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Experten-Antwort

Definition "Tagesschicht"

von Beate S.06.11.2015 | 09:59
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39 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo In meinem Rehaabschlussbericht steht: Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können leichte körperliche Tätigkeiten, überwiegend sitzend in wechselnden Körperhaltungen in TAGESSCHICHT 3-6h täglich geleistet werden. Wie genau ist eine Tagesschicht definiert ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.11.2015 | 10:58

Hallo Beate S,

Tagesschicht ist im System der Schichtarbeit die Arbeitsschicht, die in der Regel zwischen 6 und 18 Uhr liegt. Arbeitsschichten innerhalb eines Zeitrahmens von 6 bis 18 Uhr werden üblicherweise als Normalschicht bezeichnet. Diese Antwort kann auch gerne unter folgendem LINK im sozialmedizinischen Glossar nachgelesen werden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?cms_lv2=422840&cms_lv3=217302

38 Antworten

Schorscham 06.11.2015 | 10:32
Zitat von Groko anzeigen
Hallo In meinem Rehaabschlussbericht steht: Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können leichte körperliche Tätigkeiten, überwiegend sitzend in wechselnden Körperhaltungen in TAGESSCHICHT 3-6h täglich geleistet werden. Wie genau ist eine Tagesschicht definiert ?
Wenn es dunkel wird ist der Tag vorbei.
Die Antwort ist echt und original GroKo-Niveau!
Useram 06.11.2015 | 10:36
Na wo er Recht hat...
Nahlaam 06.11.2015 | 10:54
Tagesschichten können sich je nach Branche zwischen 05.00 Uhr morgen und 20.00 Uhr abends bewegen...
Herz1952am 06.11.2015 | 10:56
Hallo Beate S. Ich habe auch keine offizielle Definition im Netz gefunden. In einem Forum steht z.B. Tagschicht ist zwischen 6.00 Uhr und 18.oo Uhr. Das ist wohl eine annehmbare Zeit Definition. Bei der "Bundeswehr" beginn der Sommer pünktlich am 1. April und endet am 30. Sept. Egal ob es einem im Mai auf den Helm schneit oder der Soldat im März unter dem Helm das Hirn verdampft (smile). Tipp: Suchen Sie sich für Ihre Restarbeitszeit die hellste Tageszeit aus. Ich habe nirgends eine offizielle "Tagesarbeitszeit" gefunden. Möglicherweise ist es in Arbeitszeit Tarifverträgen näher definiert, aber zeitlich auch abweichend je nach Vertrag. Oder: Fragen Sie beim Arbeitsamt nach. Diese Idee hat mir eine meiner 3 Gehirnzellen gemeldet (smile).
Beate S.am 06.11.2015 | 11:05
Erstmal besten Dank für eure Antworten. Trotzdem verstehe ich es nicht. Der Begriff" Tagesschicht" wird in vielen Gutachten erwähnt aber niemand kann ihn genau definieren. Aber vielleicht findet sich ja noch jemand der ihn definieren kann.
Schadeam 06.11.2015 | 12:10
......und ob jeder Arzt der was von Tagschicht schreibt vorher eine Definition geholt hat, wissen wir auch nicht. Vielleicht stellt der sich unter Tagschicht das gleiche vor wir Girokonto? Ja, es geht wieder aufs Wochenende zu....
???am 06.11.2015 | 11:48
Nach der REFA-Klassifizierung versteht man unter Tagesschicht eine Arbeitszeit innerhalb eines Zeitrahmens von 6 bis 18 Uhr. Ob es noch andere Definitionen gibt, weiß ich nicht.
Grokoam 06.11.2015 | 14:37
Die Antwort ist echt und original GroKo-Niveau!
Zumindest verwendet der User @GroKo keine fremden Nicknamen. Das wäre nämlich "niveaulos" und primitiv. (Konnten Sie so weit folgen, Herr Namensvetter?) Aber Recht hat der @GroKo trotzdem mit seiner Aussage. ;-)
Und Trotzdem reagieren die Forumswächter wie die Pavlowschen Hunde auf meinen Nicknamen und löschen was das Zeug hält.
Beate S.am 06.11.2015 | 14:43
Im Sommer ist es zu diesen Zeiten ja auch meistens hell, während es im Winter meistens bis 8 Uhr und ab 17 Uhr dunkel ist. Darf man dann vom Arbeitgeber verlangen, etwas später anzufangen und etwas früher Feierabend zu machen?
