Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Vielen Dank Herz1952, nun ist es mir klar :-).Was Herz1952 sicherlich gemeint hat, ist, dass der Gutachter sie nicht gegen ihren Willen festhalten darf, denn das wäre eine freiheitsentziehende Maßnahme und das darf nur ein Gericht legitimieren. So falsch war das doch eigentlich gar nicht zu verstehen....Vielen Dank! Genau so habe ich es gemeint :-)
Ich glaube viel eher, dass diese Corinna, alias Regina, alias ???, Aufmerksamkeit sucht. Womöglich hat sie sich diese ganze Story nur ausgedacht, um sich interessant zu machen. Erstaunlich, dass ihr so Viele auf den Leim gegangen sind.Guten Morgen, meine Freundin war letzte Woche bei einem Gutachter der DRV, Erwerbsminderungsrente.Es war eine reine Katastrophe. Es wurden ihr Fragen gestellt, die Sie nur kurz und knapp beantworten sollte, was aber aufgrund ihres Krankheitsbildes gar nicht ging. Des weiteren durfte Sie nicht frei reden, was ihr Krankheitsbilde etc.angeht. Auch aussprechen durfte Sie nicht, bis kaum. Auf Nachfrage wurde gesagt, das er die Frage stelle usw.. Nun meine Frage:" Wo sind die Grenzen einer Mitwirkung erreicht?" Wann darf man einen Gutachtertermin verlassen? Und was kann Sie jetzt tun, wenn das Gutachten zu ihrem Nachteil ausfällt? Die Begutachtung war nach ca.40 Minuten vorüber. Das Ganze hat Sie ziemlich mitgenommen, wie man sich vorstellen kann. Viele Grüße CorinnaAm 25.01.2017 - 10:22 Uhr nannten Sie sich noch Regina: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Wollen Sie uns hier veräppeln oder haben Sie zu viel Langeweile? MfG
Danke Ihnen W*lfgang. Es ist jetzt leider sowieso nichts mehr zu ändern und man kann nur hoffen das alles gut ausgeht! Vielleicht haben Sie auch recht und die 40 Minuten waren lange genug um sich ein genaues Bild zu machen. Sie hatte ja zuvor auch einige Befundberichte dem Antrag beigefügt, die der Gutachter sicher auch gelesen hat. Ich werde mich melden wie es ausgegangen ist. Wissen Sie zufällig wie lange es in etwa dauert bis man das Ergebnis bekommt? Gruß CorinnaAuch wenn es keine Behandlung beim Arzt ist, sondern eine Begutachtung, sollte man doch dem Begutachtenden die Möglichkeit geben seine Beschwerden und alles was dazu beigetragen hat, äussern zu dürfen.Hallo Corinna, nein, manche Menschen 'quatschen' halt gern und wollen bei jeder sich bietenden Gelegenheit ihre Lebensgeschichte präsentieren - das passiert auch allein schon beim Rentenantrag. Vertrauen Sie darauf, dass die Fachleute ihr Handwerk verstehen und sich das dafür Erforderliche oft schon aus den verfügbaren Daten ablesen lässt und lediglich ergänzende Angaben von Nöten sind. Sie/Ihre Freundin ist nicht die einzige Kundin ...und man kennt seine Fähigkeiten, dass in _angemessener_ Zeit bewerten zu können. 40 Min. - da hat der Gutachter aber rumgetödelt ;-) bzw. sich doch mehr Mühe/Zeit gemacht, als Sie ihm unterstellen wollen. Wie oben gesagt, Ergebnis abwarten und nicht wild drauflos spekulieren. Gruß w.
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