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Experten-Antwort

Dauer Gutachten

von Carmen19.07.2017 | 09:28
2503 Ansichten
15 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Experten. Wie lange sollte ein psychiatrisches Gutachten (Untersuchung etc. ) insgesamt dauern? Welche Richtlinien gibt es hierfür? Und kann man von der DRV gezwungen werden, eine Reha zu machen, wenn die letzte noch keine 3 Jahre her ist und man damals als rehaunfähig entlassen wurde? Gesundheitszustand hat sich seither verschlechtert. Danke Ihnen im voraus. Carmen

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 19.07.2017 | 13:24

Hallo Carmen,

sofern der Rentenversicherungsträger eine erneute Reha vorschlägt und Sie diese nicht nutzen möchten, sollten Sie umfassend begründen, warum Ihnen dies nicht möglich ist. Sollte die Begründung nicht stichhaltig sein, könnten Ihnen Nachteile entstehen, sofern Sie das Reha-Angebot ausschlagen.

Freundliche Grüße

Experten-Antwortam 20.07.2017 | 13:27

Hallo Carmen,

im Rahmen einer Reha-Antragstellung gibt es den § 14 SGB IX. Dort im Absatz 5 ist für Reha-Anträge geregelt, dass Gutachter das Gutachten innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung stellen müssen.

Freundliche Grüße

13 Antworten

Fortitude oneam 19.07.2017 | 10:06
Hallo Carmen, "zwingen" kann man Sie nicht, wenn Sie nicht möchten. Es wundert mich, warum in aller Welt die DRV so darauf verpicht ist, Ihnen so nach einer kurzen Zeit wieder eine weitere Reha zu genehmigen. Es könnte vielleicht an Ihrem Alter liegen (recht jung noch), und das eine EMR möglichst abzuwenden. Vom Bauchgefühl her sollte ein psychiatrisches Gutachten mindestens ca. 1,5 Stunden gehen und nicht länger als 3 Stunden dauern. Lassen Sie sich vom Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine Bescheinigung ausstellen, dass Sie zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen keine Reha anteten können. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
=//=am 19.07.2017 | 09:53
Es wird Ihnen hier im Forum niemand genau sagen können, wie lange eine Untersuchung dauert! Richtlinien hierfür gibt es nicht. Vielleicht dauert sie eine Stunde, vielleicht auch mehrere Stunden, sicherlich aber nicht den ganzen Tag. Zu Ihren nächsten Fragen: Sie sollten etwas detailliertere Angaben machen. Haben Sie einen Rentenantrag gestellt? Wurde im Rentenverfahren bereits eine Reha-Maßnahme befürwortet? Die letzte Reha - wurde sie vorzeitig abgebrochen/beendet oder weshalb wurden Sie als reha-unfähig entlassen? Reha-Unfähigkeit wird in der Regel VOR der Durchführung einer Maßnahme festgestellt. Wenn die Sozialmediziner feststellen, dass durch eine Reha-Maßnahme Ihr Leistungsvermögen verbessert werden kann und wenn ein Rentenverfahren anhängig ist, sollten Sie die Maßnahme auch durchführen. Das gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten. Wenn Ihr Arzt anderer Meinung ist und er Sie für Reha-unfähig hält, muss er dies schriftlich begründen.
Schadeam 19.07.2017 | 12:42
Bei diesem doch sehr dürftig dargestellten Sachverhalt erwarten Sie hoffentlich keine vernünftige Antwort. Eine Begutachtung dauert so lange wie der Gutachter halt dazu braucht. Und ob jemand der vor 3 Jahren rehaunfähig war (vielleicht weil er sich das Bein gebrochen hat) das heute noch ist, weiß doch niemand im Forum. Das kommt ganz auf die individuellen Erkrankengen an. Die Aussage: einmal rehaunfähig = für immer rehaunfähig ist auf jeden Fall Blödsinn! Klären Sie das doch bitte mit Ihren Ärzten und Therapeuten.
Carmenam 19.07.2017 | 16:20
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten. Das mit der Reha bespreche ich dann noch einmal mit meinem Facharzt.Mein Gesundheitszustand hat sich seit damals nicht verbessert, eher verschlechtert, daher die Frage. Ich habe keinen Rehaantrag gestellt und bin nach wie vor laut meinem Arzt nicht rehafähig.Die DRV möchte mich aber in eine Reha "zwingen"! Mir geht es primär noch um die Sache mit dem psychiatrischen Gutachten. Gibt es keine gesetzliche Regelung wie lange so ein Gutachten minimal und maximal dauern sollte ? Es muss doch hier auch Vorgaben für einen Gutachter geben. Diese Frage hätte ich gerne noch von einem Experten beantwortet bekommen. Vielen Dank!
zyam 19.07.2017 | 17:19
Ein Gutachter ist vollkommen frei darüber zu entscheiden, wie lange seine Begutachtung dauert. Sollten Sie mit dem Ergebnis dann nicht Einverstanden sein, steht es Ihnen frei, gegen den aus dem Gutachten heraus erfolgten Verwaltungsakt Widerspruch zu erheben. Da können Sie dann gerne angeben, dass der Gutachter Ihrer Meinung nach zu wenig Zeit mit Ihnen verbracht hat.
Leseram 20.07.2017 | 20:18
Carmen meint wahrscheinlich, wie lange ein Gutachten Gültigkeit hat und nicht, wie lange eine Untersuchung beim Gutachter vorgeschrieben ist. Meines Wissens ist ein Gutachten 5 Jahre gültig.
Carmenam 21.07.2017 | 09:37
Guten Morgen, danke für die Auskünfte. Ich meinte allerdings welche Dauer eine psychiatrische Begutachtung haben muss? Und ob das irgendwo rechtlich geregelt ist? Z.B. ab einer Stunde , oder 2 Stunden usw..Also quasi ob es einen zeitlichen Rahmen dafür, gesetzlich geregelt gibt?Ich finde eine psychiatrische Begutachtung ist ja noch einmal etwas anderes als z.B. eine orthopädische Begutachtung! Vielen Dank schon mal. MfG Carmen
tjaam 21.07.2017 | 10:30
Nein, es gibt keine Vorgabe für die Dauer der Begutachtung. Hier ist der Gutachter frei welchen zeitlichen Rahmen er benötigt für sein Gutachten.
=//=am 21.07.2017 | 13:52
Nochmal: Nein, es gibt keine gesetzliche Vorgabe. ALLES kann auch nicht gesetzlich geregelt werden. :-) Siehe auch meine Antwort vom 19.07. 09:53.
Carmenam 21.07.2017 | 11:28
Danke Ihnen. Gibt es hierfür auch eine gesetzliche Grundlage in der das so geschrieben steht? Die DRV muss ja Vorgaben für eine Begutachtung haben. MfG Carmen
Schorscham 21.07.2017 | 14:34
Carmen schrieb

