Hallo "Herr Fragezeichen",
der Eintritt der Erwerbsminderung wird vom medizinischen Dienst der Rentenversicherung festgelegt. Aus medizinischer Sicht kann der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung in diesem Forum nicht beurteilt werden. Von Ihnen wurde hier das Jahr 2015 genannt. Soweit rechtzeitig ein Antrag gestellt wurde ist es deshalb möglich - trotz einer zwischenzeitlichen Erwerbstätigkeit - die Erwerbsminderungsrente rückwirkend zu gewähren. Als Antragsdatum kann hier der Tag, an dem die Reha beantragt wurde herangezogen werden.