Herz1952am 06.11.2015 | 15:02
Hallo Beate S. verlangen vom Arbeitgeber können Sie das wohl nicht. Aber Sie können für Ihre Restarbeitszeit ein Ihnen angenehmes bzw. Ihrem Gesundheitszustand entsprechendes wünschen (angeben). Sollte das Arbeitsamt anderer Meinung sein und Sie z.B. sperren wollen, können sie immer noch Widerspruch dagegen einlegen. Nicht jeder Sachbearbeite diese Amtes wird ein "Erbsenzähler" sein.
Herz1952am 06.11.2015 | 15:10
Hallo GroKo, Merke: Die reine, blanke Wahrheit ist meistens nicht zu ertragen.
Herz1952am 06.11.2015 | 15:25
Hallo Beate S. es sollte heißen: ....entsprechendes Zeitfenster wünschen... Die andere Frage wird sein, ob Sie das Arbeitsamt in eine solche Tätigkeit wie Sie sie beschrieben, vermitteln kann. Ich bekam einmal von einem MDK-Gutachter eine ähnliche "Arbeitsplatzbeschreibung". Sogar eine möglichst freie Pauseneinteilung war angegeben und "im Stehen, Sitzen, Laufen". Es hat nur noch gefehlt: "auch im liegen und schlafen". (smile).
Herz1952am 06.11.2015 | 15:18
Hallo Schorsch, Auch Nachtarbeitsplätze sind beleuchtet. Es geht hier um den gesundheitlichen Rhythmus des Körpers nach der natürlichen Helligkeit
=//=am 06.11.2015 | 15:34
Also unter Tagschicht meint man im allgemeinen Sprachgebrauch - logisch finde ich das auch - eben den Tag! Mit dem Zeitfenster 6 - 18 Uhr dürfte das genau hinkommen. Ob es jetzt um 6 Uhr noch dunkel (im Herbst/Winter) oder bereits hell (im Sommer) ist, dürfte wohl absolut keine Rolle spielen. Dass diese Frage wieder zigmal beantwortet und diskutiert wird, finde ich schon reichlich kurios. :-)
Schorscham 06.11.2015 | 15:35
Zitat von Herz1952 anzeigen
Tageslicht findet man in (fast) keinem Kaufhaus oder Supermarkt, in (fast) keinem Krankenhaus und selbst in tageslichtgefluteten Büroräumen dürften 1 bis 2 Stunden tägliches Lampenlicht den "gesundheitlichen Rhythmus des Körpers" wohl kaum durcheinanderbringen. Jedenfalls nicht mehr, als der permanente (nervige) Wechsel zwischen Winter- und Sommerzeit. Häufig meinen die Ärzte mit dem Hinweis, "nur Tagschicht" lediglich, dass Schichtarbeit möglichst vermieden werden soll aber nicht, dass der Betroffene kein Lampenlicht verträgt.
Beate S.am 06.11.2015 | 16:27
Zitat von Beate S. anzeigen
Nach der REFA-Klassifizierung versteht man unter Tagesschicht eine Arbeitszeit innerhalb eines Zeitrahmens von 6 bis 18 Uhr. Ob es noch andere Definitionen gibt, weiß ich nicht.
Im Sommer ist es zu diesen Zeiten ja auch meistens hell, während es im Winter meistens bis 8 Uhr und ab 17 Uhr dunkel ist. Darf man dann vom Arbeitgeber verlangen, etwas später anzufangen und etwas früher Feierabend zu machen?
Dieses Forum ist doch der größte Quatsch. Irgendjemand hat dies oben zitierte mit meinem Namen geschrieben und will somit eine ernstgemeinte Frage ins lächerliche ziehen. Werde mich wieder verabschieden und in einem Forum frahen wo man auch ernsthafte Antworten bekommt. Dies hier ist ja der reinste Kindergarten.
Herz1952am 06.11.2015 | 16:54
Hallo Beate S. es gibt leider Außenstehende, die sich anonym (wie wir alle) einloggen können. Ich bin zwar selbst auf das "Fake" Ihrer "Doppelgängerin" hereingefallen. Aber dumm fand ich den Beitrag nun nicht. Es gibt eben Menschen, denen die Dunkelheit auch in der allgemeinen "Tageszeit" etwas ausmacht. Das ist natürlich. Es ist sogar durch "Tageslicht-Lampen" nicht auszugleichen. Aber wir alle wollten Ihnen nur helfen und "Gutachter" machen sich keine Gedanken, was Tagesschicht eigentlich bedeutet. Das Wort Tagschicht habe ich sogar nicht in den sog. Schichtplänen gefunden, da ist nur von "Frühschicht, Nachmittagschicht, Spätschicht" die Rede, das hängt damit zusammen, dass die Schichten insgesamt 24 Stunden (3x8) ergeben, also dass "rund um die Uhr" gearbeitet werden kann. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass einer der Forumsteilnehmer, die Ihnen bisher geantwortet haben, hinter diesem Fake stehen. Für Sie scheint mir vor allem eines wichtig zu sein, dass Sie eine Arbeit finden, die zu Ihrer Restleistungsfähigkeit passt. Sie können auch nochmal googlen und zwar hatte ich "Tagschicht" eingegeben und bin auf einen Link gekommen, der die Schichtarbeit allgemein erklärt, sogar unter gesundheitlichen Gesichtspunkten.
