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Experten-Antwort

Dauerrente

von Bastian22.01.2019 | 23:25
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26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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kurze Frage, erhalte nach 1 maliger Verlängerung der EM Rente nun Dauerrente. wird diese weiterhin mit Fragebögen überpruft ( bin 55). gibts interne Vorgehensweisen bis zu welchem Alter weitere Überprüfungen erhält? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Bastian,

eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer kann jederzeit überprüft werden, muss aber nicht. Ob eine solche Kontrolle durchgeführt wird und in welchem Abständen, entscheidet der Gutachter (Mediziner) des Rentenversicherungsträgers. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen in Abhängigkeit vom gesundheitlichen Zustand.

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25 Antworten

Kerstinam 22.01.2019 | 23:38
Hallo Bastian, Ich kann nur über meine EWR-Rente berichten. Ich bekomme seid 2013 eine unbefristete EWR-Rente. Ich bin jetzt 60 Jahre alt und ich wurde noch nicht überprüft. Es kann natürlich trotzdem eine Überprüfung stattfinden. Die Experten werden Ihnen das bestimmt noch aussagefähig beantworten. LG Kerstin
Schwiniam 23.01.2019 | 07:45
Es könnte vorkommen. Du hast jetzt die Dauerrente bekommen! Herzlichen Glückwunsch, jetzt kannst du das Leben genießen.
Klausam 23.01.2019 | 10:17
Die EWR Rente ist eine europäische Rentenform, hat mit Erwerbsminderung etc. nichts zu tun.
Ottfriedam 23.01.2019 | 12:06
EWR heißt Europäischer Wirtschaftsraum... Spaß beiseite mit EWR ist natürlich Erwerbsminderungsrente gemeint.
Ex-Rentneram 23.01.2019 | 14:44
Das ist sogar trotz "Jura-Mehrfachsemester" als Rechtsbeistand passiert und wurde von zwei Gerichtsinstanzen bestätigt.
egal (der Erste)am 23.01.2019 | 15:19
Wäre mit nem Jura-Erstsemester als Rechtsbeistand nicht passiert...
Das ist sogar trotz "Jura-Mehrfachsemester" als Rechtsbeistand passiert und wurde von zwei Gerichtsinstanzen bestätigt.
Dann allerdings hat nicht "irgendeine interne Überprüfung irgendwelche Unstimmigkeiten ergeben", wie von Ihnen behauptet wurde... Damit wäre eine Bescheidrücknahme nach § 45 SGB X nach 12 Jahren nämlich keinesfalls mehr möglich, was normalerweise bereits in der ersten Gerichtsinstanz, allerspätestens jedoch vor dem Landessozialgericht so bestätigt worden wäre!
Jaschuam 23.01.2019 | 18:37
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
Das ist sogar trotz "Jura-Mehrfachsemester" als Rechtsbeistand passiert und wurde von zwei Gerichtsinstanzen bestätigt.
Dann allerdings hat nicht "irgendeine interne Überprüfung irgendwelche Unstimmigkeiten ergeben", wie von Ihnen behauptet wurde... Damit wäre eine Bescheidrücknahme nach § 45 SGB X nach 12 Jahren nämlich keinesfalls mehr möglich, was normalerweise bereits in der ersten Gerichtsinstanz, allerspätestens jedoch vor dem Landessozialgericht so bestätigt worden wäre!
Na vermutlich führte eine bestimmte Art der Erkrankung zuerst zur Berentung und später war m der Auffassung, daß man mit dieser Krankheit niem erwerbsgemindert sei.
Ex-Rentneram 23.01.2019 | 19:07
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
Sie scheinen wohl ein ganz besonders Schlauer zu sein, was? Zuerst musste ich die fette Kröte schlucken, dass meine Rente entzogen wurde, dann musste ich den Spott neidischer Bekannter erdulden und nun muss ich mir auch noch von einem Herrn Superschlau wie Ihnen erklären lassen, wie unsere Bürokratie funktioniert? Vielen Dank auch !!
egal (der Erste)am 24.01.2019 | 11:40
Wenn gewisse Kenntnisse im SGB Ihrer Meinung nach bedeuten, "ein ganz Schlauer zu sein", dann ja.
Ex-Rentneram 24.01.2019 | 12:30
Ihre gewissen "SGB-Kenntnisse" ändern nichts an der Tatsache, dass meine EM-Rente rechtswirksam entzogen werden konnte. Der Teufel liegt eben manchmal im Detail.
egal (der Erste)am 24.01.2019 | 13:34
Wir drehen uns im Kreis - ein rechtswirksamer Entzug ist nicht möglich aufgrund einer "internen Untersuchung, welche irgendwelche Unstimmigkeiten aufgedeckt hat". Es muss dafür also einen anderen Grund geben!
Dalailamaam 24.01.2019 | 13:47
Zitat von Ex-Rentner anzeigenausblenden
Damit wäre eine Bescheidrücknahme nach § 45 SGB X nach 12 Jahren nämlich keinesfalls mehr möglich, was normalerweise bereits in der ersten Gerichtsinstanz, allerspätestens jedoch vor dem Landessozialgericht so bestätigt worden wäre!
Sie scheinen wohl ein ganz besonders Schlauer zu sein, was? Zuerst musste ich die fette Kröte schlucken, dass meine Rente entzogen wurde, dann musste ich den Spott neidischer Bekannter erdulden und nun muss ich mir auch noch von einem Herrn Superschlau wie Ihnen erklären lassen, wie unsere Bürokratie funktioniert? Vielen Dank auch !!
