Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Musti,
betreffend der Zahlung der Witwenrente ergibt sich bei einem Aufenthalt in der Türkei grundsätzlich keine Problematik, da deutsche Renten sowohl ins Ausland wie auch in das Inland gezahlt werden.
Sofern ein dauerhafter Verzug in die Türkei beabsichtigt werden sollte, bitten wir Sie jedoch, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. Verbindungsstelle für die Türkei ist hier die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Für allgemeine Fragen zu Auswirkungen des Aufenthalts in der Türkei wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
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