfällt"? Ein Gutachter wird zur Klärung des vorliegenden Sachverhalts bestellt, wenn aufgrund der Antragstellung und der vorliegenden Akte/Vorbefunde keine eindeutige Entscheidung getroffen werden kann. Von daher wird ein unabhängiges Gutachten erstellt. Als Antragsteller kann ich aber nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass aufgrund der persönlichen Begutachtung der Antrag positiv zu bescheiden ist und bei Rentenablehung davon ausgehen, durch diesen Gutachter "nachteilig" behandelt worden zu sein. Die Entscheidung obliegt schlussendlich nur dem ärztlichen Dienst der DRV, egal welche Empfehlung durch den Gutachter erfolgt ist. Ihre Freundin kann bei Eröffnung/Vorliegen eine Einsichtnahme des Gutachtens erbeten und, sofern dieses Gutachten ihrer Meinung nach nachteilige/widersprüchliche Aussagen enthalten sollte, dies bei dem Gutachter und der DRV schriftlich bemängeln und eine Richtigstellung dazu verfassen. Eine Beweisführung obliegt dabei ihr, dass der Gutachter hier nachteilige/widersprüchliche Aussagen getroffen hat und sollte von ihr nachweislich durch Arztbefunde/Vorgutachten etc. begründend vorgetragen werden können. Ein rechtlich geltender Widerspruch, respektive ein Klageverfahren kommt erst nach offizieller Bescheiderstellung mit Rechtsbehelfsbelehrungen zum Tragen. Aus eigener Erfahrung heraus kann ich darüber berichten, dass ich persönliche Begutachtungen zwischen 30 Minuten und knapp 6 Stunden (mit einigen Pausen/Unterbrechungen) erlebt habe. Eine objektive Einschätzung über den Verlauf des Gutachtens hätte ich hinterher nicht abgeben können. Es überwog jedesmal Angst, Skepsis und Nervosität, sodass ein reales Empfinden des Gesprächsverlaufs meinerseits dabei eher ausgeblendet war. Wie gesagt, der Gutachter spricht lediglich eine Empfehlung aus. Am Ende entscheidet immer der ärztliche Dienst der DRV und gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch/Klage stellen! Gruß Silvia Hallo Silvia, vielen Dank für Ihre Zeilen.Ich werde es meiner Freundin so ausrichten. Es ist sicher wahr das man sehr nervös und aufgeregt ist und eine Einschätzung der Entscheidung selbst gar nicht vornehmen kann. Es war einfach schlimm für Sie und ich hoffe das nichts negatives dabei rumkommt. Sollte es doch zu einer Ablehnung kommen, kann Sie ja in den Widerspruch gehen. Wie das genau vor sich geht, kann ihr sicher ggf. ein Anwalt oder ein Sozialverband genauer sagen. Mit "Nachteil" meinte ich, daß die Rente abgelehnt wird. Das wäre ganz ungünstig, es geht ja um die Existenz eines Menschen. Und wenn man krank ist, fehlt einem oft die nötige Kraft zum Kämpfen. PS: Das die Entscheidung nicht der Gutachter trifft, wusste ich auch noch gar nicht. Gruß Corinna
Corinnaam 07.02.2017 | 18:05
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Hallo Herz1952, was Sie schreiben halte ich für plausibel und es hat meine Sicht der Dinge etwas in eine andere Richtung gelenkt. Sie scheinen sich ja sehr gut mit der Materie auszukennen.Mir fehlt hier völlig das Verständnis dafür. Ich war total erschrocken wie verzweifelt meine Freundin ist und war. Es muss wirklich schlimm für sie gewesen sein. Am Besten lasse ich sie hier alles lesen, damit sie sich ihr eigenes Bild machen kann. Oder ich berichte es ihr zusammengefasst.Auf jedenfall ist mir eines bewusst. Man kann einen Widerspruch einlegen und ist nicht völlig hilflos, falls eine Ablehnung dabei rumkommen sollte. Ich denke als Betroffener sieht man die Dinge noch etwas anders und ich kann verstehen dass einem so etwas sehr zusetzt, wenn man im Hauruckverfahren begutachtet wird. Und Notizen kann Sie sich ja vorsorglich auch noch machen. Gruß Corinna
Corinnaam 07.02.2017 | 18:07
Herz1952 und nochmal großen DANK! Corinna :-)
Herz1952 - der Echteam 07.02.2017 | 18:17
Guten Morgen, meine Freundin war letzte Woche bei einem Gutachter der DRV, Erwerbsminderungsrente.Es war eine reine Katastrophe. Es wurden ihr Fragen gestellt, die Sie nur kurz und knapp beantworten sollte, was aber aufgrund ihres Krankheitsbildes gar nicht ging. Des weiteren durfte Sie nicht frei reden, was ihr Krankheitsbilde etc.angeht. Auch aussprechen durfte Sie nicht, bis kaum. Auf Nachfrage wurde gesagt, das er die Frage stelle usw.. Nun meine Frage:" Wo sind die Grenzen einer Mitwirkung erreicht?" Wann darf man einen Gutachtertermin verlassen? Und was kann Sie jetzt tun, wenn das Gutachten zu ihrem Nachteil ausfällt? Die Begutachtung war nach ca.40 Minuten vorüber. Das Ganze hat Sie ziemlich mitgenommen, wie man sich vorstellen kann. Viele Grüße Corinna
Am 25.01.2017 - 10:22 Uhr nannten Sie sich noch Regina: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Wollen Sie uns hier veräppeln oder haben Sie zu viel Langeweile? MfG
Ich glaube viel eher, dass diese Corinna, alias Regina, alias ???, Aufmerksamkeit sucht. Womöglich hat sie sich diese ganze Story nur ausgedacht, um sich interessant zu machen. Erstaunlich, dass ihr so Viele auf den Leim gegangen sind.