Danke Ihnen. Gibt es hierfür auch eine gesetzliche Grundlage in der das so geschrieben steht?

Die DRV muss ja Vorgaben für eine Begutachtung haben.

MfG Carmen

Da jeder Patient und jedes Krankheitsbild individuell unterschiedlich sind, da manche Krankheiten einfacher und schneller diagnostiziert werden können als andere Krankheiten und da die Gutachter manchmal auf Vorgutachten zurückgreifen können und manchmal nicht, kann es logischerweise keine Zeitvorgaben geben. Auch hier gilt, dass die Dauer der Begutachtungen individuell verschieden sind, da es leicht diagnostizierende Krankheiten gibt und Krankheiten, die nur mit erheblichem Zeitaufwand diagnostiziert werden können. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um psychische- oder orthopädische Krankheiten handelt. Zeitvorgaben gibt es höchstens dann, wenn Sie sich in psychiatrische Behandlung mit Gesprächssitzungen begeben. Dann gelten wie in Fahrschulen fest vereinbarte Zeiteinheiten. MfG
KSCam 21.07.2017 | 14:48
Es gibt auch bei psychischen Erkrankungen klare Fälle in denen ein erfahrener Psychdoktor wahrscheinlich in 5 Minuten erkennt wie es um den Patienten steht. Vor allem dann wenn es bereits Vorberichte gibt. Und genauso gibt es wohl auch Patienten bei denen der Fall auch nach Stunden für den Arzt noch nicht eindeutig ist. Was sollen also starre Zeitvorgaben bewirken? Gehen Sie davon aus dass der Gutachter sein Fachgebiet beherrscht, nur weil er für Sie nicht eine bestimmte Zeit gebraucht hat braucht seine Meinung im Gutachten deswegen noch lange nicht falsch sein.
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