Herz1952am 06.11.2015 | 17:00
Hallo Beate S. hier der Link, den ich als erstes angeschaut habe: http://www.ergo-online.de/html/arbeitsorganisation/pausen/schich… und sollte 3x8 Std. heißen, woher das Smiley kam weis ich auch nicht, vielleicht bin ich noch an irgendeiner Tastenkombination hängen geblieben.
Herz1952am 06.11.2015 | 17:11
Hallo Schorsch, die Arbeitszeit sollte halt weitestgehend in den "Tag" fallen. Natürlich gibt es auch Lichtbedarf im Winter zusätzlich (auch mit Fenster). Und es geht wohl auch darum über welchen Zeitraum (Tage/Wochen) unter den Bedingungen gearbeitet wird. Jeder Mensch hat nun einmal einen Tages/Nacht-Rhythmus der bei uns allen zumindest ähnlich ist. Nachtschicht kann sogar das Suizid-Risiko erhöhen. Was Sommer und Winterzeit angeht, kann ich Ihnen nur voll zustimmen. Bis ich mich auf die Winterzeit eingestellt habe ist es bereits wieder Sommer (smile). Die Sommerzeit hat mir nur beim Bau meines Hauses gefallen. Erst Büro, dann körperlichen Ausgleich durch Steine schleppen. Und ab April war sie schön für den Frühjahrs und Sommer-Skilauf. Morgens war der Schnee noch gut und abends konnte man noch bei Tageslicht spazieren und essen gehen (smile).
Schorscham 06.11.2015 | 19:19
Zitat von Beate S. anzeigen
Im Sommer ist es zu diesen Zeiten ja auch meistens hell, während es im Winter meistens bis 8 Uhr und ab 17 Uhr dunkel ist. Darf man dann vom Arbeitgeber verlangen, etwas später anzufangen und etwas früher Feierabend zu machen?
Dieses Forum ist doch der größte Quatsch. Irgendjemand hat dies oben zitierte mit meinem Namen geschrieben und will somit eine ernstgemeinte Frage ins lächerliche ziehen. Werde mich wieder verabschieden und in einem Forum frahen wo man auch ernsthafte Antworten bekommt. Dies hier ist ja der reinste Kindergarten.
Niveaulose Ass-Kisser gibts überall, mal mehr, mal weniger.......
Herz1952am 07.11.2015 | 13:21
Hallo Amüsierter Mitleser, so dumm fand ich die Frage gar nicht. Seitens von Beate S. (die "Richtige") fand ich sie sogar intelligent. Mir wurde auf meine Frage an einen Arzt sogar geantwortet, dass es keine dummen Fragen gibt, sondern nur dumme Antworten. Und diesmal kam ich mir wirklich dumm vor, denn ich konnte sie nicht auf Anhieb beantworten. Selbst meine angeborene Faulheit - nämlich googlen - hat mir in diesem Falle nichts genützt. (smile). Ich hoffe nur, dass ich Beate S. doch noch brauchbare Antworten gegeben habe. Ich habe auch jetzt eine dumme Erfahrung gemacht, durch ein dummes Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen. Ich habe nämlich "absolutes Fahrverbot", weil mir mein Defibrillator aufgrund einer Krankheit das Leben gerettet hat. Kein Kardiologe erteilt mir wieder die "Fahrerlaubnis" vor Ablauf der 6-Monatsfrist. Es gibt allerdings 2 Richtlinien, ich könnte mir die raussuchen, die mir am besten gefällt. Toll, aber ohne Gewähr. Medizinisch sind die Kardiologen der Ansicht, dass all diejenigen nicht Auto fahren dürften, die keinen Defi "eingebaut" haben. So viel noch zu "Gutachtern". Viel Spaß mit den selbigen. (smile).