W*lfgangam 07.02.2017 | 20:13
Hallo Corinna, nein, manche Menschen 'quatschen' halt gern und wollen bei jeder sich bietenden Gelegenheit ihre Lebensgeschichte präsentieren - das passiert auch allein schon beim Rentenantrag. Vertrauen Sie darauf, dass die Fachleute ihr Handwerk verstehen und sich das dafür Erforderliche oft schon aus den verfügbaren Daten ablesen lässt und lediglich ergänzende Angaben von Nöten sind. Sie/Ihre Freundin ist nicht die einzige Kundin ...und man kennt seine Fähigkeiten, dass in _angemessener_ Zeit bewerten zu können. 40 Min. - da hat der Gutachter aber rumgetödelt ;-) bzw. sich doch mehr Mühe/Zeit gemacht, als Sie ihm unterstellen wollen. Wie oben gesagt, Ergebnis abwarten und nicht wild drauflos spekulieren. Gruß w.
Corinnaam 08.02.2017 | 09:37
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Auch wenn es keine Behandlung beim Arzt ist, sondern eine Begutachtung, sollte man doch dem Begutachtenden die Möglichkeit geben seine Beschwerden und alles was dazu beigetragen hat, äussern zu dürfen.
Hallo Corinna, nein, manche Menschen 'quatschen' halt gern und wollen bei jeder sich bietenden Gelegenheit ihre Lebensgeschichte präsentieren - das passiert auch allein schon beim Rentenantrag. Vertrauen Sie darauf, dass die Fachleute ihr Handwerk verstehen und sich das dafür Erforderliche oft schon aus den verfügbaren Daten ablesen lässt und lediglich ergänzende Angaben von Nöten sind. Sie/Ihre Freundin ist nicht die einzige Kundin ...und man kennt seine Fähigkeiten, dass in _angemessener_ Zeit bewerten zu können. 40 Min. - da hat der Gutachter aber rumgetödelt ;-) bzw. sich doch mehr Mühe/Zeit gemacht, als Sie ihm unterstellen wollen. Wie oben gesagt, Ergebnis abwarten und nicht wild drauflos spekulieren. Gruß w.
Danke Ihnen W*lfgang. Es ist jetzt leider sowieso nichts mehr zu ändern und man kann nur hoffen das alles gut ausgeht! Vielleicht haben Sie auch recht und die 40 Minuten waren lange genug um sich ein genaues Bild zu machen. Sie hatte ja zuvor auch einige Befundberichte dem Antrag beigefügt, die der Gutachter sicher auch gelesen hat. Ich werde mich melden wie es ausgegangen ist. Wissen Sie zufällig wie lange es in etwa dauert bis man das Ergebnis bekommt? Gruß Corinna
Silviaam 08.02.2017 | 12:14
@Schorsch Könnte es nicht auch sein, dass die Forennutzerin Corinna gar nicht die Flut an neuen/gleichen Beiträgen hier persönlich einstellt? Ich würde ihr diese Fake-Beiträge nicht uneingeschränkt unterstellen. Da in diesem Beitrag von ihr nämlich sachliche Rückantworten abgegeben werden. Die folgenden Beiträge sind insgesamt inhaltlich "Müll" und schließen eher auf einen nervenden "Spaßvogel im Hintergrund". Man könnte den Eindruck gewinnen, es sei der/die gleiche der/die immer wieder in Beiträgen und Antworten als "Doppelgänger von Herz1952" auftritt und auch weitere bekannte/markante Forennutzernamen zum Dummschwätzen benutzt. Man kann und sollte solch zweifelhafte Beiträge von daher nur lesen und/oder ignorieren, keinesfalls aber eine Diskussion dabei entfachen. Die Nutzer, die das Forum ernsthaft betreiben, werden diese Spezis eh nicht abwenden können. Meine Meinung ... auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder als Einschleimer gelte (warum auch immer, versteht wohl nur der, der das behauptet) Gruß Silvia
Corinnaam 08.02.2017 | 16:28
Hallo Silvia, danke für Ihre Zeilen. Ich bin hierher gekommen als Ratsuchende, in der Tat kein Fake! Mehr ist dazu nicht zu sagen. Ich bedanke mich für alle wohlgemeinten Antworten! Mit freundlichen Grüßen Corinna
Psychoanalytikeram 08.02.2017 | 19:53
Aber dass Sie mindestens drei mal an verschiedenen Tagen unter anderen Namen dasselbe gefragt haben, streiten Sie doch wohl nicht ab, oder? Wäre auch unwichtig, weil Ihre Geschichte bereits beim ersten Mal dermaßen konstruiert klang, dass man sie nicht ernst nehmen konnte. Zumindest lässt sich kein erwachsener Mensch von einem Gutachter den Mund verbieten, ohne angemessen darauf zu reagieren. Und es stört sich gewöhnlich auch niemand daran, wenn eine Begutachtung "nur 40 Minuten" gedauert hat, weil 40 Minuten schon ganz schön lang sind. (Jeder der schon mal 10 Minuten auf einem Zahnarztstuhl gesessen hat, weiß sofort was ich meine, @Regina alias @Corinna, alias Maya, alias @Katja...):-)
Schorscham 08.02.2017 | 20:25
Bereits am 25.01.2017 - 15:35 Uhr antwortete Ihnen ein DRV-Experte: Alleine diese Antwort hat Ihre "Fragen" erschöpfend beantwortet. Aber trotzdem stellten Sie Ihre "Fragen" nur ein paar Tage später erneut? Haben Sie die Experten-Antwort nicht verstanden oder sind Sie vielleicht doch ein "Fake";-) MfG
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