Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Dauer Widerspruchsverfahren Ewerbsunfähigkeitsrente

von Dina17.12.2014 | 14:43
1503 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe am 08.07.2014 Widerspruch gegen Ablehnung Erwerbsunfähigkeitsrente eingelegt. Am 22.08.2014 wurde ich dann nochmals zu einem Gutachter bestellt, er sagte mir, der Bericht ist in einer Woche bei der DRV. Bis jetzt habe ich daraufhin noch keine Antwort erhalten. Wie lange kann so was noch dauern, gibt es eine Frist bis wann der Widerspruch beantwortet wird. Soll man nachfragen oder ist das ungeschickt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

???am 17.12.2014 | 15:00
Sie können jederzeit nachfragen - telefonisch oder schriftlich. Das ist kein Problem.
Claiream 17.12.2014 | 16:12
Angst zu telefonieren vielleicht ??
=//=am 17.12.2014 | 17:44
Da müssten Sie sich schon mit der DRV in Verbindung setzen. Ich kann Ihnen aber schon jetzt sagen, dass dieses Jahr im Sommer und Spätsommer bei der DRV wegen der Rechtsänderungen (Mütterrente, Altersrente mit 63, verbesserte EM-Rente) wirklich unheimlich "viel los" war! Es wurden teilweise noch nicht einmal die Altersrenten rechtzeitig gewährt. Sofern Sie bei der DRV Bund in Berlin versichert sind, müssen Sie evtl. noch länger warten, da diese für das gesamte Bundesgebiet zuständig ist. Es kann, muss aber nicht. Also bitte nachfragen.
Cinderellaam 18.12.2014 | 08:49
Gut Ding will Weile haben. Widerspruch habe ich im April 13 eingelegt. Im Februar 14 war ich beim gutachter und vor 3 Wochen wurde entschieden. Bin seit Januar 11 erkrankt. Erster Antrag wurde in Juni 12 gestellt. Gutachter dezember 12 und Ablehnung März 12 Gesundheitsförderlich ist das alles nicht gerade.
Knoblocham 18.12.2014 | 09:52
@Cinderella Und wieder komme ich mit Deinen Datums Angaben nicht klar !?!
Cinderellaam 18.12.2014 | 13:17
Es ging darum wie lange es nach wiederspruch dauern kann und die Daten stehen deutlich oben. Ein sehr unfreundliches Forum hier. War nun mein letzter Beitrag.
Dinaam 18.12.2014 | 13:50
Habe ich heute gemacht, bekam vom Sachbearbeiter folgende Antwort "Wir haben die Überprüfung des von Ihnen mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides abgeschlossen. Der Widerspruch wurde zur Entscheidung an die Widerspruchsstelle der DRV abgegeben. Die Entscheidung der Widerspruchsstelle bitten wir abzuwarten.
Gorkoam 18.12.2014 | 15:00
Ach komm schon mach weiter.
zeldaam 18.12.2014 | 16:51
Bin seit Januar 11 erkrankt. Erster Antrag wurde in Juni 12 gestellt. Gutachter dezember 12 und Ablehnung März 12 Gesundheitsförderlich ist das alles nicht gerade.
Hi Cinderella, unfreundlich wollte ich nun nicht sein. Du schreibst krank seit 2011, Gutachten im Dezember 2012 und Ablehnung aber schon im März 2012. Wie kann das sein das im März abgelehnt aber erst im Dezember ein Gutachten erstellt wird?
Ich glaube , es soll "Ablehnung im März 2013" heißen, sonst wäre ein Widerspruch im April 2013 wohl nicht mehr fristgemäß. MfG zelda
Knoblocham 18.12.2014 | 16:40
Hi Cinderella, unfreundlich wollte ich nun nicht sein. Du schreibst krank seit 2011, Gutachten im Dezember 2012 und Ablehnung aber schon im März 2012. Wie kann das sein das im März abgelehnt aber erst im Dezember ein Gutachten erstellt wird?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026