Herz1952am 07.11.2015 | 14:37
AML zu 1) ich glaube nur 2x, wenn ich nicht irre zu 2) Kompromiss: "die meisten". Sie gehen nur den Weg des geringsten Widerstandes (smile). Zu 3) So zu denken deckt sich mit der freien Meinungsäußerung. (smile). Aber ich kann mir vorstellen, wie es Beate gehen würde, wenn das Arbeitsamt unter Tagschicht was anderes verstünde. Mit einer Dämmerungssehschwäche wäre schon die Fahrt zum Arbeitsplatz problematisch. Andererseits: was interessierts den "Schlechtachter"?
Herz1952am 07.11.2015 | 16:20
Ist doch eigentlich auch egal, wichtig ist, dass Beate einen geeigneten Arbeitsplatz findet. Ich komme mir mittlerweile auch vor, als hätte ich Nachtschicht gehabt und bin müde. Bei mir ist nach 2 - 3 Std. Wachsein auch "Schicht im Schacht" (smile). Aber im Ernst, wenn ein Nachtblinder nachts Auto fährt, macht er sich schon strafbar, wenn er erwischt wird und wenn er einen Unfall baut und deshalb andere verletzt oder getötet werden, dann ist das kriminell und wird auch so geahndet. Allerdings muss das jeder für sich selbst entscheiden. Dafür gibt es nämlich auch Richtlinien nach denen Richter richten. Solange nichts passiert, wird auch nicht gerichtet, es gibt aber auch Menschen, die haben bei Dunkelheit Fahrverbot und dies ist auch im Führerschein eingetragen, genau so wie ich eine Brille tragen muss, die die "Sehschwäche genügend ausgleicht". Wenn ich jetzt (falls ich innerhalb der 6 Monate, für die ich als fahruntauglich gelte) wieder ein "Fahrzeug führe" und einen Unfall baue, kann ich zwar versuchen, eine Leitlinie vorzulegen, die nur 3 Monate "Verbot" vorsieht, sehe ich aber "alt" aus, wenn dies der Richter nicht anerkennt. Ich weis jetzt allerdings wirklich nicht, ob ich das unter diesem Beitrag schon erwähnt habe, oder nur in einem anderen. Bei geeigneter Gelegenheit werde ich in diesem Forum mal die Gutachterrichtlinien der Rentenversicherung "linken". Sind nur 80 Seiten, also für alle, die es interessiert, die Zeit haben, die sie verstehen können, die sich Fragen sparen wollen und die "Experten" nicht "belästigen wollen". Nach dem Verstehen verleihe ich allen den Titel: "Dr. gut.RV". (smile)
Amüsierter Mitleseram 07.11.2015 | 15:11
Zitat von Herz1952 anzeigen
Mag sein, dass die Fragestellerin etwas eigenartige Vorstellungen von "Tagschicht" hat. Für die meisten Normalbürger gibt es da aber nicht viel zu deuteln.
Viele Mitbürger leiden unter einer "Nachtblindheit", ohne deshalb aufs Autofahren oder auf Spät- und Nachtschichten zu verzichten. Meine Arbeitsplätze waren Nachts auch nie dunkler als tagsüber. Die "Tagschicht" definiert daher eine Arbeitszeitspanne und keine "Helligkeitsphasen".
Herz1952am 07.11.2015 | 16:24
Nachtrag: Merke: § 1, lass dich nicht erwischen, § 2, wirst du erwischt, nützt dir § 1 auch nicht mehr.
Nu* gehst* wieder* los*am 08.11.2015 | 07:50
Sag mal Herzilein bekommst Du irgendwelche Punkte für Die Anzahl Deiner Post`s oder gibt es einen "geheimen" Zähler? Ach so, für die gestellte Frage/ Problem ist Deine Krankheitsgeschichte mal wieder absolut uninteressant. Aber Hauptsache mal wieder geschrieben.
Herz1952am 08.11.2015 | 11:44
Weist Du, früher habe ich es gehasst, das "Maschineschreiben", weil man bei Prüfungen, keine Fehler verbessern durfte. Irgendwann im Geschäftsleben war Tipp-Ex erlaubt. Als dann die modernen Schreibprogramme kamen und die Bildschirme, habe ich mich noch gewundert, das der Schirm voller Tipp-Ex war und ich den Text nicht mehr lesen konnte. Irgendwann hab ich dann festgestellt, dass man mit der Tastatur wunderbar korrigieren kann. Seit dem schreibe ich wahnsinnig gerne, sogar schneller, als ich denken kann. Deshalb die vielen Nachträge. Oder denke ich vielleicht nur so langsam. Du machst mich nachdenklich (smile).
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