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Experten-Antwort

Darf der Zeitraum der Erwerbsminderungsrente eine Zeit der Arbeitsfähigkeit beinhalten?

von Herr Fragezeichen20.10.2018 | 12:35
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6 Antworten

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Ich bin seit 2014 oft krank und arbeitslos gewesen, teilweise auch gearbeitet. Jetzt soll ich Rückwirkend Erwerbsminderungsrente erhalten. Und zwar bis 2015, da dort in der Reha bereits eine Erwebsminderung dokumentiert wurde. Danach hab ich jedoch gearbeitet, nicht lange, aber immerhin. Ich hab Gehalt bezogen, sogar zweimal in der Zeit. Man kann doch keine Erwerbsminderungsrente mit Gehalt verrechnen, oder wie? Ich hab doch durch die berufliche Tätigkeit bewiesen, das ich gar nicht Erwebsgemindert bin.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Herr Fragezeichen",

der Eintritt der Erwerbsminderung wird vom medizinischen Dienst der Rentenversicherung festgelegt. Aus medizinischer Sicht kann der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung in diesem Forum nicht beurteilt werden. Von Ihnen wurde hier das Jahr 2015 genannt. Soweit rechtzeitig ein Antrag gestellt wurde ist es deshalb möglich - trotz einer zwischenzeitlichen Erwerbstätigkeit - die Erwerbsminderungsrente rückwirkend zu gewähren. Als Antragsdatum kann hier der Tag, an dem die Reha beantragt wurde herangezogen werden.

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5 Antworten

Schlaubiam 20.10.2018 | 12:52
Man kann niemanden zwingen, nucht zu arbeiten. Wer auf Kosten der Gesundheit arbeitet, darf arbeiten. Das Einkommen wird dann als Hinzuverdienst angerechnet. Niemand ist genau zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr erwerbsgemindert und 2 Monate später wueder voll em. Dazu hätte es zu jedem einzelnen Zeipunkt eine genaue Begutachtung benötigt. Hier ist von einer durchgehenden EM auszugehen.
Susiam 20.10.2018 | 14:50
Hier wird geschaut wie hoch Ihr Hinzuverdienst war und wie viel Sie maximal hinzuverdienen dürfen (Diese Angaben finden Sie im Rentenbescheid). War Ihr Hinzuverdienst höher als die EMR, dann gibt es für diese Zeit keine Auszahlung der Erwerbsminderungsrente oder ggf. wird diese entsprechend gekürzt. Das ist jetzt kein Beweis. Ersten gibt es auch eine teilweise Erwerbsminderung. Da gehen Sie ja auch arbeiten obwohl erwerbsgemindert, wenn auch "nur" verkürzt und zweitens können Sie ja auch zu Lasten Ihrer Restgesundheit arbeiten gehen. Und das soll ja verhindert werden.
Frau Fragezeichenam 20.10.2018 | 23:42
Du hast nur zweimal Gehalt bezogen? Wieso?
Herr Fragezeichenam 21.10.2018 | 08:05
Die anderen Male Krankengeld bzw Alg1. Noch mal eine Frage: kann ich mich vor diese rückwirkende Bewilligung schützen? Kann man nicht argumentieren: da wurde noch gearbeitet, da lag noch gar keine Erwerbsminderungsrente vor? Ich möchte das einfach nicht so weit zurück. Ich hab die Erwerbsminderungsrente 2018 beantragt erst, von rückwirkender Bewilligung war nie die Rede.
DRVam 21.10.2018 | 08:55
Zitat von Herr Fragezeichen anzeigenausblenden
Falls Sie den Zeitpunkt der festgelegten Erwerbsminderung nicht teilen, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg über Widerspruch oder Klage. Wie schon zuvor erwähnt, sind die zwischenzeitlichen kurzen Beschäftigungen höchstens ein Indiz aber kein Beweis, dass Sie in den Zeiträumen nicht erwerbsgemindert waren. Das müssten Sie schon medizinisch darlegen können.
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