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Experten-Antwort

Deutsche mit doppelter staatsbürgerschaft rentenbeiträge

von saliha jünemann09.03.2017 | 09:58
3479 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin fast am verzweifeln. Ich bin deutsche und habe die doppelte staatsbürgerschaft. Ich lebe und arbeite seit einigen jahren in der türkei. Ich bin aber nicht mit einem türkischen mann verheiratet. Habe aber in deutschland meinen deutschen vornamen und in der türkei einen türkischen vornamen. Meine eigentliche frage: Die arbeitsjahre in der türkei werden nicht ausreichen um in der türkei einen rentenanspruch zu erhalten. Was passiert mit meinen eingezahlten rentenbeiträge in der türkei. Werden diese beiträge in deutschland angerechnet? Welche möglichkeiten werde ich haben. Ich habe in deutschland auch rentenbeiträge über jahre eingezahlt. Ich habe auch VBL eingezahlt. Wer kann mir hier behilflich sein? Des weiteren wie komme ich an meine versicherungsnummer in deutschland ran, wenn ich sie hier in der türkei nicht mehr finden kann? Herzlichen dank Saliha jünemann (türkisch) Petra jünemann (deutschland)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.03.2017 | 10:37

Hallo saliha jünemann,

eine Übertragung der Rentenanwartschaften auf einen Sozialversicherungsträger ist nicht möglich. Allerdings können Sie im Leistungsfall von beiden Sozialversicherungsträgern Leistungen erhalten.

So sorgt das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden.

Im Leistungsfall prüft zunächst jeder Träger für sich allein nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, ob die Beiträge und Zeiten angerechnet werden können und ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind (unter Beachtung der Arbeitsjahre aus dem jeweils anderen Staat). Da die Voraussetzungen für Rentenansprüche in beiden Vertragsstaaten unterschiedlich sind, ist es möglich, dass Sie nur in dem einen oder nur in dem anderen oder aber in beiden Staaten gleichzeitig einen Rentenanspruch haben.

Die deutsche Rente wird dann nur aus den deutschen Versicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvorschriften berechnet. Türkische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht.

Der türkische Versicherungsträger zahlt, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen nach türkischem Recht erfüllen, aus den türkischen Zeiten eine eigene Rente. Bei dieser beeinflussen wiederum die deutschen Zeiten nicht die Rentenhöhe.

Weitere Informationen zum deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen und den in diesem Zusammenhang bestehenden Rentenansprüchen sowie der Möglichkeiten der Beitragserstattung finden Sie insbesondere auch in der Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in der Türkei“, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=21

abrufen können.

Dort finden Sie auch die Ansprechpartner, an die Sie sich wegen Ihrer Versicherungsnummer und weiterer Fragen wenden können.

