Hallo Carmen,
sofern der Rentenversicherungsträger eine erneute Reha vorschlägt und Sie diese nicht nutzen möchten, sollten Sie umfassend begründen, warum Ihnen dies nicht möglich ist. Sollte die Begründung nicht stichhaltig sein, könnten Ihnen Nachteile entstehen, sofern Sie das Reha-Angebot ausschlagen.
Freundliche Grüße