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Zur Experten-Antwort springenHallo Beate S,
Tagesschicht ist im System der Schichtarbeit die Arbeitsschicht, die in der Regel zwischen 6 und 18 Uhr liegt. Arbeitsschichten innerhalb eines Zeitrahmens von 6 bis 18 Uhr werden üblicherweise als Normalschicht bezeichnet. Diese Antwort kann auch gerne unter folgendem LINK im sozialmedizinischen Glossar nachgelesen werden:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?cms_lv2=422840&cms_lv3=217302
Die Antwort ist echt und original GroKo-Niveau!Hallo In meinem Rehaabschlussbericht steht: Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können leichte körperliche Tätigkeiten, überwiegend sitzend in wechselnden Körperhaltungen in TAGESSCHICHT 3-6h täglich geleistet werden. Wie genau ist eine Tagesschicht definiert ?Wenn es dunkel wird ist der Tag vorbei.
Und Trotzdem reagieren die Forumswächter wie die Pavlowschen Hunde auf meinen Nicknamen und löschen was das Zeug hält.Die Antwort ist echt und original GroKo-Niveau!Zumindest verwendet der User @GroKo keine fremden Nicknamen. Das wäre nämlich "niveaulos" und primitiv. (Konnten Sie so weit folgen, Herr Namensvetter?) Aber Recht hat der @GroKo trotzdem mit seiner Aussage. ;-)
Nach der REFA-Klassifizierung versteht man unter Tagesschicht eine Arbeitszeit innerhalb eines Zeitrahmens von 6 bis 18 Uhr. Ob es noch andere Definitionen gibt, weiß ich nicht.Im Sommer ist es zu diesen Zeiten ja auch meistens hell, während es im Winter meistens bis 8 Uhr und ab 17 Uhr dunkel ist. Darf man dann vom Arbeitgeber verlangen, etwas später anzufangen und etwas früher Feierabend zu machen?
Dieses Forum ist doch der größte Quatsch. Irgendjemand hat dies oben zitierte mit meinem Namen geschrieben und will somit eine ernstgemeinte Frage ins lächerliche ziehen. Werde mich wieder verabschieden und in einem Forum frahen wo man auch ernsthafte Antworten bekommt. Dies hier ist ja der reinste Kindergarten.Nach der REFA-Klassifizierung versteht man unter Tagesschicht eine Arbeitszeit innerhalb eines Zeitrahmens von 6 bis 18 Uhr. Ob es noch andere Definitionen gibt, weiß ich nicht.Im Sommer ist es zu diesen Zeiten ja auch meistens hell, während es im Winter meistens bis 8 Uhr und ab 17 Uhr dunkel ist. Darf man dann vom Arbeitgeber verlangen, etwas später anzufangen und etwas früher Feierabend zu machen?
Na klar das steht so im Gesetz zur Leistungsförderung.Im Sommer ist es zu diesen Zeiten ja auch meistens hell, während es im Winter meistens bis 8 Uhr und ab 17 Uhr dunkel ist. Darf man dann vom Arbeitgeber verlangen, etwas später anzufangen und etwas früher Feierabend zu machen?
Niveaulose Ass-Kisser gibts überall, mal mehr, mal weniger.......Im Sommer ist es zu diesen Zeiten ja auch meistens hell, während es im Winter meistens bis 8 Uhr und ab 17 Uhr dunkel ist. Darf man dann vom Arbeitgeber verlangen, etwas später anzufangen und etwas früher Feierabend zu machen?Dieses Forum ist doch der größte Quatsch. Irgendjemand hat dies oben zitierte mit meinem Namen geschrieben und will somit eine ernstgemeinte Frage ins lächerliche ziehen. Werde mich wieder verabschieden und in einem Forum frahen wo man auch ernsthafte Antworten bekommt. Dies hier ist ja der reinste Kindergarten.
Mag sein, dass die Fragestellerin etwas eigenartige Vorstellungen von "Tagschicht" hat. Für die meisten Normalbürger gibt es da aber nicht viel zu deuteln.Viele Mitbürger leiden unter einer "Nachtblindheit", ohne deshalb aufs Autofahren oder auf Spät- und Nachtschichten zu verzichten. Meine Arbeitsplätze waren Nachts auch nie dunkler als tagsüber. Die "Tagschicht" definiert daher eine Arbeitszeitspanne und keine "Helligkeitsphasen".
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