Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo saliha jünemann,
eine Übertragung der Rentenanwartschaften auf einen Sozialversicherungsträger ist nicht möglich. Allerdings können Sie im Leistungsfall von beiden Sozialversicherungsträgern Leistungen erhalten.
So sorgt das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden.
Im Leistungsfall prüft zunächst jeder Träger für sich allein nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, ob die Beiträge und Zeiten angerechnet werden können und ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind (unter Beachtung der Arbeitsjahre aus dem jeweils anderen Staat). Da die Voraussetzungen für Rentenansprüche in beiden Vertragsstaaten unterschiedlich sind, ist es möglich, dass Sie nur in dem einen oder nur in dem anderen oder aber in beiden Staaten gleichzeitig einen Rentenanspruch haben.
Die deutsche Rente wird dann nur aus den deutschen Versicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvorschriften berechnet. Türkische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht.
Der türkische Versicherungsträger zahlt, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen nach türkischem Recht erfüllen, aus den türkischen Zeiten eine eigene Rente. Bei dieser beeinflussen wiederum die deutschen Zeiten nicht die Rentenhöhe.
Weitere Informationen zum deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen und den in diesem Zusammenhang bestehenden Rentenansprüchen sowie der Möglichkeiten der Beitragserstattung finden Sie insbesondere auch in der Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in der Türkei“, welche Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=21
abrufen können.
Dort finden Sie auch die Ansprechpartner, an die Sie sich wegen Ihrer Versicherungsnummer und weiterer Fragen wenden können.
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