13 Antworten

saliha jünemannam 09.03.2017 | 11:21
Vielen dank für ihr antwort. Trotzdem ist meine eigentliche frage nicht beantwortet. Wenn ich in der türkei nur 10 jahre sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe und ich aber dann schon 67 jahre bin. Habe ich die verlangte einzahlungstage sprich in der türkei 7000 tage nicht erreicht um einen rentenanspruch zu haben. Was passiert nun mit meinen sozialversicherungsbeiträge in der türkei? Gibt es in antalya eine auskunftstelle die für solche fälle wie in meinem fall zuständig sind? Wo finde ich in deutschland einen rentenbeauftragten den ich beauftragen könnte? Ich hoffe sehr auf ihre Unterstützung. Herzlichen dank.
saliha jünemannam 09.03.2017 | 11:21
Vielen dank für ihr antwort. Trotzdem ist meine eigentliche frage nicht beantwortet. Wenn ich in der türkei nur 10 jahre sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe und ich aber dann schon 67 jahre bin. Habe ich die verlangte einzahlungstage sprich in der türkei 7000 tage nicht erreicht um einen rentenanspruch zu haben. Was passiert nun mit meinen sozialversicherungsbeiträge in der türkei? Gibt es in antalya eine auskunftstelle die für solche fälle wie in meinem fall zuständig sind? Wo finde ich in deutschland einen rentenbeauftragten den ich beauftragen könnte? Ich hoffe sehr auf ihre Unterstützung. Herzlichen dank.
Ickeam 09.03.2017 | 12:34
Hallo Frau Jünemann, also... das: ... ist sehr wohl die Antwort auf Ihre Frage. Und ob es in Antalya eine Beratungsstelle der türkischen Rentenversicherung gibt oder nicht, können Sie von der Türkei aus sicherlich viel einfacher prüfen, als die Experten hier in Deutschland... MfG
saliha jünemannam 09.03.2017 | 13:33
VIELEN VIELEN DANK. SIE HABE MIR WIRKLICH SEHR GEHOLFEN. MfG Saliha Jünemann
saliha jünemannam 09.03.2017 | 13:08
Entschuldigung, vielleicht bi ich nicht in der lage diese aussage richtig zu verstehen. Wenn ich i der türkei die rente beantragen würde, verstehe ich es jetzt so, daß meine versicherte jahre zwar angerechnet werden würden aber nicht die beiträge. Das gleiche auch umgekehrt? Ich könnte theoretisch i der türkeidie rente beantrage da ich zusammengerechnet i deutschland und türkei über 20 jahre voll habe. Jedoch würde meine rente sehr geri g ausfallen da ich erst 6seit 6 jahren beiträge zahle. Ist das jetzt so richtig verstanden? Des weiteren müßte ich i deutschlang wie lange warten umeinen rentenanspruch zu haben, wenn ich zwar mehr als 20 jahre versichert gearbeitet habe aber noch keine 40 jahre. Muss ich bis 67 warten? Bitte entschuldigen sie, wenn ich nicht alles sofort vollständig verstehe. Ich bin ihnen sehr dankbar für ihre auskunft. MfG Saliha jünemann
Rentensputnikam 09.03.2017 | 13:25
Hallo saliha Jünemann, in Deutschland können Sie nur eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen ab 63 Jahren erhalten, wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten (deutsche + türkische) erreicht haben. Sonst können Sie ab Geburtsjahr 1964 frühestens ab erreichen des 67. Lebensjahres eine Altersrente erhalten. Hinsichtlich Ihrer Rentenansprüche in der Türkei können Sie sich an die türkische Verbindungsstelle wenden. Hier die Adresse: T.C. Calisma ve Güvenlik Bakanligi SGK Emeklilik Hizmetleri Genel Müdürlügü Yurtdisi Sözlesmeler ve Emeklilik Daire Baskanligi Mithatpasa Cad. 7 06437 Sihhiye Ankara E-Mail: yurtdisi@sgk.gov.tr Bezüglich Ihrer Zeiten in Deutschland müsste Ihnen doch ein Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung vorliegen, aus denen Ihre Sozialversicherungsnummer hervorgeht. Falls nicht, wenden Sie sich schriftlich unter Angabe Ihres in Deutschland geführten Namens und Vornamens sowie Ihres Geburtsdatums an die Deutsche Rentenversicherung Bund in 10704 Berlin, mit der Bitte um Übersendung Ihrer Versicherungsnummer. MfG
Karl der Dickeam 09.03.2017 | 14:05
Berichtigung: zz = Geburtsmonat
Karl der Dickeam 09.03.2017 | 14:04
Die deutsche Vers. Nr. wird so gestaltet: xx yyzzaa J 5bb wobei bedeutet: xx = Kennziffer von der RV yy = Geburtstag zz = Geburtstag aa = Geburtsjahr J = Geburtsname(1.Buchstabe) 5 = weiblich bb = laufende Nr. Die meißten Teile haben Sie schon. Den Rest abfragen. Und dann Rentenauskunft beantragen, geht online.
Karl der Dickeam 09.03.2017 | 14:07
VBL Google gibt Antwort und Anschrift.
senf-dazuam 09.03.2017 | 13:45
Weitere Infos können Sie auch der Broschüre der DRV "Arbeiten in Deutschland und in der Türkei" entnehmen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
saliha jünemannam 09.03.2017 | 14:34
WOW wirklich an alle die mir hier so geholfen haben. Herzlichen Dank. Sie haben mir ei gutes Gefühl gegeben, nämlich sehr gute ausku ft zu erhalten, wenn nötig. Hierfür nochmals danke. MfG Saliha Jünemann
Carsten Gaulam 09.03.2017 | 17:29
Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft bekommen doppelte Rente, da Frau Merkel diese Leute besonders am Herzen liegen. Wer nur einfacher Deutscher ist, hat Pech gehabt und bekommt nur einfache Rente.
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