Das ist ja bitter, lag da die Beweislast nicht bei der RV? Wie wurde das denn begründet wenn man fragen darf?
Ex-Rentneram 24.01.2019 | 13:57
Selbst wenn es so wäre, änderte das nichts am Ergebnis. Nämlich: Auch "Dauerrenten" sind nicht unbedingt sicher. Diese interne Überprüfung war offenbar der Stein des Anstoßes. Alle anderen Details helfen hier niemandem weiter.
egal (der Erste)am 24.01.2019 | 14:15
Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass eine Dauerrente "sicher" ist. Bei einer Verbesserung des Leistungsvermögens z. B. wäre es sogar relativ einfach, diese zu entziehen. Was Sie aber behaupten, ist, dass eine Rücknahme nach § 45 SGB X stattgefunden hat, und da sind die Voraussetzungen (insbesondere nach 12 (!) Jahren) schon deutlich strenger. Und das ist eben, wie bereits mehrfach mitgeteilt, nicht eine "interne Untersuchung" (es sei denn, dabei wurde z. B. festgestellt, dass SIE Dokumente gefälscht haben, was ich zunächst nicht unterstellen möchte). Insofern wären nähere Details hier schon hilfreich, bevor Sie hier versuchen, vollkommen unnötig Ängste zu schüren
Bastianam 26.01.2019 | 20:23
Danke für die Antworten, es gibt also keine interne Vereinbarung ab 55+ keine Nachprüfungsformulare mehr zu versenden.....dann rechne ich weiter damit....
Hans-Peteram 26.01.2019 | 21:15
Ergänzend dazu, eine EM-Rente wird maximal 3 mal verlängert, also über 9 Jahre und wird dann zur Dauerrente.
Silviaam 26.01.2019 | 23:08
Danke für die Antworten, es gibt also keine interne Vereinbarung ab 55+ keine Nachprüfungsformulare mehr zu versenden.....dann rechne ich weiter damit....
Ergänzend dazu, eine EM-Rente wird maximal 3 mal verlängert, also über 9 Jahre und wird dann zur Dauerrente.
Jedoch nur, wenn eine volle EMR nicht aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes bezogen wird!!! Dann gilt diese Regelung von maximal 9 Jahren nämlich nicht. Gruß Silvia
gerdam 04.02.2019 | 19:59
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Ergänzend dazu, eine EM-Rente wird maximal 3 mal verlängert, also über 9 Jahre und wird dann zur Dauerrente.
Jedoch nur, wenn eine volle EMR nicht aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes bezogen wird!!! Dann gilt diese Regelung von maximal 9 Jahren nämlich nicht. Gruß Silvia
kann auch öfter als 3 x verlängert werden....ausschlaggebend sind 9 jahre dann wird überprüft Dauerrente oder nicht. das tut aber nichts zur Sache ob es eine interne Regelung gibt Dauerrentner ab 55+ nicht mehr anzuschreiben...
Bastianam 04.02.2019 | 21:31
auf die direkte Frage ob es eine interne Regelung gibt das Dauerrenter mit 55+ weiter geprüft werden oder nicht geht ja keiner der Experten ein....
W*lfgangam 04.02.2019 | 21:59
...die würfeln das noch aus 'ene mene muh, was sagt du' und sichern sich zunächst intern ab, was die eigene Rechtsanweisung DRV dazu sagt ;-) Geduld - da kommt noch eine Experten-Antwort mit nachvollziehbarem Inhalt ...was EMRT aus rein med. Sicht oder/nur Arbeitsmarktrente betrifft. Das mit 55+, rein med., dürfte bei jeder DRV vielleicht auch etwas anders gesehen werden - da wir hier ja unter den DRV-Regionalträgern sind, werden Sie sicher noch differenzierte Betrachtungsweisen erfahren - je nach Team hier/wann/ob die Ihre Anfrage nachlesen/bewerten ;-) Wenn Sie es genau wissen wollen, hinterfragen Sie ihre zuständige DRV selbst – Ihr Fall, Sie selbst, individuelle Entscheidung! Gruß w.
Bastianam 04.02.2019 | 22:12
wenn man die suche bemüht, sieht man das NIE ein Experte expliziet dazu was sagt. Genauso auf telefon. Nachfrage. ich frage hier für DRV Bund :-)
Bastianam 04.02.2019 | 22:37
ah ok, das wusste ich nicht....naja könnten sich ja trotzdem informieren, wenn man selbst schon keine Antwort dort auf pers. Nachfrage erhält. naja soooo wichtig ist es auch nicht, war eben nur neugierig weil dieses Alter immer herumgeistert
KSCam 04.02.2019 | 22:22
Die DRV Bund macht ja auch beim Forum nicht mit.
W*lfgangam 04.02.2019 | 22:48
Ohh ...das ist ja wie Darth Vader/Sternenzerstörer ./. Millennium Falcon - die Aussichten sind nicht wirklich schlecht *g Auch die DRV Bund folgt den selben Grundsätzen für EM-Renten und den dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen - möge die Macht mit Ihnen sein :-) Ein konkrete Antwort werden Sie HIER nicht erwarten können - wie oben schon gesagt: IHR Fall, der entschieden/neu zu hinterfragen ist ...weder gibt es hier Einblick in Ihre med. Rentenakte, noch würde das hier soz.- med. bewertet werden. Insofern haben Sie sicher Verständnis dafür, das keine weiteren sachdienlichen Antworten folgen können. Gruß w.
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