Hallo,
Meine Frage ist darf meine Mutter bis zu ein Jahr i der Türkei leben,Wohnsitz hat sie in Deutschland und in der Türkei,das heisst sie pendelt hin und her,
Darf sie bis zu 1 Jahr oder 300 Tage in der Türkei aufhalten,ohne das Sie Probleme vom Ausländeramt bekommt.Danke schön
Dies ist ein Rentenforum. Mit Fragen zum Ausländeramt sollten Sie sich auch an diese Behörde wenden.
.....und wenn die Dame in D krankenversichert ist, könnte das auch Probleme geben, falls die Krankenkasse feststellt, dass sie eigentlich permanent in TR lebt.......
Aber auch das ist nicht das Problem der Deutschen Rentenversicherung und dieses Forums.
Hallo Musti,
betreffend darf die Mutter als 'Rentnerin', informieren Sie sich bitte hier, welche Anforderungen die DRV hat, damit die Rente Ihrer Mutter weiterhin pünktlich bezahlt wird.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html?nn=279aef00-d5d1-4dd5-8679-29c15c1783a3
Bezüglich Aufenthaltsdauer, Visum, Steuern und Krankenversicherung erhalten Sie hier weiterführende Informationen, die Sie dann abschließend mit den entsprechenden Behörden klären können:
https://www.auswandern-handbuch.de
betreffend darf die Mutter als 'Rentnerin', informieren Sie sich bitte hier, welche Anforderungen die DRV hat, damit die Rente Ihrer Mutter weiterhin pünktlich bezahlt wird.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html?nn=279aef00-d5d1-4dd5-8679-29c15c1783a3
Bezüglich Aufenthaltsdauer, Visum, Steuern und Krankenversicherung erhalten Sie hier weiterführende Informationen, die Sie dann abschließend mit den entsprechenden Behörden klären können:
https://www.auswandern-handbuch.de
@ siehe hier: Tipps für alle Lebenssituationen?
Können Sie mir auch sagen, welchen Leim ich für ein Vogelhaus benutzen sollte.
Haben Sie mal darüber nachgedacht ein eigenes Forum für Antworten zu allen Lebenslagen zu eröffnen?
In ein Rentenforum gehören viele Ihrer Antworten nämlich nicht, selbst wenn Sie anscheinend einem Antwort- und Beratungszwang unterliegen und damit Personen noch motivieren, dieses Forum für ihre unpassenden Fragen zu nutzen.
@übertrieben:
haben Sie die Fragestellung nicht gelesen?
Zitat: Darf ich als Witwe Rentnerin bis zu 1 Jahr in der Türkei aufhalten
haben Sie die Fragestellung nicht gelesen?
Zitat: Darf ich als Witwe Rentnerin bis zu 1 Jahr in der Türkei aufhalten
Es ging aber konkret um Probleme mit dem Ausländeramt. Sie haben es nur in Ihrem Sinne interpretiert.
Hallo Musti,
betreffend der Zahlung der Witwenrente ergibt sich bei einem Aufenthalt in der Türkei grundsätzlich keine Problematik, da deutsche Renten sowohl ins Ausland wie auch in das Inland gezahlt werden.
Sofern ein dauerhafter Verzug in die Türkei beabsichtigt werden sollte, bitten wir Sie jedoch, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. Verbindungsstelle für die Türkei ist hier die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Für allgemeine Fragen zu Auswirkungen des Aufenthalts in der Türkei wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.